Zulassungsvoraussetzungen

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen: Bachelor / Master

Zulassungsvoraussetzungen – Bachelor

Für die Zulassung zu einem Bachelor-Studiengang an der FH Kärnten muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:  

  • Allgemeine Hochschulreife (Österreichisches Reifeprüfungszeugnis oder ein gleichwertiges ausländisches Zeugnis) 
  • Berufsreifeprüfung 
  • Facheinschlägige Studienberechtigungsprüfung 
  • Facheinschlägige berufliche Qualifikation (facheinschlägiger Lehrabschluss oder Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schule) mit Zusatzprüfungen

Darüber hinaus erforderliche, studiengangsspezifische Zugangsvoraussetzungen sowie weiterführende Informationen zur Zulassung können der Seite des jeweiligen Studiengangs entnommen werden. 

Die deutsche Fachhochschulreife gilt nur dann als Zugangsberechtigung zu einem österreichischen FH-Bachelor-Studiengang, wenn sie auch eine facheinschlägige berufliche Qualifikation vermittelt. 


Nachreichung von Dokumenten  - Bachelorstudium

Personen im letzten Schuljahr können sich bereits vor der Matura mit dem letzten aktuellen Zeugnis für einen Studienplatz eines Bachelor-Studiengangs bewerben. Das Reifeprüfungszeugnis muss bei bestandenem Aufnahmeverfahren bis zum Studienbeginn nachgereicht werden.

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen – Master

Für die Zulassung zu einem Master-Studiengang an der FH Kärnten muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • Abgeschlossenes facheinschlägiges Hochschul-Bachelor-Studium
  • Abschluss eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung

Nachreichung von Dokumenten - Masterstudium

Personen im letzten Semester eines Bachelor-Studiengangs können sich bereits vor Studienabschluss mit dem letzten aktuellen Transcript of Records für einen Studienplatz eines Master-Studiengangs bewerben. Die Abschlussdokumente des Bachelor-Studiums müssen bei bestandenem Aufnahmeverfahren bis zum Studienbeginn nachgereicht werden.

Studiengangsspezifische Zulassungsvoraussetzungen:

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Aufnahmeverfahren

Für Fachhochschul-Studiengänge steht grundsätzlich nur eine beschränkte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung. 

Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens wird mit allen Bewerberinnen und Bewerbern ein Aufnahmegespräch geführt, das bei der Vergabe der Studienplätze berücksichtigt wird. Darüber hinaus kommen in einzelnen Studiengängen schriftliche Aufnahmetests bzw. Assessment-Center zum Einsatz. Die Details zu den einzelnen Verfahren sind auf den Seiten des jeweiligen Studiengangs beschrieben.

Ein wiederholtes Antreten zum Aufnahmeverfahren für einen Studiengang (z.B. im Folgejahr) ist grundsätzlich zulässig. Bei einer neuerlichen Bewerbung ist in der Regel auch das gesamte Aufnahmeverfahren neu zu absolvieren. 

Studiengangsspezifische Informationen

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Anmeldefristen

Die Bewerbungsfristen entnehmen Sie bitte den Webseiten der jeweiligen Studiengänge!

Zulasssung von Austauschstudierenden

Die FH Kärnten akzeptiert sowohl Austauschstudierende von Partnerhochschulen als auch Freemover. Über die Zulassung von Freemover entscheidet im Einzelfall die Studiengangsleitung. Im ersten Fall ist eine offizielle Nominierung (per E-Mail) durch die Partnerhochschule notwendig. Nach der Nominierung erhalten Studierende Informationen zum Bewerbungsprozess. Freemover können sich direkt bewerben.

Inskription

Voraussetzungen für die Inskription in einen Studiengang der FH Kärnten:

  • Fristgemäße Zahlung des Studienbeitrags (ausgenommen Erasmus Incoming Exchange Studierende, welche von diesem Beitrag befreit sind)
  • Fristgemäße Zahlung des ÖH-Beitrags
  • Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags

Die Inskriptionszeiten für die einzelnen Studiengänge werden den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig bekannt gegeben. 

Ausbildungsvertrag

Vor der Inskription in einen Studiengang der FH Kärnten wird ein Ausbildungsvertrag zwischen der*dem zukünftigen Studierenden und der FH Kärnten abgeschlossen.

In diesem Vertrag sind Rechte und Pflichten der*des Studierenden und der Fachhochschule festgelegt.

Die Rechte und Pflichten der*des Studierenden im Überblick:

  • Besuch der Module bzw. Lehrveranstaltungen des gewählten Studiengangs
  • Inanspruchnahme und Einhaltung der Prüfungs- und Abgabetermine
  • Einzahlung des Studienbeitrags und des ÖH-Beitrags
  • Einhaltung datenschutz- und urheberrechtlicher Vorgaben

Der Ausbildungsvertrag wird Bewerber*innen, die eine Zusage für einen Studienplatz erhalten haben, elektronisch übermittelt. Zur Aufnahme in den Studiengang gilt neben der elektronischen Zustimmung zum Ausbildungsvertrag auch die fristgerechte Einzahlung des Studienbeitrags und der ÖH-Gebühr als Voraussetzung.


Wichtige Gesetzesgrundlagen für ein Fachhochschulstudium in Österreich:

FHG - Fachhochschulgesetz
HS-QSG - Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz

Anerkennungen

Allgemeine Anerkennungsmodalitäten

Bezüglich der Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse, die an anderen Bildungseinrichtungen erworben wurden, gilt das Prinzip der lehrveranstaltungsbezogenen Anerkennung.

Die Gleichwertigkeit der erworbenen Kenntnisse mit dem Anforderungsprofil hinsichtlich Inhalt und Umfang der zu erlassenden Lehrveranstaltung wird auf Antrag der oder des Studierenden von der Studiengangsleitung festgestellt. Liegt eine Gleichwertigkeit vor, können positiv absolvierte Prüfungen anerkannt werden. Eine zusätzliche Wissensüberprüfung ist in diesen Fällen nicht vorgesehen.

Besondere Kenntnisse oder Erfahrungen aus der beruflichen Praxis werden in Bezug auf die Anrechnung von Lehrveranstaltungen bzw. des Berufspraktikums berücksichtigt. Im Falle der Anrechnung von Lehrveranstaltungen aufgrund beruflich erworbener Kenntnisse kann eine Wissensüberprüfung vorgenommen werden.

Der Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen zu einzelnen Lehrveranstaltungen muss spätestens zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung an die Studiengangsleitung gerichtet werden.

Anerkennung erbrachter Leistungen im Ausland

vor

Studierende entscheiden sich für einen Aufenthalt an einer Hochschule im Ausland und klären die Voraussetzungen mit den jeweiligen zuständigen akademischen KoordinatorInnen.

Vor dem Auslandsaufenthalt wird ein Learning Agreement angefertigt. Dabei werden die Kurse festgelegt, welche im Ausland absolviert und bei positiver Beurteilung an der FH Kärnten angerechnet werden. Die Liste der gewählten Kurse (Lehrveranstaltungen) muss inhaltlich und im Arbeitsaufwand in etwa den semesterrelevanten Kursen im Studiengang an der FH Kärnten entsprechen. Studierende sind dazu angehalten 30 ECTS Credits pro Semester zu absolvieren.

Das Learning Agreement wird von dem/der Studierenden, der Gasthochschule und der Studiengangsleitung bzw. der berechtigten Person an der FH Kärnten unterschrieben und genehmigt. 

Das Learning Agreement ist eine Vereinbarung über die zu absolvierenden Kurse im Ausland und besitzt keine Rechtsgültigkeit im Sinne der Anrechnung. Daher ist dieses Dokument mit dem „Antrag auf Anerkennung“ (offizielles Dokument zur Anerkennung von Studienleistungen) gekoppelt.

während

Ab dem Beginn des Auslandssemesters haben Studierende vier Wochen Zeit ihr Learning Agreement zu ändern. Dies ist zum Beispiel dann notwendig, wenn Kurse nicht stattfinden oder es zu terminlichen Überschneidungen kommt. Die Änderungen müssen auf jeden Fall mit den zuständigen Personen an der FH Kärnten und an der Gast-Hochschule abgesprochen werden. Anschließend werden die Änderungen separat am Learning Agreement (Anmerkung: Changes to the originale Learning Agreement) vermerkt. Das Dokument muss wiederum von dem/der Studierenden, der Gasthochschule und der Studiengangsleitung bzw. der berechtigten Person an der FH Kärnten unterschrieben und genehmigt werden.

nach

Nach dem Auslandsaufenthalt werden die erbrachten Studienleistungen anerkannt. Dafür notwendig sind das originale Transcript of Records der Gasthochschule und das rechtsgültige Dokument „Antrag auf Anerkennung“, auf dem die tatsächlich absolvierten Kurse aufgelistet werden. Die anerkannten Leistungen im Ausland scheinen am Transcript of Records der FH Kärnten auf.

Falls Studierende ein Auslandssemester nicht positiv absolvieren, treffen der/die zuständige akademische KoordinatorIn und die Leitung des jeweiligen Studienganges eine individuelle Entscheidung, welche Kurse angerechnet werden und wie weitere ECTS Credits erworben werden können.

mehr

Detaillierter Ablauf Auslandssemester (die dafür notwendigen Dokumente können für Studierende im Intranet (QM-Library) abgerufen werden).

Für weitere Fragen steht das International Relations Office zur Verfügung.

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Ausbildungsvertrages zwischen der oder dem Studierenden und der FH Kärnten. Sie ist für die Studierenden und Lehrenden im Intranet zugänglich.

Benotung

Bewertung: Österreichisches System

Die Benotung der Prüfungsleistungen der Studierenden erfolgt laut FHG § 17 (1) im österreichischen Notensystem:

Österreichische Beurteilung

Bewertung

1

SEHR GUT:
Hervorragende Leistungen

2

GUT:
Generell gut, einige Fehler

3

BEFRIEDIGEND:
Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler

4

GENÜGEND:
Leistung entsprechend den Minimalkriterien

Mit Erfolg teilgenommen

Positive Leistung, wo eine genaue Differenzierung nicht tunlich ist.

5

NICHT GENÜGEND:
Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit 

Ohne Erfolg teilgenommen

Negative Leistung, wo eine genaue Differenzierung nicht tunlich ist.

Die Benotung der abschließenden, kommissionellen Bachelorprüfung sowie der das Masterstudium abschließenden kommissionellen Masterprüfung erfolgt laut FHG § 17 (2) nach der folgenden Leistungsbeurteilung:

  • "mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden": bei einer herausragenden Prüfungsleistung
  • "mit gutem Erfolg bestanden": bei einer deutlich über dem Durchschnitt liegenden Prüfungsleistung
  • "bestanden": bei positiver Beurteilung
  • "nicht bestanden": bei negativer Beurteilung

Bei der Anwendung dieses Benotungssystems ist zu berücksichtigen, dass die Beurteilungen “mit gutem Erfolg bestanden” und “mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden” ausschließlich für Prüfungsleistungen vorgesehen sind, die das zur Bewältigung der abschließenden Prüfungen geforderte Leistungsniveau deutlich übersteigen.

Nostrifizierung

Nostrifizierung und Anerkennung

Die Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses (Ausbildung im tertiären Bereich/an Hochschule/Universität) als gleichwertig mit dem Abschluss des inländischen Bachelor- bzw. Masterstudiums an der FH Kärnten. Die Nostrifizierung an der FH Kärnten kann nur erfolgen, wenn ein mit dem ausländischen Studienabschluss gleichwertiger Studiengang an der FH Kärnten eingerichtet ist und sofern die Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung in Österreich notwendig ist (z.B. reglementierter Beruf). Ein nostrifizierter akademischer Grad entfaltet dieselben Rechtswirkungen wie ein im Inland erworbener akademischer Grad.

Innerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ist eine Nostrifizierung nicht zwingend erforderlich und daher auch nicht möglich. Die Anerkennungsentscheidung von europäischen Ausbildungen in einem reglementierten Beruf (z.B. im Bereich der medizinisch-technischen Dienste, Hebammen und Gesundheits- und Krankenpflege) erfolgt in Österreich durch die zuständige Behörde (das für Gesundheit zuständige Ministerium bzw. Landesregierungen).

Auszug aus: nostrifizierung.at

Nostrifizierungsansuchen können nur für Studienabschlüsse eingebracht werden, welche mit dem Studienangebot der FachhochschuleKärnten übereinstimmen. 

Die Nostrifizierung ist ein Verwaltungsverfahren an einer Universität bzw. Fachhochschule, die an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist.

Der/Die Antragsteller/in muss nachweisen, dass die Nostrifizierung für seine/ihre angestrebte Tätigkeit in Österreich eine zwingende (siehe: „Was ist vorzulegen?“) Voraussetzung ist. In allen anderen Fällen obliegt die Bewertung des ausländischen Studiums ohnehin dem/der Arbeit- oder Dienstgeber/in. 

Die Nostrifizierung kann an jeder Universität bzw. Fachhochschule, an der ein vergleichbares österreichisches Studium eingerichtet ist, beantragt werden. In vielen Fällen kommen daher mehrere Universitäten bzw. Fachhochschulen in Betracht. An welcher davon der/die Antragsteller/in in einem solchen Fall das Verfahren beantragt, bleibt seiner/ihrer Wahl überlassen. Der gleiche Nostrifizierungsantrag kann jedoch nur an einer Hochschule eingebracht werden. 

Siehe: Notwendige Anlagen zum Antrag auf Nostrifizierung

Die Nostrifizierungstaxe beträgt derzeit EUR 150,00 und ist im Voraus zu entrichten. Dazu kommen Gebühren und Verwaltungsabgaben. Mehr Informationen unter Anlagen zur Nostrifizierung.

Kriterien der Überprüfung sind Inhalte, Umfang und Anforderungen desjenigen österreichischen Studiums, mit dessen Abschluss die Gleichwertigkeit beantragt wird. Wenn einzelne Voraussetzungen nicht zutreffen, können diese als außerordentliche/r Studierende/r absolviert werden. Sämtliche Bedingungen werden mit Bescheid vorgeschrieben. Wenn der/die Antragsteller/in alle zusätzlichen Bedingungen erfüllt hat oder wenn keine Bedingungen vorgeschrieben wurden, stellt die zuständige Stelle die Nostrifizierung fest. 

..., weil die Unterschiede zum österreichischen Studium zu groß sind, kann um Zulassung zum österreichischen Studium angesucht und nach erfolgter Zulassung die Anerkennung von Prüfungen aus dem ausländischen Studium, soweit sie den österreichischen gleichwertig sind, erfolgen. Danach kann das österreichische Studium fortgesetzt und abgeschlossen werden.

Auszug aus: Wie-Verläuft-eine-Nostrifizierung

Für die Beantragung einer Nostrifizierung wird das ausgefüllte Formular "RE-F03 Antrag auf Nostrifizierung" zusammen mit folgenden Anlagen eingereicht:

  1.  Nachweis, dass die Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung oder für die Fortsetzung der Ausbildung der*s Antragstellers*in in Österreich erforderlich ist[1]
  2. Unterschriebener Lebenslauf (mit besonderer Berücksichtigung der bisherigen Vorbildung)
  3. Geburtsurkunde und allfällige Urkunden über Namenswechsel (z. B. Heiratsurkunde), wenn beigefügte Studiennachweise auf einen früheren Namen lauten
  4. Kopie des Staatsbürgerschaftsnachweises bzw. Reisepasses
  5. Reifeprüfungszeugnis/Maturazeugnis sowie allfällige weitere Dokumente, die die Zulassungsvoraussetzungen zum ausländischen Hochschulstudium belegen
  6. Studiennachweis (Studienbuch / Index / Studienplan / Curricula / Modulbeschreibungen / Syllabi), Zeugnisse über die abgelegten Prüfungen inklusive Bezeichnung und Stundenausmaß der besuchten Lehrveranstaltungen und abgelegten Prüfungen (Transcript of Records)
  7. Abschluss- bzw. Diplomurkunde
  8. Nachweise über bereits bestehende Zusatzqualifikationen (z.B. Absolvierung von Hochschullehrgängen)
  9. Etwaige Nachweise über absolvierte Praktika bzw. facheinschlägige Berufserfahrung
  10. Exemplar der Abschlussarbeit oder Inhaltsangabe in deutscher Sprache, wenn diese im ausländischen Studium vorgesehen ist
  11. Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (Sprachzertifizierung – mind. Sprachniveau B2, für den Studiengang „Logopädie“ mind. C1)
  12. Kopie der Zahlungsbestätigung für die Nostrifizierung von EURO 150,- (Nostrifizierungstaxe), die an die FH Kärnten im Voraus einzuzahlen ist. Die Rechnung ist im Vorfeld beim Rektorat unter rektorat[at]fh-kaernten[dot]at anzufordern.

Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt und von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher auf Deutsch übersetzt werden (Ausnahme: Staatsbürgerschaftsnachweis/Reisepass, Abschlussarbeiten und Originalurkunden in englischer Sprache).

Der Antrag ist nach vorheriger Terminvereinbarung samt oben aufgelisteter Nachweise/Dokumente vollständig persönlich im Rektorat der FH Kärnten einzubringen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Gemäß den Regelungen des § 6 (6) und (7) FHG idgF entscheidet die Leitung des Kollegiums über eingebrachte Anträge auf Nostrifizierung im Ausland abgeschlossener Studien. Um solche Beschlüsse auf entsprechend sorgfältig aufbereiteter Basis fällen zu können, wird folgender Ablauf festgelegt:

  1. Antragsteller*innen fordern eine Rechnung beim Rektorat an. Es sind € 150,00 im Voraus an die in der Rechnung angeführte Bankverbindung mit Bekanntgabe der Rechnungsnummer zu überweisen.
  2. Eingang des Ansuchens: Antragsteller*innen richten ein Ansuchen um Nostrifizierung unter Verwendung des Formulars RE-F03 „Antrag auf Nostrifizierung“ an das Rektorat. Das Formular ist unter "Antrag auf Nostrifizierung" abrufbar.
  3. Nun kann die Geschäftsstelle des Rektorats das Nostrifizierungsansuchen entgegen-nehmen. Es erfolgt eine formale Prüfung des Ansuchens - Prüfkriterien siehe Formular RE-F03.
  4. Nach positiver Absolvierung der formalen Prüfung: Beauftragung der jeweiligen STGL durch die Leitung des Kollegiums (Rektor*in) zur Begutachtung
  5. Etwaige Nachforderungen von ergänzenden Dokumenten durch das Rektorat oder die STGL
  6. Übermittlung der gutachterlichen Stellungnahme durch die STGL an das Rektorat
  7. Information an die*den Antragsteller*in vom Ergebnis der Beweisaufnahme (inkl. gutachterliche Stellungnahme) sowie Möglichkeit zur Stellungnahme (Recht auf Parteiengehör)
  8. Eventuelle Beauftragung der Überarbeitung des Gutachtens (ergänzende gutachterliche Stellungnahme)
  9. Bescheiderlassung durch Leiter*in FH-Kollegium (negativer, positiver oder positiver Bescheid mit Auflagen)
  10. Zustellung an Antragsteller*in
  11. Bei bedingten Bescheiden: Auflagenerfüllung durch den*die Antragsteller*in
  12. Nach vollständiger Erfüllung der Auflagen: erneuter Bescheid (positiver Bescheid)

Anerkennung von Abschlüssen aus der EU, der Schweiz bzw. dem EWR

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ECTS-Informationen

ECTS

Allgemeine Infos

Das European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) ist ein studierendenorientiertes System zur Akkumulierung und Übertragung von Studienleistungen.

ECTS ist eines der Hauptcharakteristika des Bologna Prozesses und dient dazu, innerhalb des europäischen Hochschulraumes die gegenseitige Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen sicherzustellen und die internationale Anerkennung von Abschlüssen zu gewährleisten. Dadurch regelt ECTS sowohl die Studierendenmobilität als auch die Zulassung zu weiterführenden Studien.

Das System basiert auf der Transparenz von Lernergebnissen und Lernprozessen. Der Kompetenzerwerb wird durch die Beschreibung der Lernergebnisse auf Studiengangs-, Modul- und Lehrveranstaltungsebene sichtbar, was wesentlich zur Qualitätssicherung beiträgt.

ECTS

ECTS Credits werden nach dem Arbeitsaufwand von Studierenden berechnet, der im Regelfall für ein positives Lernergebnis notwendig ist.

Die Lernergebnisse beschreiben, was die Studierenden nach dem erfolgreichen Abschluss eines Lernprozesses wissen, verstehen und können sollen. Der Arbeitsaufwand gibt die Zeit an, die Studierende typischerweise für sämtliche Lernaktivitäten (beispielsweise Vorlesungen, Seminare, Projekte, Laborübungen, Selbststudium, Prüfungen) aufwenden müssen, um die erwarteten Lernergebnisse zu erzielen.

Im europäischen Hochschulraum wird ein Semester mit 30 ECTS Credits bewertet, ein Studienjahr mit 60 ECTS Credits. Das Arbeitspensum für ein akademisches Jahr beträgt zwischen 1.500 und 1.800 Stunden. In Österreich entspricht ein ECTS Credit einem Arbeitspensum von 25 Echtstunden.

Schlüsseldokumente

Das Learning Agreement (Vereinbarung über die zu absolvierenden Kurse im Ausland) umfasst eine Auflistung aller Kurseinheiten/-module oder anderer Lerneinheiten, die Studierende an einer Institution während ihres Auslandssemesters belegen. Ebenfalls werden die Kurs-Kennzahlen und die zugewiesenen ECTS Credits am Dokument aufgelistet. Wenn ein ECTS Credittransfer stattfinden soll, muss der Studienvertrag vorab von drei Seiten unterschrieben und genehmigt werden: Von dem/der Studierenden, von der Gasthochschule und von der entsendenden Hochschule. Es ist möglich das Learning Agreement vier Wochen nach Beginn des Auslandssemesters zu ändern.

Das Dokument Confirmation of Stay (Aufenthaltsbestätigung) bestätigt den tatsächlichen Aufenthalt des/der Studierenden an der Gasthochschule und wird im Regelfall durch das International Relations Office ausgegeben. Das Dokument kann frühestens zwei Wochen vor der Abreise vom zuständigen International Relations Office angefordert werden. Dieses Dokument ist für Erasmus+ Studierende verbindlich.

Das Transcript of Records (Datenabschrift) stellt eine Übersicht über die Studienleistungen (absolvierte Lehrveranstaltungen bzw. Module, Noten und Anzahl der erreichten ECTS Credits) dar. Für die Studierendenmobilität dient das Transcript of Records als Nachweis der erbrachten Leistungen (vor dem Auslandsaufenthalt als Information für die Gastinstitution; nach dem Auslandsaufenthalt als Basis für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen durch die heimische Hochschule).

Das Diploma Supplement (Diplomzusatz) enthält eine standardisierte Beschreibung eines abgeschlossenen Studiums. Das Diploma Supplement soll die internationale Transparenz verbessern und der Anerkennung von akademischen und beruflichen Qualifikationen dienen.