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Was ist die Auszeichnung der Goldene Unke?

Innovationen im Naturschutz am Bau zu identifizieren und hervorzuheben ist das große Ziel dieser Auszeichnung. Der Wettbewerb wird dazu beitragen, gut gelungene Umsetzungen in der Branche zu würdigen. Der Wettbewerb soll Firmen, Gemeinden, Privatpersonen und Städte dazu motivieren, Projekte naturnaher und -schonender umzusetzen und gelungene Projekte vor den Vorhang holen.

Ablauf des Wettbewerbes und Fristen

Gesucht werden Bauprojekte die im Hinblick auf die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen beziehungsweise Naturschutzauflagen gelungen und innovativ sind. Sobald das Projekt eine Verbesserung für die Natur (Tier- und Pflanzenarten, sowie Lebensräume) ermöglicht, hat es Chancen ausgezeichnet zu werden. Es sind alle Projekte zur Einreichung zugelassen, die in den letzten fünf Jahren erfolgreich umgesetzt wurden. Die Einreichung erfolgt durch eine Person, die am entsprechenden Projekt beteiligt war.

EINREICHUNGEN IN DREI KATEGORIEN MÖGLICH

Die erste Kategorie ist für öffentliche Umsetzung von Biodiversitäts-Maßnahmen z. B. von Gemeinden und Städten. In dieser Kategorie können öffentliche Institutionen ihre umgesetzten biodiversitätsfördernde Maßnahmen einreichen.

Die zweite Kategorie richtet sich an private Personen, die bei Neugestaltungen von Ihren privaten Gärten neue Lebensräume geschaffen haben. Diese Kategorie fokussiert sich auf die Umsetzung und Gestaltung von Maßnahmen, im privaten Raum.

Die dritte Kategorie zielt auf Betriebe ab, die im Rahmen von Bauvorhaben neue Lebensräume schaffen. Falls für die Bauvorhaben Baubescheide vorliegen, müssen die umgesetzten Maßnahmen über die bloße Erfüllung der Auflagen des Bescheids hinausgehen.

Die Auszeichnung der Goldenen Unke wurde vom Land Kärnten finanziert. Im Jahr 2024 sind die renommierten Organisationen "Natur im Garten" und "Kärntner Gärtner" Kooperationspartner der Goldenen Unke. Gemeinsam setzen wir uns für herausragende Leistungen im Bereich des Natur- und Gartenbaus ein.

Der Wettbewerb

Einreichungen für die Auszeichnung der Goldenen Unke 2024 sind mit ab sofort möglich.
Einreichfrist endet am 30.06.2024.

Ablauf des Wettbewerbes

  • Stufe 1: Formale Prüfung der Einreichunterlagen
  • Stufe 2: Besichtigung durch eine Naturschutzfachkraft
  • Stufe 3: Die Prämierung wird auf der Grundlage einer von Expert*innen durchgeführten Besichtigung vor Ort und einer darauffolgenden Juryentscheidung erfolgen.

Betriebe und Gemeinden

Kriterien:

  • Positive Auswirkung auf die Natur, über „reine“ Bescheidauflagen hinausgehend
  • Wirtschaftliche Aspekte und Bedeutung
  • Innovationsgrad und Neuigkeitswert

Teilnahmeberechtigt:

  • Natürliche und juristische Personen
  • Projektumsetzung in Kärnten
  • Unternehmen, Vereine, Gemeinden und Städte

Mindestanforderungen:

  • Kurzbeschreibung des Vorhabens im Bewerbungs-Formular
  • Wo erforderlich: Projektbewilligung (Bescheid)
  • Für die Projekteinreichung sind 3 bis 5 Bilder des Projekts oder ein kurzes Video vom Vorhaben erforderlich.

 

Private Gärten

Kriterien:

  • Artenreiche Privatgärten die im Zuge von Umbau, Neubau oder durch Bautätigkeiten im Garten umgestaltet wurden.

Teilnahmeberechtigt:

  • Natürliche Personen
  • Projektumsetzung in Kärnten
  • Private Personen

Mindestanforderungen:

  • Kurzbeschreibung des Vorhabens im Bewerbungs-Formular
  • Für die Projekteinreichung sind 3 bis 5 Bilder des Projekts oder ein kurzes Video vom Garten erforderlich.

 

Anmeldeformular für die Auszeichnung der Goldenen Unke

Wettbewerb für naturnahe und -schonende Projekte

Allgemeines zum Wettbewerb

Im Wettbewerb zur Goldenen Unke sollen Innovationen im Naturschutz, insbesondere im Spannungsfeld baulicher und infrastruktureller Maßnahmen sowie im Siedlungsraum identifiziert, hervorgehoben und ausgezeichnet werden. Dies dient als Anerkennung für besondere Leistungen in diesem Bereich. Gesucht werden Bauprojekte die im Hinblick auf die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen beziehungsweise Naturschutzauflagen gelungen und innovativ sind (Die reine Auflagenerfüllung laut Bescheid reicht nicht aus). Sobald das Projekt eine Verbesserung für die Natur (Tier- und Pflanzenarten, sowie Lebensräume) ermöglicht, hat es Chancen ausgezeichnet zu werden. Es können alle Projekte eingereicht werden, die in letzten fünf Jahren erfolgreich umgesetzt wurden. Die Einreichung erfolgt durch eine Person, die an dem Projekt beteiligt war.

Kategorien der Einreichungen

Bitte wählen Sie die Kategorie, in dem Sie ihr Projekt einreichen möchten.

In dieser Kategorie können öffentliche Institutionen ihre umgesetzten Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität einreichen, beispielsweise von Gemeinden und Städten.
Diese Kategorie richtet sich an private Personen, die bei der Neu bzw. Umgestaltung ihrer privaten Gärten neue Lebensräume geschaffen haben. Der Fokus liegt hierbei auf der Umsetzung und Gestaltung von Maßnahmen im privaten Raum.
Die dritte Kategorie zielt auf Betriebe ab, die im Rahmen von Bauvorhaben neue Lebensräume schaffen. Falls für die Bauvorhaben Baubescheide vorliegen, müssen die umgesetzten Maßnahmen über die bloße Erfüllung der Auflagen des Bescheids hinausgehen.
Damit sich unsere Jury ein Bild von Ihrem Projekt machen kann, bitten wir Sie, 3-5 aussagekräftige Fotos auszuwählen. Erstellen Sie einen Ordner mit Ihrer Auswahl, komprimieren Sie diesen anschließend zu einer Zip-Datei und laden Sie diese hoch. Bitte geben Sie auch die jeweiligen Bildautoren der Bilder an. Die Fotos können im Zuge der Preisverleihung veröffentlicht werden.

Wettbewerbsbedingungen und Ablauf

Teilnahmeberechtigt

  • Natürliche und juristische Personen
  • Projektumsetzung in Kärnten
  • Fertigstellung des Projektes nicht länger als fünf Jahre

Mindestanforderungen

  • Kurzbeschreibung des Vorhabens im Bewerbungs-Formular
  • Wo erforderlich: Projektbewilligung (Bescheid)

Kriterien

  • Positive Auswirkung auf die Natur, über „reine“ Bescheid Auflagen hinausgehend
  • Wirtschaftliche Aspekte und Bedeutung
  • Innovationsgrad und Neuigkeitswert

Schritte

  • Stufe 1: Formale Prüfung der Einreichunterlagen
  • Stufe 2: Besichtigung durch eine Naturschutzfachkraft (optional nach Möglichkeit gemeinsam mit Jury-Mitgliedern)
  • Stufe 3: Bewertung durch Jury (Punktewertung auf Grundlage einer Präsentation)

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind Verbraucher im Sinne des KSchG ab 18 Jahren, die keine Mitarbeiter des Veranstalters sind. Der/Die Gewinner wird/werden unter allen rechtzeitig eingelangten Einsendungen mittels Juryentscheidung unter Ausschluss des Rechtswegs ermittelt und persönlich verständigt. Eine Barablöse von Sach- oder Dienstleistungspreisen ist nicht möglich, deren Verwendung bzw. Inanspruchnahme erfolgt stets auf Gefahr des/der Gewinner/s. Der Gewinnspielveranstalter übernimmt keine Haftung für Datenübertragungsdefekte bei der Teilnahme.

Die Übermittlung falscher Daten im Zuge des Wettbewerbs kann ebenso wie jeder Manipulationsversuch, zB verdeckte Mehrfacheinsendungen derselben Person, zum Ausschluss des Betreffenden von der weiteren Teilnahme führen. Der jederzeitige Abbruch des Wettbewerbs, insb. wegen technischer oder rechtlicher Probleme, bleibt vorbehalten.

Hinweis zum Datenschutz: Die Daten der Teilnehmer werden vom Veranstalter entsprechend der Datenschutzerklärung zur Abwicklung des Gewinnspiels und allenfalls zu Zwecken der Direktwerbung sowie zur allfälligen Auswertung des persönlichen Verhaltens und der Interessen zum Zweck effizienter Direktmarketingmaßnahmen erfasst und ver­arbeitet. Der Datenverarbeitung zur Direktwerbung und Verhaltens-/Interessensbewertung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden.
Jeglicher Rechtsweg ist ausgeschlossen. Durch die Einreichung akzeptiert man die Wettbewerbsregeln. Die Eingereichten Materialien dürfen für die Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden. Teilnahmeschluss ist am 31.06.2024.

Wettbewerbsveranstalter ist die FH Kärnten - gemeinnützige Gesellschaft, Europastraße 4, 9524 Villach.

 

News

Kick off Auszeichnung der Goldenen Unke 2024

Die Suche nach bahnbrechenden Naturschutzprojekten beginnt: Die Goldene Unke startet ihr Programm und nimmt Einreichungen jederzeit entgegen.

Die Auszeichnung Goldene Unke

Zum zweiten Mal wurde der Kärntner Naturschutzpreis „Goldene Unke“ vergeben. Gesucht wurden im Hinblick auf Naturschutz-Maßnahmen besonders gelungene…

FH Kärnten vergab Auszeichnung „Die Goldene Unke“ an innovatives, naturnahes und naturschonendes Bauprojekt in Kärnten

Innovationen im Naturschutz bei Bauprojekten zu identifizieren und hervorzuheben war das Ziel dieser Auszeichnung. Der Wettbewerb würdigt…

Auszeichnung „der Goldenen Unke“

Wettbewerb für innovative, naturnahe und naturschonende Projekte

 

Team

Elisabeth Wiegele
Projektleiterin, Koordinatorin

+43 5 90500 5140
e.wiegele[at]fh-kaernten[dot]at

Europastrasse 3
9524 Villach

FH-Prof. DI Dr. Martin Schneider
Wissenschaftliche Projektbegleitung

+43 5 90500 5111
m.schneider[at]fh-kaernten[dot]at

Villacher Straße 1
9800 Spittal an der Drau

Mag. Dr. Michael Jungmeier
Naturschutzfachliche Projektbegleitung

+43 5 90500 4314
m.jungmeier[at]fh-kaernten[dot]at

Europastraße 4
9524 Villach

Siegerprojekte der Auszeichnung der Goldenen Unke von 2021 und 2022

Oft gestellte Fragen

Innovativ im Zusammenhang mit der Auszeichnung der Goldenen Unke bedeutet neue bzw. noch kaum gegangene Schritte für die Artenvielfalt und den Naturschutz zu setzen. Dabei muss nicht jeder Aspekt originell sein, auch alt bewehrte Maßnahmen können neu kombiniert werden und somit etwas Einzigartiges schaffen. Streuobstwiesen, Agroforstwirtschaft aber auch die Anpassung von Gartenarbeit, um den Insekten einen Lebensraum zu bieten, können an sich innovativ sein.
Lassen Sie sich von dem Begriff selbst nicht verunsichern – wenn Sie ein Projekt in den letzten 5 Jahren umgesetzt haben, dass Sie gerne einreichen wollen, so tun sie es! Die Natur kann nur profitieren.

Von einer kleinen wirksamen Umsetzung bis hin zu großen Baulichen Maßnahmen, sind bei der Auszeichnung der Goldenen Unke willkommen. Wichtig ist, dass das eingereichte Projekt einen Bezug zu einer Baulichen Maßnahme hat.

Überhaupt nicht! Der Einreichungsprozess ist so niederschwellig wie möglich gehalten. Dazu werden benötigt: eine Kurzbeschreibung des Projektes, 3 – 5 Bilder oder ein kurzes Video, und eine Projektbewilligung (nur als Betrieb oder Gemeinde).

Ja. Dadurch dass die Auszeichnung der Goldenen Unke ein Wertschätzungspreis ist und mit keinem Preisgeld versehen ist, können auch geförderte Projekte eingereicht werden.

Durch die Teilnahme an der Auszeichnung der Goldenen Unke werden Projekte mit derselben Zielsetzung zusammengeführt: einen Beitrag zum Schutz und Erhalt der Artenvielfalt zu erbringen. Neben dem Austausch mit der Naturschutzfachkraft während der Begehung des Projektes treffen Sie auch während der Preisverleihung gleichgesinnte Menschen, mit denen Sie sich austauschen und Netzwerken können.

Die Gewinner*innen in den Kategorien Betriebe und Gemeinden erhalten ein Imagevideo, das ihr eingereichtes Projekt präsentiert. Die Gewinner*innen in der Kategorie Private Gärten bekommen eine heimische Pflanze für ihren Garten.
Zusätzlich erhalten alle Gewinner*innen die Auszeichnung "Die goldene Unke", die von Landesrätin Mag.a Sara Schaar verliehen wird.