Aufnahmeverfahren

Für Fachhochschul-Studiengänge steht grundsätzlich nur eine beschränkte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung. 

Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens wird mit allen Bewerberinnen und Bewerbern ein Aufnahmegespräch geführt, das bei der Vergabe der Studienplätze berücksichtigt wird. Darüber hinaus kommen in einzelnen Studiengängen schriftliche Aufnahmetests bzw. Assessment-Center zum Einsatz. Die Details zu den einzelnen Verfahren sind auf den Seiten des jeweiligen Studiengangs beschrieben.

Ein wiederholtes Antreten zum Aufnahmeverfahren für einen Studiengang (z.B. im Folgejahr) ist grundsätzlich zulässig. Bei einer neuerlichen Bewerbung ist in der Regel auch das gesamte Aufnahmeverfahren neu zu absolvieren. 

Die FH Kärnten behält sich bei Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit der Urkunden, mit denen die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen nachgewiesen wird, oder im Falle des Nichtausreichens für eine Entscheidung über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen vor, gemäß § 4 Abs. 5a FHG eine Kaution in Höhe von EUR 363,36 von der*dem Bewerber*in einzuheben. Diese wird zurückerstattet, wenn die Überprüfung die Echtheit und Richtigkeit der Unterlagen ergeben hat und die Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden.

Studiengangsspezifische Informationen

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Anmeldefristen

Die Bewerbungsfristen entnehmen Sie bitte den Webseiten der jeweiligen Studiengänge!

Zulasssung von Austauschstudierenden

Die FH Kärnten akzeptiert sowohl Austauschstudierende von Partnerhochschulen als auch Freemover. Über die Zulassung von Freemover entscheidet im Einzelfall die Studiengangsleitung. Im ersten Fall ist eine offizielle Nominierung (per E-Mail) durch die Partnerhochschule notwendig. Nach der Nominierung erhalten Studierende Informationen zum Bewerbungsprozess. Freemover können sich direkt bewerben.

Inskription

Voraussetzungen für die Inskription in einen Studiengang der FH Kärnten:

  • Fristgemäße Zahlung des Studienbeitrags (ausgenommen Erasmus Incoming Exchange Studierende, welche von diesem Beitrag befreit sind)
  • Fristgemäße Zahlung des ÖH-Beitrags
  • Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags

Die Inskriptionszeiten für die einzelnen Studiengänge werden den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig bekannt gegeben.