Gleichbehandlung und Vielfalt
Die FH Kärnten richtet seit ihrem Entstehen das Augenmerk darauf, ein kulturelles Klima zu pflegen, in dem Vielfalt und Gemeinsamkeit, Austausch und Dialog, Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe, auch über Fächergrenzen hinweg, eine große Rolle spielen. 2005 wurde der Ausschuss für Gleichbehandlungsangelegenheiten eingerichtet, der dazu beiträgt, diesem Ansinnen Dynamik und Richtung zu verleihen.
Im Ausschuss für Gleichbehandlung arbeiten Mitarbeiter*innen aus allen Studien- und Servicebereichen der Hochschule zusammen und leisten eine fundierte Gender- und Diversitätsarbeit, die, auch von Lehre und Forschung angestoßen, in die Strukturen der FH Kärnten hineinwirkt.
In Anlehnung an die Charta der Vielfalt, welche von der FH Kärnten im Jahr 2015 unterzeichnet wurde, können Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Mitarbeiter*innen aller Organisationsebenen sowie aller Studierenden, unabhängig von Alter, Geschlecht, körperlicher Beeinträchtigung, ethnischer und nationaler Zugehörigkeit, Religion und sexueller Orientierung als Ziele der Hochschule gesehen werden.
Da Fragen der Gleichbehandlung und Chancengleichheit immer mehr an Bedeutung gewinnen – in allen Organisationen und somit auch an Hochschulen – wurde 2016 zusätzlich eine Stelle für Gleichbehandlung an der FH Kärnten geschaffen, die eine Anlaufstelle für Mitarbeiter*innen, Studierende und (potentielle) Bewerber*innen in Fragen der Gleichbehandlung ist.
Die Stelle arbeitet unabhängig und weisungsfrei und kann daher einen vertraulichen und offenen Gesprächsrahmen anbieten.
Das Ziel des Ausschusses für Gleichbehandlung und der Beauftragten für Gleichbehandlung ist es, Gleichbehandlung und Chancengleichheit in Studium, Wissenschaft, Lehre und im Berufsfeld der FH Kärnten allgemein voranzutreiben und Diskriminierungsprozessen entgegenzuwirken.
Wir schätzen die Vielfalt und Unterschiedlichkeiten unserer Studierenden und Mitarbeiter*innen und sehen unterschiedliche Perspektiven und Anschauungen als großes Potential. Daher unterstützen wir Austausch und Dialog, Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe aktiv.
Wir bemühen uns, Infrastrukturen sowie organisatorische Strukturen, Verfahren und Prozesse der Hochschule (geschlechter-)gerecht und so zu gestalten, dass ein gleichberechtigter Zugang für alle Studierenden und Mitarbeiter*innen möglich ist. Wir sind insbesondere bemüht, die besonderen Bedürfnisse unserer Studierenden (mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen) zu berücksichtigen, bestmögliche Rahmenbedingungen für erfolgreiches und inklusives Studieren mitzugestalten und Studierende mit ihren vielfältigen Ressourcen aktiv zu unterstützen.
Die Beauftragte für Gleichbehandlung ist Ansprechpartnerin für…
- (potentielle) Bewerber*innen,
- Studierende,
- Mitarbeiter*innen und
- externe Interessierte und Multiplikator*innen.
Die Beauftragte für Gleichbehandlung…
- … gestaltet und entwickelt in Kooperation mit dem Ausschuss für Gleichbehandlung und anderen relevanten Stellen Strukturen, Prozesse und Rahmenbedingen im Bereich Gleichbehandlung & Chancengleichheit an der FH Kärnten mit,
- … informiert über Gleichbehandlung & Chancengleichheit allgemein und
- … bietet Beratung und Unterstützung für Bewerber*innen (z.B. barrierefreies Aufnahmeverfahren), Studierende (z.B. barrierefrei Studieren/Nachteilsausgleich) und Mitarbeiter*innen (z.B. sexuelle Belästigung bzw. Geschlechterdiskriminierung).
Die Beauftragte für Gleichbehandlung berät und informiert zu Bereichen, in denen Studierende und Mitarbeiter*innen von Benachteiligung oder Ausgrenzung bedroht sein können wie beispielsweise:
- Behinderung
- Barrierefreiheit
- Chronische Erkrankung
- Soziale Herkunft
- Ethnische Zugehörigkeit, Religion und Weltanschauung
- Altersspezifische Themen
- Genderspezifische Themen
- Sexuelle Orientierung
- Sexuelle Belästigung/ Geschlechterdiskriminierung
- Studieren mit Behinderung, chronischer und/oder psychischer Erkrankung
Sie möchten sich für ein Studium an der FH Kärnten bewerben und brauchen aufgrund einer Behinderung, chronischen und/oder psychischen Erkrankung oder Beeinträchtigung Unterstützung?
Sie studieren bereits an der FH Kärnten und sind aufgrund einer Behinderung, chronischen und/oder psychischen Erkrankung oder Beeinträchtigung mit Barrieren in Ihrem Studium konfrontiert?
Infrastrukturen sowie organisatorische Strukturen, Verfahren und Prozesse an der FH Kärnten werden nach Möglichkeit so gestaltet, dass ein gleichberechtigter Zugang für alle Angehörigen der FH Kärnten möglich ist. Wir sind bemüht, die besonderen Bedürfnisse unserer Angehörigen mit Behinderungen zu berücksichtigen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen, um bestmögliches Studieren und Arbeiten zu ermöglichen. Mit der Richtlinie RE-R15 „Barrierefrei Studieren“ (2019) haben wir einen strukturierten Prozess geschaffen, um mit Studierenden mit chronischen bzw. psychischen Erkrankungen oder Behinderungen Adaptionen von Prüfungen, Lehrmaterialien/didaktischen Zugängen oder (baulichen/sonstigen) Barrieren vereinbaren zu können.
Wenden Sie sich bitte an die Beauftragte für Gleichbehandlung oder eine der unten angeführten Ansprechpersonen an Ihrem Campus. Wir beraten und unterstützen Sie gemäß Ihrem individuellen Bedarf und klären mit Ihnen gemeinsam ab welche Maßnahmen bzw. Adaptionen für Ihr Studium notwendig sind.
Die FH Kärnten anerkennt alle Geschlechter, Geschlechtsidentitäten und sexuelle Orientierungen ihrer Mitarbeiter*innen & Studierenden.
Wir verwenden eine geschlechtergerechte und inklusive Sprache (Richtlinie PV_R05 „Geschlechtersensible und diskriminierungsfreie Sprache“, 2020). Ist keine geschlechtsneutrale Formulierung möglich, empfehlen wir die Verwendung von Asterisk/Gendersternchen (z.B. Studierende*r) oder Unterstrich (z.B. Studierende_r) um nicht-binäre Geschlechtsidentitäten sichtbar zu machen.
An jedem Campus der FH Kärnten befinden sich All Gender-Toiletten, die unabhängig vom Geschlecht von allen Studierenden und Mitarbeiter*innen benutzt werden können.
Trans*, Inter* und nicht-binäre Studierende haben die Möglichkeit, durch Wahl eines vom Personenstandsregister (Geburtsurkunde) abweichenden Vornamens und Geschlechts (Identitätsname & Identitätsgeschlecht) an der FH Kärnten zu studieren (Richtlinie RE-R17 „Verwendung eines Identitäts-/Wahlgeschlechts bzw. Identitäts-/Wahlnamens für Trans*, Inter* und nicht-binäre Personen (TIN-Personen)“, 2022). Sie haben damit die Möglichkeit, bei Immatrikulation bzw. Inskription in der Studien-Administration unbürokratisch einen Wahl- bzw. Identitätsnamen und/oder ein Wahl- bzw. Identitätsgeschlecht anzugeben, das – nach Wunsch – in internen Studienangelegenheiten bzw. -dokumenten Verwendung findet.
Für Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an die Beauftrage für Gleichbehandlung.
Die rechtlichen Grundlagen der Arbeit im Bereich Gleichbehandlung an der FH Kärnten sind das Bundes-Verfassungsgesetz (Artikel 7), das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (§§ 4a, 8, 8a, 9, 13a, 16, 16a, 19), das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz (§§ 7b, 7d) und das Fachhochschulgesetz (u.a. §§ 4 Abs. 1, 2 Abs. 5, 13 Abs. 2).
Weitere wichtige Arbeitsgrundlagen sind die allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948 (AEMR), die UN-Frauenrechtskonvention 1979 (CEDAW) und die UN-Behindertenrechtskonvention 2006 (UN-BRK).
- Allgemeines zur Gleichbehandlung
- Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
- Gleichstellung und Diversität (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung)
- Charta der Vielfalt
- Zertifizierung hochschuleundfamilie
- Frauen und Mädchen in die Technik
- FEMTech - Frauen in Forschung und Technologie
- INNOVATORINNEN - Wirtschaftsimpulse von Frauen in Forschung und Technologie
- Austrian Society for Diversity
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
- UN-Frauenrechtskonvention
- UN-Behindertenrechtskonvention
- Hochschüler*innenschaft an der Fachhochschule Kärnten
- ÖH-Bundesvertretung
- Psychologische Studierendenberatung
Gleichstellungsplan 2022
Nein = Nein
Kontakt
Maga. (FH) Christina Leitner-Intering
Beauftragte für Gleichbehandlung
+43 5 90500 4213
c.leitner-intering[at]fh-kaernten[dot]at
gleichbehandlung[at]fh-kaernten[dot]at
St. Veiter Straße 47
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Termine
- Die Beauftragte für Gleichbehandlung unterstützt Sie gerne bei Ihren Anliegen und beantwortet Ihre Fragen zu Gleichbehandlung, Diversität und Barrierefreiheit.
- Termine werden nach Vereinbarung an allen Standorten der FH Kärnten angeboten.
Ansprechpersonen am Campus
Mag.a Dr.in Ruth Hechtl
Gesundheit & Soziales
Hauptplatz 12
+43 5 90500 4223
r.hechtl[at]fh-kaernten[dot]at
FH-Prof.in DI Dr.in Ulla Birnbacher
Engineering & IT
Europastraße 4
+43 5 90500 2111
u.birnbacher[at]fh-kaernten[dot]at
FH-Prof.in MMag.a Dr.in
Kathrin Stainer-Hämmerle
Wirtschaft & Management
Europastraße 4
+43 5 90500 2401
k.stainer-haemmerle[at]fh-kaernten[dot]at