Tina Rosskopf
Das Radiologietechnologie-Studium führte Tina Rosskopf von Tamsweg nach Klagenfurt
Modernste Technik, medizinisches Fachwissen, enger Kontakt zum Menschen: In der Radiologietechnologie fließen viele gesundheitsberufliche Aspekte ein, die wissenschaftlich fundierte Professionalität voraussetzen. Genau diese wird am Bachelor-Studiengang „Radiologietechnologie“ vermittelt – in einer persönlichen und familiären Atmosphäre, die von Lehrenden und Studierenden gleichermaßen geschätzt wird.
Auf die praktischen sowie sozialen, kommunikativen und wissenschaftlichen Fähigkeiten der Studierenden legt der Radiologietechnologie-Studiengang großes Augenmerk. Vor allem die sichere Bedienung von komplexen medizintechnischen Geräten bildet eine unverzichtbare Kompetenz, die mit umfangreichen Kenntnissen der Informations- und Kommunikationstechnologie in der Medizin verknüpft wird.
Die Vorsorge, Diagnostik und Therapie mit den Fachbereichen Röntgen, CT, MRT, Ultraschall, Angiografie, Kardangiografie, Nuklearmedizin, molekulare Bildgebung sowie Strahlentherapie gehören zum beruflichen Alltag von Radiologietechnolog*innen und dementsprechend zum Ausbildungsalltag der Studierenden. Dabei wird wesentlich auf den Strahlenschutz und die Patientensicherheit geachtet. Durch Bildnachbearbeitung und analytische Aufbereitung von Bildern legen Radiologietechnolog*innen die Grundlage für die Beurteilung durch den Arzt.
Zusammenarbeit ist generell ein großes Thema am Studiengang für Radiologietechnologie. In der beruflichen Praxis steht der fachliche Austausch innerhalb des Gesundheitsberufes sowie mit anderen Gesundheitsberufen an der Tagesordnung. Dementsprechend forciert das Studium den verantwortungs- und respektvollen Umgang mit Menschen unter Berücksichtigung ihrer kulturellen Werte sowie die inter- und multiprofessionelle Kommunikation, Im „SkillsLab RT“ werden im konventionellen Röntgen, in der Durchleuchtung und Angiografie, in der Mammografie und im Ultraschall praktische Zugänge ermöglicht. Dieses in Österreich einzigartige Labor ist in einer ehemaligen Röntgenordination untergebracht und erlaubt Studierenden den Großteil der wesentlichen Tätigkeiten des Berufsfeldes Radiologietechnologie in sicherer und stressfreier Umgebung zu üben.
Erfahrung außerhalb der Studiengangsräume bieten die externen Berufspraktika, die ab dem zweiten Semester in geblockter Form starten. Dabei sind Berufspraktika auch im ferneren und näheren Ausland möglich, wie beispielsweise in Deutschland, in der Schweiz, Slowenien und Italien (Partneruniversitäten in Laibach und Udine). Mit diesen Erfahrungen erhalten Studierende einen ersten Einblick in die vielfältigen Anforderungen an die Arbeit in der Radiologietechnologie.
In den Online-Infosessions stellt Ihnen die Programmleitung das Studium detailliert vor. Sie erhalten wertvolle Informationen zu Studieninhalt, Praktika, den Aufnahmevoraussetzungen und den vielfältigen Karrieremöglichkeiten.
FH-Prof.in Evelin Haimburger, MSc
Studiengangsleitung Radiologietechnologie, Advanced Practice in Diagnostic Imaging
+43 5 90500 3540
e.haimburger[at]fh-kaernten[dot]at
Wir bieten interessierten Studierenden:
Das Stipendium beinhaltet:
Ihre Verpflichtung:
Die Bewerbung um einen Praktikumsplatz bitte bis spätestens 31.01.2025 an eine der folgenden E-Mail-Adressen übermitteln:
Wintersemester 2025
Periode I 01.11.-15.03.2025
Periode II 16.03.-15.05.2025*
Periode III 16.05.-15.07.2025*
Für Bewerber*innen aus Drittstaaten ist nur Periode I geöffnet.
*Bewerbungen für Wartelistenplätze möglich (Achtung: Diese Perioden können nicht geöffnet und/oder vorzeitig geschlossen werden)
Das Wintersemester beginnt offiziell im Oktober.
Der Unterricht kann jedoch bereits im September starten (z.B. berufsbegleitende Studiengänge, Vorbereitungskurse, etc.)!
Montag bis Freitag ganztägig und teilweise samstags
Bis zur 30% Online Lehre abhängig von der Art der Lehrveranstaltung.
Persönliche Studienberatung
Laufend online oder am Campus Villach im Info Center. Sichere den nächsten Beratungstermin gleich online
Mehr zu unseren Beratungsangeboten, Veranstaltungen und Messeauftritten findet man auf unserer Studienberatungsseite.
Das Aufnahmeverfahren besteht aus einem persönlichen Interview, in welchem ihre Eignung für diesen Beruf abgefragt wird.
Bei Fragen zum Studium kontaktieren Sie:
Sonja Nagelschmied, BA
Studiengangsadministration
Tamara Stotter, BA
Studiengangsadministration
FH-Prof.in Evelin Haimburger, MSc
Studiengangsleitung Radiologietechnologie, Advanced Practice in Diagnostic Imaging
+43 5 90500 3540
e.haimburger[at]fh-kaernten[dot]at
Im Bachelor-Studiengang Radiologietechnologie steht der Umgang mit den neuesten radiologischen Diagnose- und Therapieverfahren im Zentrum der Ausbildung. Als Bindeglied zwischen Mensch, Medizin und Technik arbeiten Radiologietechnolog*innen in einem Berufsfeld, das stark auf selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten sowie auf interdisziplinäre Zusammenarbeit setzt. Studierende werden mit einem modernen Mix aus Theorie, begleiteten Übungen sowie im Rahmen der Berufspraktika optimal auf den Berufseinstieg vorbereitet.
Passend für einen Gesundheitsberuf erwartet Studierende gleich zu Beginn ein „gesunder Start ins Studium“, der ihnen die anfangs fordernde neue Situation des Studienbeginns erleichtern soll. Besondere Betreuung erfahren die Radiologietechnologie-Studierenden auch im praxisnah angelegten „SkillsLab“ sowie in praktischen Übungen bei externen Kooperationspartnern, wo sie unter fachkundiger Aufsicht die radiologietechnologischen Vorgänge in Krankenhäusern sowie niedergelassenen Ordinationen aus nächster Nähe kennen lernen.
Lehrveranstaltung | Typ | SWS | ECTS-Credits | LV-Nummer |
---|---|---|---|---|
Bachelorarbeitbegleitendes Seminar 2 inklusive BAC 2 Gruppe 1 | SE | 1,0 | 4,0 | B3.06700.60.050 |
Bachelorarbeitbegleitendes Seminar 2 inklusive BAC 2 Gruppe 2 | SE | 1,0 | 4,0 | B3.06700.60.050 |
Berufspraktika 4 | BOPR | 0,0 | 21,0 | B3.06700.60.030 |
Berufsrecht RadiologietechnologInnen | VO | 1,0 | 1,0 | B3.06700.50.070 |
Gesundheitsversorgung und Public Health | VO | 2,0 | 2,0 | B3.00000.80.150 |
Kommissionelle Bachelorprüfung | DP | 0,0 | 2,0 | B3.06700.60.060 |
Reflexion Berufspraktika 4 Gruppe 1 | SE | 0,5 | 1,0 | B3.06700.60.040 |
Reflexion Berufspraktika 4 Gruppe 2 | SE | 0,5 | 1,0 | B3.06700.60.040 |
Reflexion Berufspraktika 4 Gruppe 3 | SE | 0,5 | 1,0 | B3.06700.60.040 |
Reflexion Berufspraktika 4 Gruppe 4 | SE | 0,5 | 1,0 | B3.06700.60.040 |
Reflexion Berufspraktika 4 Gruppe 5 | SE | 0,5 | 1,0 | B3.06700.60.040 |
Reflexion Berufspraktika 4 Gruppe 6 | SE | 0,5 | 1,0 | B3.06700.60.040 |
Lehrveranstaltung | Typ | SWS | ECTS-Credits | LV-Nummer |
---|---|---|---|---|
Allgemeine Pathologie | VO | 2,0 | 2,0 | B3.00000.80.130 |
Berufspraktika 1 | BOPR | 0,0 | 10,0 | B3.06700.20.090 |
CT - Physik und Technik | VO | 1,5 | 1,5 | B3.06700.20.051 |
CT - Postprocessing und Bildanalyse | UE | 1,0 | 2,0 | B3.06700.20.070 |
CT - Untersuchungen und Interventionen | ILV | 3,0 | 3,0 | B3.06700.20.060 |
Digitale Bildbearbeitung 1 | VO | 1,5 | 1,5 | B3.06700.20.040 |
Projektionsradiographie - Aufnahmetechnik 2 inklusive Mammadiagnostik | ILV | 2,0 | 3,0 | B3.06700.20.030 |
Reflexion Berufspraktika 1 | SE | 1,0 | 1,0 | B3.06700.20.100 |
Schnittbildanatomie | ILV | 3,0 | 3,0 | B3.06700.20.010 |
Strahlenbiologie | VO | 2,0 | 2,0 | B3.06700.20.020 |
Strahlenschutz 2 - diagnostische Anwendung Röntgen- und Gammastrahlung | ILV | 1,0 | 1,0 | B3.06700.20.080 |
Lehrveranstaltung | Typ | SWS | ECTS-Credits | LV-Nummer |
---|---|---|---|---|
Berufspraktika 2 | BOPR | 0,0 | 12,0 | B3.06700.40.090 |
MRT - Physik und Technik | VO | 1,5 | 1,5 | B3.06700.40.011 |
MRT - Postprocessing und Bildanalyse | UE | 1,0 | 1,0 | B3.06700.40.030 |
MRT - Untersuchungen und Interventionen | ILV | 4,0 | 4,0 | B3.06700.40.020 |
Radioonkologie - Angewandte Übungen und PatientInnenmanagement (Skills Lab) | UE | 1,5 | 2,0 | B3.06700.40.060 |
Radioonkologie - Bestrahlungsplanung 1 | ILV | 1,5 | 2,0 | B3.06700.40.070 |
Radioonkologie - Physik und Technik | VO | 1,5 | 1,5 | B3.06700.40.040 |
Radioonkologie - Tumorlehre und Therapiekonzepte | VO | 3,5 | 4,0 | B3.06700.40.050 |
Reflexion Berufspraktika 2 | SE | 0,5 | 1,0 | B3.06700.40.100 |
Strahlenschutz 4 - therapeutische Anwendung ionisierender Strahlung | ILV | 1,0 | 1,0 | B3.06700.40.080 |
Lehrveranstaltung | Typ | SWS | ECTS-Credits | LV-Nummer |
---|---|---|---|---|
Bachelorarbeitbegleitendes Seminar 2 inklusive BAC 2 | SE | 1,0 | 4,0 | B3.06700.60.050 |
Berufspraktika 4 | BOPR | 0,0 | 21,0 | B3.06700.60.030 |
Gesundheitsversorgung und Public Health | VO | 2,0 | 2,0 | B3.00000.80.150 |
Kommissionelle Bachelorprüfung | DP | 0,0 | 2,0 | B3.06700.60.060 |
Reflexion Berufspraktika 4 | SE | 0,5 | 1,0 | B3.06700.60.040 |
Radiologietechnologie Absolvent*innen sind zur beruflichen Tätigkeit in öffentlichen und privaten Einrichtungen des Gesundheitswesens, in Rehabilitationseinrichtungen, Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, in Einrichtungen der Industrie und Wirtschaft sowie in veterinärmedizinischen Einrichtungen qualifiziert.
Der vielseitige Aufgabenbereich umfasst Untersuchungen und Therapien, Gerätetechnik, Patientenmanagement, Organisation, Beschaffungswesen, interdisziplinäre Zusammenarbeit, IT in der Medizin, Dokumentation, Strahlenschutz, Qualitätsmanagement.
Die Absolvent*innen des Studiengangs Radiologietechnologie sind berechtigt, gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 des Bundesgesetzes über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz), BGBl. Nr. 460(1992 idgF., die Berufsbezeichnung Radiologietechnologin bzw. Radiologietechnologe zu führen.
Radiologietechnolog*innen können nach dem Bachelorstudium weiterführende Studien absolvieren. Auf der Website des Österreichischen Berufsfachverbandes für Radiologietechnologie finden Sie beispielsweise eine kleine Auswahl der derzeitigen Möglichkeiten am universitären Sektor:
Das Radiologietechnologie-Studium führte Tina Rosskopf von Tamsweg nach Klagenfurt
Neuroimaging, Max-Planck Institut
"Im Bachelorstudiengang Radiologietechnologie steht nicht nur das Erlernen technischer Aspekte im Fokus, sondern es wird auch großer Wert auf Sozialkompetenz gelegt. Durch zahlreiche Möglichkeiten, das Gelernte sowohl im Skills Lab als auch in unterschiedlichen Praktika umzusetzen, fühle ich mich optimal auf das Berufsleben vorbereitet.“
Andrea Maria Bräuhaupt
Absolventin
FH-Prof.in
Evelin Haimburger, MSc.Mag.a
Michaela Gollner, MSc.FH-Prof.in Dr.in
Eithne KnappitschFH-Prof.in Priv.-Doz. Mag.a Dr.in
Eva MirMag.a
Bettina BaumgartnerMag.
Dominik Bischof, LL.M. MBA MADr.
Matthias FürstnerDI
Andreas Gmoser, MScDI
Bernhard Gruber, BScMag.
Michael HinterreiterDr.
Martin HydenDr. med. univ.
Isabel IgercPriv.-Doz. Dr. med.
Thomas KauDr. med. univ.
Christine Orasch-KolleggerIng.
Jörg SchifferlDr.
Manfred SorschagDr. med.
Manuel Taschwer, B.A.Die Kärntner Landeshauptstadt verfügt das ganze Jahr über zahlreiche Veranstaltungen und Sehenswürdigkeiten. Egal ob das World Bodypainting Festival, Ironman Austria, Großkonzerte im Wörtherseestadion, Open Air Kino im Burghof oder der zauberhafte Christkindlmarkt im Advent - bei uns ist immer was los.
Kurze Wege zeichnen den Campus in der St. Veiter Straße in Klagenfurt aus. Das FH-Gebäude befindet sich in unmittelbarer Nähe des Stadtkerns und liegt direkt am Klinikum-Gelände. Zudem ermöglichen Grünflächen ein angenehmes Verweilen an der Hochschule.
Erkunden Sie den Campus Klagenfurt–St. Veiter Straße und das Ärztehaus bei einer 360° Tour.
Von Villach oder Wolfsberg kommend: Sie fahren auf der Südautobahn A 2 , Umfahrung Klagenfurt Nord und wählen Sie die Ausfahrt Klagenfurt Nord/ Feldkirchen. Fahren Sie auf der Feldkirchner-Straße nach Süden - Richtung Stadt. Folgen Sie dem Straßenverlauf bis zum St. Veiter Ring und biegen Sie links ab. Fahren Sie bei der Kreuzung St. Veiter Straße nach links und wählen Sie nach ca. 600 m die Einfahrt zum Gelände des Landeskrankenhauses auf der linken Seite. Unser Hochschulgebäude befindet sich auf der linken Seite.
Von St. Veit kommend: Sie kommen von der S37 direkt auf die St. Veiter Straße. Folgen Sie dem Straßenverlauf bis zur Einfahrt ins Gelände des Landeskrankenhauses auf der rechten Seite. Unser Hochschulgebäude befindet sich auf der linken Seite.
Vom Hauptbahnhof Klagenfurt kommend: Wenn Sie aus dem Bahnhofsgebäude kommen gehen Sie links Richtung Busbahnhof. Die Linien 40 und 41 der Stadtwerke Klagenfurt bringen Sie zu unserem Gebäude. Distanz: ca. 2,5 km. Gehzeit: ca. 25 Minuten.
Vom BusbahnhofHeiligengeistplatz kommend: Die Linien 40 & 41 der Stadtwerke Klagenfurt bringen Sie zu uns. Distanz: ca. 1,2 km.
Vom Busbahnhof - Heiligengeistplatz kommend: Gehen Sie nach Osten auf der Wiesbadener-Str. Richtung Neuer Platz und halten Sie sich rechts. Biegen Sie links in die Kramergasse ab, queren den Alten Platz und gehen weiter in der Wiener Gasse bis zum Heuplatz. Überqueren Sie den Heuplatz und gehen Sie weiter auf der St. Veiter Straße, nach ca. 600 m ist an der linken Seite der Eingang zum Gelände des Landeskrankenhauses Klagenfurt. Unser Gebäude befindet sich an der linken Straßenseite. Gehzeit: ca. 15 Min.
Am Lageplan des Landeskrankenhauses Klagenfurt hat unser Gebäude die Nummer 24.
St. Veiter Straße 47
9020 Klagenfurt, Austria
+43 5 90500 3501
gesundheit-und-soziales[at]fh-kaernten[dot]at
Erkunden Sie den Campus Klagenfurt–St. Veiter Straße bei einer 360° Tour.
Für die Zulassung zu einem Bachelor-Studiengang an der FH Kärnten muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
Darüber hinaus erforderliche, studiengangsspezifische Zugangsvoraussetzungen sowie weiterführende Informationen zur Zulassung können der Seite des jeweiligen Studiengangs entnommen werden.
Die deutsche Fachhochschulreife gilt nur dann als Zugangsberechtigung zu einem österreichischen FH-Bachelor-Studiengang, wenn sie auch eine facheinschlägige berufliche Qualifikation vermittelt.
Nachreichung von Dokumenten - Bachelorstudium
Personen im letzten Schuljahr können sich bereits vor der Matura mit dem letzten aktuellen Zeugnis für einen Studienplatz eines Bachelor-Studiengangs bewerben. Das Reifeprüfungszeugnis muss bei bestandenem Aufnahmeverfahren bis zum Studienbeginn nachgereicht werden.
Für die Zulassung zu einem Master-Studiengang an der FH Kärnten muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
Nachreichung von Dokumenten - Masterstudium
Personen im letzten Semester eines Bachelor-Studiengangs können sich bereits vor Studienabschluss mit dem letzten aktuellen Transcript of Records für einen Studienplatz eines Master-Studiengangs bewerben. Die Abschlussdokumente des Bachelor-Studiums müssen bei bestandenem Aufnahmeverfahren bis zum Studienbeginn nachgereicht werden.
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Vor der Inskription in einen Studiengang der FH Kärnten wird ein Ausbildungsvertrag zwischen der*dem zukünftigen Studierenden und der FH Kärnten abgeschlossen.
In diesem Vertrag sind Rechte und Pflichten der*des Studierenden und der Fachhochschule festgelegt.
Die Rechte und Pflichten der*des Studierenden im Überblick:
Der Ausbildungsvertrag wird Bewerber*innen, die eine Zusage für einen Studienplatz erhalten haben, elektronisch übermittelt. Zur Aufnahme in den Studiengang gilt neben der elektronischen Zustimmung zum Ausbildungsvertrag auch die fristgerechte Einzahlung des Studienbeitrags und der ÖH-Gebühr als Voraussetzung.
Wichtige Gesetzesgrundlagen für ein Fachhochschulstudium in Österreich:
FHG - Fachhochschulgesetz
HS-QSG - Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz
Bezüglich der Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse, die an anderen Bildungseinrichtungen erworben wurden, gilt das Prinzip der lehrveranstaltungsbezogenen Anerkennung.
Die Gleichwertigkeit der erworbenen Kenntnisse mit dem Anforderungsprofil hinsichtlich Inhalt und Umfang der zu erlassenden Lehrveranstaltung wird auf Antrag der oder des Studierenden von der Studiengangsleitung festgestellt. Liegt eine Gleichwertigkeit vor, können positiv absolvierte Prüfungen anerkannt werden. Eine zusätzliche Wissensüberprüfung ist in diesen Fällen nicht vorgesehen.
Besondere Kenntnisse oder Erfahrungen aus der beruflichen Praxis werden in Bezug auf die Anrechnung von Lehrveranstaltungen bzw. des Berufspraktikums berücksichtigt. Im Falle der Anrechnung von Lehrveranstaltungen aufgrund beruflich erworbener Kenntnisse kann eine Wissensüberprüfung vorgenommen werden.
Der Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen zu einzelnen Lehrveranstaltungen muss spätestens zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung an die Studiengangsleitung gerichtet werden.
Studierende entscheiden sich für einen Aufenthalt an einer Hochschule im Ausland und klären die Voraussetzungen mit den jeweiligen zuständigen akademischen KoordinatorInnen.
Vor dem Auslandsaufenthalt wird ein Learning Agreement angefertigt. Dabei werden die Kurse festgelegt, welche im Ausland absolviert und bei positiver Beurteilung an der FH Kärnten angerechnet werden. Die Liste der gewählten Kurse (Lehrveranstaltungen) muss inhaltlich und im Arbeitsaufwand in etwa den semesterrelevanten Kursen im Studiengang an der FH Kärnten entsprechen. Studierende sind dazu angehalten 30 ECTS Credits pro Semester zu absolvieren.
Das Learning Agreement wird von dem/der Studierenden, der Gasthochschule und der Studiengangsleitung bzw. der berechtigten Person an der FH Kärnten unterschrieben und genehmigt.
Das Learning Agreement ist eine Vereinbarung über die zu absolvierenden Kurse im Ausland und besitzt keine Rechtsgültigkeit im Sinne der Anrechnung. Daher ist dieses Dokument mit dem „Antrag auf Anerkennung“ (offizielles Dokument zur Anerkennung von Studienleistungen) gekoppelt.
Ab dem Beginn des Auslandssemesters haben Studierende vier Wochen Zeit ihr Learning Agreement zu ändern. Dies ist zum Beispiel dann notwendig, wenn Kurse nicht stattfinden oder es zu terminlichen Überschneidungen kommt. Die Änderungen müssen auf jeden Fall mit den zuständigen Personen an der FH Kärnten und an der Gast-Hochschule abgesprochen werden. Anschließend werden die Änderungen separat am Learning Agreement (Anmerkung: Changes to the originale Learning Agreement) vermerkt. Das Dokument muss wiederum von dem/der Studierenden, der Gasthochschule und der Studiengangsleitung bzw. der berechtigten Person an der FH Kärnten unterschrieben und genehmigt werden.
Nach dem Auslandsaufenthalt werden die erbrachten Studienleistungen anerkannt. Dafür notwendig sind das originale Transcript of Records der Gasthochschule und das rechtsgültige Dokument „Antrag auf Anerkennung“, auf dem die tatsächlich absolvierten Kurse aufgelistet werden. Die anerkannten Leistungen im Ausland scheinen am Transcript of Records der FH Kärnten auf.
Falls Studierende ein Auslandssemester nicht positiv absolvieren, treffen der/die zuständige akademische KoordinatorIn und die Leitung des jeweiligen Studienganges eine individuelle Entscheidung, welche Kurse angerechnet werden und wie weitere ECTS Credits erworben werden können.
Detaillierter Ablauf Auslandssemester (die dafür notwendigen Dokumente können für Studierende im Intranet (QM-Library) abgerufen werden).
Für weitere Fragen steht das International Relations Office zur Verfügung.
Für Fachhochschul-Studiengänge steht grundsätzlich nur eine beschränkte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung.
Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens wird mit allen Bewerberinnen und Bewerbern ein Aufnahmegespräch geführt, das bei der Vergabe der Studienplätze berücksichtigt wird. Darüber hinaus kommen in einzelnen Studiengängen schriftliche Aufnahmetests bzw. Assessment-Center zum Einsatz. Die Details zu den einzelnen Verfahren sind auf den Seiten des jeweiligen Studiengangs beschrieben.
Ein wiederholtes Antreten zum Aufnahmeverfahren für einen Studiengang (z.B. im Folgejahr) ist grundsätzlich zulässig. Bei einer neuerlichen Bewerbung ist in der Regel auch das gesamte Aufnahmeverfahren neu zu absolvieren.
Die FH Kärnten behält sich bei Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit der Urkunden, mit denen die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen nachgewiesen wird, oder im Falle des Nichtausreichens für eine Entscheidung über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen vor, gemäß § 4 Abs. 5a FHG eine Kaution in Höhe von EUR 363,36 von der*dem Bewerber*in einzuheben. Diese wird zurückerstattet, wenn die Überprüfung die Echtheit und Richtigkeit der Unterlagen ergeben hat und die Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden.
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Die Bewerbungsfristen entnehmen Sie bitte den Webseiten der jeweiligen Studiengänge!
Die FH Kärnten akzeptiert sowohl Austauschstudierende von Partnerhochschulen als auch Freemover. Über die Zulassung von Freemover entscheidet im Einzelfall die Studiengangsleitung. Im ersten Fall ist eine offizielle Nominierung (per E-Mail) durch die Partnerhochschule notwendig. Nach der Nominierung erhalten Studierende Informationen zum Bewerbungsprozess. Freemover können sich direkt bewerben.
Voraussetzungen für die Inskription in einen Studiengang der FH Kärnten:
Die Inskriptionszeiten für die einzelnen Studiengänge werden den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Ausbildungsvertrages zwischen der oder dem Studierenden und der FH Kärnten. Sie ist für die Studierenden und Lehrenden im Intranet zugänglich.
Die Benotung der Prüfungsleistungen der Studierenden erfolgt laut FHG § 17 (1) im österreichischen Notensystem:
Österreichische Beurteilung | Bewertung |
1 | SEHR GUT: |
2 | GUT: |
3 | BEFRIEDIGEND: |
4 | GENÜGEND: |
Mit Erfolg teilgenommen | Positive Leistung, wo eine genaue Differenzierung nicht tunlich ist. |
5 | NICHT GENÜGEND: |
Ohne Erfolg teilgenommen | Negative Leistung, wo eine genaue Differenzierung nicht tunlich ist. |
Die Benotung der abschließenden, kommissionellen Bachelorprüfung sowie der das Masterstudium abschließenden kommissionellen Masterprüfung erfolgt laut FHG § 17 (2) nach der folgenden Leistungsbeurteilung:
Bei der Anwendung dieses Benotungssystems ist zu berücksichtigen, dass die Beurteilungen “mit gutem Erfolg bestanden” und “mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden” ausschließlich für Prüfungsleistungen vorgesehen sind, die das zur Bewältigung der abschließenden Prüfungen geforderte Leistungsniveau deutlich übersteigen.
Die Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses (Ausbildung im tertiären Bereich/an Hochschule/Universität) als gleichwertig mit dem Abschluss des inländischen Bachelor- bzw. Masterstudiums an der FH Kärnten. Die Nostrifizierung an der FH Kärnten kann nur erfolgen, wenn ein mit dem ausländischen Studienabschluss gleichwertiger Studiengang an der FH Kärnten eingerichtet ist und sofern die Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung in Österreich notwendig ist (z.B. reglementierter Beruf). Ein nostrifizierter akademischer Grad entfaltet dieselben Rechtswirkungen wie ein im Inland erworbener akademischer Grad.
Innerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ist eine Nostrifizierung nicht zwingend erforderlich und daher auch nicht möglich. Die Anerkennungsentscheidung von europäischen Ausbildungen in einem reglementierten Beruf (z.B. im Bereich der medizinisch-technischen Dienste, Hebammen und Gesundheits- und Krankenpflege) erfolgt in Österreich durch die zuständige Behörde (das für Gesundheit zuständige Ministerium bzw. Landesregierungen).
Auszug aus: nostrifizierung.at
Nostrifizierungsansuchen können nur für Studienabschlüsse eingebracht werden, welche mit dem Studienangebot der FachhochschuleKärnten übereinstimmen.
Die Nostrifizierung ist ein Verwaltungsverfahren an einer Universität bzw. Fachhochschule, die an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist.
Der/Die Antragsteller/in muss nachweisen, dass die Nostrifizierung für seine/ihre angestrebte Tätigkeit in Österreich eine zwingende (siehe: „Was ist vorzulegen?“) Voraussetzung ist. In allen anderen Fällen obliegt die Bewertung des ausländischen Studiums ohnehin dem/der Arbeit- oder Dienstgeber/in.
Die Nostrifizierung kann an jeder Universität bzw. Fachhochschule, an der ein vergleichbares österreichisches Studium eingerichtet ist, beantragt werden. In vielen Fällen kommen daher mehrere Universitäten bzw. Fachhochschulen in Betracht. An welcher davon der/die Antragsteller/in in einem solchen Fall das Verfahren beantragt, bleibt seiner/ihrer Wahl überlassen. Der gleiche Nostrifizierungsantrag kann jedoch nur an einer Hochschule eingebracht werden.
Siehe: Notwendige Anlagen zum Antrag auf Nostrifizierung
Die Nostrifizierungstaxe beträgt derzeit EUR 150,00 und ist im Voraus zu entrichten. Dazu kommen Gebühren und Verwaltungsabgaben. Mehr Informationen unter Anlagen zur Nostrifizierung.
Kriterien der Überprüfung sind Inhalte, Umfang und Anforderungen desjenigen österreichischen Studiums, mit dessen Abschluss die Gleichwertigkeit beantragt wird. Wenn einzelne Voraussetzungen nicht zutreffen, können diese als außerordentliche/r Studierende/r absolviert werden. Sämtliche Bedingungen werden mit Bescheid vorgeschrieben. Wenn der/die Antragsteller/in alle zusätzlichen Bedingungen erfüllt hat oder wenn keine Bedingungen vorgeschrieben wurden, stellt die zuständige Stelle die Nostrifizierung fest.
..., weil die Unterschiede zum österreichischen Studium zu groß sind, kann um Zulassung zum österreichischen Studium angesucht und nach erfolgter Zulassung die Anerkennung von Prüfungen aus dem ausländischen Studium, soweit sie den österreichischen gleichwertig sind, erfolgen. Danach kann das österreichische Studium fortgesetzt und abgeschlossen werden.
Auszug aus: Wie-Verläuft-eine-Nostrifizierung
Für die Beantragung einer Nostrifizierung wird das ausgefüllte Formular "RE-F03 Antrag auf Nostrifizierung" zusammen mit folgenden Anlagen eingereicht:
Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt und von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher auf Deutsch übersetzt werden (Ausnahme: Staatsbürgerschaftsnachweis/Reisepass, Abschlussarbeiten und Originalurkunden in englischer Sprache).
Der Antrag ist nach vorheriger Terminvereinbarung samt oben aufgelisteter Nachweise/Dokumente vollständig persönlich im Rektorat der FH Kärnten einzubringen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Gemäß den Regelungen des § 6 (6) und (7) FHG idgF entscheidet die Leitung des Kollegiums über eingebrachte Anträge auf Nostrifizierung im Ausland abgeschlossener Studien. Um solche Beschlüsse auf entsprechend sorgfältig aufbereiteter Basis fällen zu können, wird folgender Ablauf festgelegt:
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Das European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) ist ein studierendenorientiertes System zur Akkumulierung und Übertragung von Studienleistungen.
ECTS ist eines der Hauptcharakteristika des Bologna Prozesses und dient dazu, innerhalb des europäischen Hochschulraumes die gegenseitige Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen sicherzustellen und die internationale Anerkennung von Abschlüssen zu gewährleisten. Dadurch regelt ECTS sowohl die Studierendenmobilität als auch die Zulassung zu weiterführenden Studien.
Das System basiert auf der Transparenz von Lernergebnissen und Lernprozessen. Der Kompetenzerwerb wird durch die Beschreibung der Lernergebnisse auf Studiengangs-, Modul- und Lehrveranstaltungsebene sichtbar, was wesentlich zur Qualitätssicherung beiträgt.
ECTS Credits werden nach dem Arbeitsaufwand von Studierenden berechnet, der im Regelfall für ein positives Lernergebnis notwendig ist.
Die Lernergebnisse beschreiben, was die Studierenden nach dem erfolgreichen Abschluss eines Lernprozesses wissen, verstehen und können sollen. Der Arbeitsaufwand gibt die Zeit an, die Studierende typischerweise für sämtliche Lernaktivitäten (beispielsweise Vorlesungen, Seminare, Projekte, Laborübungen, Selbststudium, Prüfungen) aufwenden müssen, um die erwarteten Lernergebnisse zu erzielen.
Im europäischen Hochschulraum wird ein Semester mit 30 ECTS Credits bewertet, ein Studienjahr mit 60 ECTS Credits. Das Arbeitspensum für ein akademisches Jahr beträgt zwischen 1.500 und 1.800 Stunden. In Österreich entspricht ein ECTS Credit einem Arbeitspensum von 25 Echtstunden.
Das Learning Agreement (Vereinbarung über die zu absolvierenden Kurse im Ausland) umfasst eine Auflistung aller Kurseinheiten/-module oder anderer Lerneinheiten, die Studierende an einer Institution während ihres Auslandssemesters belegen. Ebenfalls werden die Kurs-Kennzahlen und die zugewiesenen ECTS Credits am Dokument aufgelistet. Wenn ein ECTS Credittransfer stattfinden soll, muss der Studienvertrag vorab von drei Seiten unterschrieben und genehmigt werden: Von dem/der Studierenden, von der Gasthochschule und von der entsendenden Hochschule. Es ist möglich das Learning Agreement vier Wochen nach Beginn des Auslandssemesters zu ändern.
Das Dokument Confirmation of Stay (Aufenthaltsbestätigung) bestätigt den tatsächlichen Aufenthalt des/der Studierenden an der Gasthochschule und wird im Regelfall durch das International Relations Office ausgegeben. Das Dokument kann frühestens zwei Wochen vor der Abreise vom zuständigen International Relations Office angefordert werden. Dieses Dokument ist für Erasmus+ Studierende verbindlich.
Das Transcript of Records (Datenabschrift) stellt eine Übersicht über die Studienleistungen (absolvierte Lehrveranstaltungen bzw. Module, Noten und Anzahl der erreichten ECTS Credits) dar. Für die Studierendenmobilität dient das Transcript of Records als Nachweis der erbrachten Leistungen (vor dem Auslandsaufenthalt als Information für die Gastinstitution; nach dem Auslandsaufenthalt als Basis für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen durch die heimische Hochschule).
Das Diploma Supplement (Diplomzusatz) enthält eine standardisierte Beschreibung eines abgeschlossenen Studiums. Das Diploma Supplement soll die internationale Transparenz verbessern und der Anerkennung von akademischen und beruflichen Qualifikationen dienen.
Infos unter www.fh-kaernten.at
Bei Zahlungen in der Nachfrist erhöht sich der Studienbeitrag um 10 %. Die Inskription erfolgt erst nach Zahlungseingang am Konto der FH Kärnten!
*Bitte beachten Sie den individuellen Start der Lehrveranstaltungen! Die genauen Daten entnehmen Sie der Webseite
des jeweiligen Studienganges, oder informieren Sie sich bei der zuständigen Administration
**Bitte informieren Sie sich auf den Webseiten der jeweiligen Studiengänge, welche Bewerbungsperioden geöffnet sind.
*** Abweichungen und Änderungen die vorlesungsfreien Zeiten betreffend, sind möglich! Bitte informieren Sie
sich hinsichtlich Ihres Studiengangs in Ihrer Administration.