Sebastian Horvath
Lendarchitektur ZT GmbH
In der „Master-Session ONLINE“ am Montag, den 7. April 2025 von 16 – 19 Uhr erhalten Sie wertvolle Informationen zu allen Master-Studien und Lehrgängen der FH Kärnten. Diese werden in jeweils 30-minütigen Zeitslots vorgestellt.
HIER können Sie sich ab sofort für die Info-Session zu Ihrem gewünschten Studium bzw. Lehrgang anmelden.
Die Teilnahme ist kostenlos und unverbindlich.
Eine Bauwende für den Klimaschutz? Warum eigentlich? Bauwerke haben enormen Anteil am Klimageschehen. Sie sind für rund 40 Prozent der Treibhausgas-Emissionen und des Energieverbrauchs verantwortlich. An die 50 Prozent der Rohstoffentnahmen aus der Natur gehen auf das Konto von Gebautem. Und vom Anteil an den Abfallmassen gar nicht zu reden. Also: Darum!
Als Architekt*in hast du eine Schlüsselrolle. Nicht nur in Sachen Klimaschutz und Ressourcenschonung. Dass unser Lebensumfeld nachhaltig umweltfreundlicher, sozialer und auch - ja, wir sagen es - schöner, attraktiver, inspirierender wird, ist deine Herausforderung. Und deine kreative Leistung.
Im Masterstudiengang Architektur an der FH Kärnten wirst du fit für die notwendige Bauwende. Wodurch? Hier bündelt sich viel interdisziplinäre Expertise an einem anregenden Ort. Wir verfolgen die Sustainable Development Goals (SDGs) konsequent. Und wir stellen dein Masterstudium Architektur auf drei zukunftsweisende Säulen: Dialogkultur | Materialkultur | Umbaukultur.
Das Masterstudium Architektur versorgt dich mit viel Wissen, Praxis und Inspiration in drei essenziellen Bereichen: Dialogkultur | Materialkultur | Umbaukultur. Das alles braucht es für Klimatauglichkeit im Baubereich - und wiederum für nachhaltige Gesellschaftsentwicklung.
Wir fragen uns: Dürfen wir überhaupt noch bauen? Für wen bauen wir? Warum bauen wir?
„Bauen mit Allen“ ist unsere Antwort. Das heißt: inklusiv Bauen. Auf zusätzlichen Landverbrauch und Versiegelung verzichten. Lokale Communities fördern. Prozessarchitektur ist unser Mittel, um partizipativ die Gesellschaft einzubeziehen.
Abreißen? Oder doch umbauen und weiterdenken? Wir sind uns sicher: Bauen mit Bestand ist in Zukunft die wichtigste Aufgabe von Architekt*innen.
Denn: Bestehende Bauwerke sind ein Lager von Rohstoffen, eine Quelle von Geschichte(n). Und oft ökonomisch sinnvoll.Wir vermitteln alles Rüstzeug, um Bestehendes weiterzuentwickeln. Und Bauteile und Materialien wiederzuverwenden.
Und manchmal braucht es doch: Neubauten, Zubauten, Erweiterungen. Die DNA neuer Architektur muss besonders ressourcenbewusst sein. Sprich: aus nachwachsenden Rohstoffen, die CO2 binden und einlagern. Etwa Holz. Da sind wir an der Quelle – im Holzland Kärnten. Die Architekturausbildung in Sachen Holzbau ist hier Teil der regionalen Wertschöpfungskette. Sie profitiert vom technischen Niveau der lokalen Industrie.
Wintersemester 2025
Periode I: 01.11.-15.03.25
Periode II: 16.03.-15.05.25
Periode III: 16.05.-15.07.25
Periode IV: 16.07.-30.09.25*
Für Bewerber*innen aus Drittstaaten ist nur Periode I geöffnet.
*Bitte beachten Sie, dass diese Periode nicht geöffnet und/oder vorzeitig geschlossen werden kann!
Das Wintersemester beginnt offiziell im Oktober.
Der Unterricht kann jedoch bereits im September starten (z.B. berufsbegleitende Studiengänge, Vorbereitungskurse, etc.)!
Montag bis Freitag ganztägig und teilweise samstags
Persönliche Studienberatung
Laufend online oder am Campus Villach im Info Center. Sichere den nächsten Beratungstermin gleich online
Mehr zu unseren Beratungsangeboten, Veranstaltungen und Messeauftritten findet man auf unserer Studienberatungsseite.
Nach Einlangen der Bewerbungsunterlagen werden Sie zum Aufnahmeverfahren eingeladen - dieses besteht aus einem persönlichen Gespräch mit der Studiengangsleitung oder einer/m hauptberuflich Lehrenden aus dem Studiengang.
Der Masterabschluss ist EU-weit anerkannt und erfüllt die Zulassungsbestimmungen für die ZiviltechnikerInnenprüfung.
In den Online-Infosessions stellt Ihnen die Programmleitung das Studium detailliert vor. Sie erhalten wertvolle Informationen zu Studieninhalt, Praktika, den Aufnahmevoraussetzungen und den vielfältigen Karrieremöglichkeiten.
Prof. Mag. Arch. Wolfgang Grillitsch
Studiengangsleitung Architektur
+43 (0)5 90500-5113
wolfgang.grillitsch[at]fh-kaernten[dot]at
Bei Fragen zum Studium kontaktieren Sie:
Prof. Mag. Arch. Wolfgang Grillitsch
Studiengangsleitung Architektur
+43 (0)5 90500-5113
wolfgang.grillitsch[at]fh-kaernten[dot]at
Dein Architektur Masterstudium macht dich fit für die Bauwende und deine Karriere. Du hast die Möglichkeit, im Studium vieles zu entscheiden: Unsere drei Säulen – Bauen mit Allen, Bauen mit Bestand, Bauen mit Holz - werden durch ein Wahlpflichtmodul ergänzt, das sich über drei Semester erstreckt. Dabei kannst du die Schwerpunkte der Dialog-, Umbau- und Materialkultur vertiefen oder noch intensiver forschen.
Mit unserem Start-Up-Programm hast du auch die Möglichkeit, deine eigene Geschäftsidee auszutesten und ein Unternehmen zu gründen.
Lendarchitektur ZT GmbH
Architekturbüro dunkelschwarz ZT
Bechter Zaffignani Architekten
HANDWERK (Bau-/Möbeltischlerei Steger)
Gesamtheitliche sowie gewerkeübergreifende Gestaltung und Bearbeitung handwerklicher Herausforderungen, vor…
Architektur studieren in einem inspirierenden Umgebung: Dein Campus befindet sich in einem historischen Gebäude. Das „Spittl“ wurde in der ersten Häufte des 16. Jahrhunderts errichtet und immer wieder adaptiert: ein Renaissance-Bau mit einem zweigeschossigen Arkadenhof und einer klassizistischen Fassade. Das vermittelt kreative Studien-Atmosphäre.
Deine Architektur-Stadt, dein Bau-Land
Spittal an der Drau ist ein idealer Ort für dein Masterstudium Architektur. Warum? Dein Anschauungsmaterial und Experimentierfeld befinden sich unmittelbar vor der Haustür – im Alpe-Adria-Raum. Verkehrsgünstig liegt Spittal zwischen städtischen und ländlichen Sphären. Zwischen den Tiefschneehängen der Nockberge und dem Badewasser des Millstätter Sees. Zwischen Arbeitsimpulsen und Freizeitwert. Heißt: Du studierst dort, wo andere auch gerne Urlaub machen.
FH Spittal
Villacher Straße 1, A-9800 Spittal a.d. Drau
+43 5 90500 1101 | bau[at]fh-kaernten[dot]at
Spittal an der Drau liegt verkehrsgünstig. Und unsere FH mittendrin. Leicht erreichbar aus allen Richtungen: Villach/Klagenfurt, Salzburg/München oder Wien und Lienz/Innsbruck.
Mit dem Zug
InterCity-Züge wie S-Bahnen der ÖBB halten in engem Takt in Spittal an der Drau/Millstätter See. Dann geht’s weiter zu Fuß – gemütlich in 15 Minuten. Oder du nimmst das Rad.
Mit dem Auto
Vom Norden: über die A 10 (Tauernautobahn), Abfahrt Spittal Nord-Millstätter See.
Von Westen: über die Drautal-Bundesstraße B 100.
Von Süden/Osten: über die A 10 (Tauernautobahn), Abfahrt Spittal Nord-Millstätter See.
Für die Zulassung zu einem Bachelor-Studiengang an der FH Kärnten muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
Darüber hinaus erforderliche, studiengangsspezifische Zugangsvoraussetzungen sowie weiterführende Informationen zur Zulassung können der Seite des jeweiligen Studiengangs entnommen werden.
Die deutsche Fachhochschulreife gilt nur dann als Zugangsberechtigung zu einem österreichischen FH-Bachelor-Studiengang, wenn sie auch eine facheinschlägige berufliche Qualifikation vermittelt.
Nachreichung von Dokumenten - Bachelorstudium
Personen im letzten Schuljahr können sich bereits vor der Matura mit dem letzten aktuellen Zeugnis für einen Studienplatz eines Bachelor-Studiengangs bewerben. Das Reifeprüfungszeugnis muss bei bestandenem Aufnahmeverfahren bis zum Studienbeginn nachgereicht werden.
Für die Zulassung zu einem Master-Studiengang an der FH Kärnten muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
Nachreichung von Dokumenten - Masterstudium
Personen im letzten Semester eines Bachelor-Studiengangs können sich bereits vor Studienabschluss mit dem letzten aktuellen Transcript of Records für einen Studienplatz eines Master-Studiengangs bewerben. Die Abschlussdokumente des Bachelor-Studiums müssen bei bestandenem Aufnahmeverfahren bis zum Studienbeginn nachgereicht werden.
Für die Zulassung zum Masterstudiengang Architektur an der FH Kärnten muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
*) Für Bewerber:innen der Fachrichtung Innenarchitektur besteht die Möglichkeit, bis zum Ende des dritten Semesters des Master-Studiums fehlende Kompetenzen im Bereich der Architektur, wie zB. Massiv- und Stahlbau nachzuholen. Welche Kompetenzen nachzuholen sind, wird nach einem bestandenem Aufnahmeverfahren (Aufnahmegespräch und PDF-Portfolio) vor Studienantritt anhand des Curriculums der Bachelor-Ausbildung festgelegt. Wenn die Voraussetzung erfüllt ist, können die Studierenden ihre Diplomarbeit beginnen und sind nach deren erfolgreichen Abschluss konsekutiv Studierenden gleichgestellt.
Vor der Inskription in einen Studiengang der FH Kärnten wird ein Ausbildungsvertrag zwischen der*dem zukünftigen Studierenden und der FH Kärnten abgeschlossen.
In diesem Vertrag sind Rechte und Pflichten der*des Studierenden und der Fachhochschule festgelegt.
Die Rechte und Pflichten der*des Studierenden im Überblick:
Der Ausbildungsvertrag wird Bewerber*innen, die eine Zusage für einen Studienplatz erhalten haben, elektronisch übermittelt. Zur Aufnahme in den Studiengang gilt neben der elektronischen Zustimmung zum Ausbildungsvertrag auch die fristgerechte Einzahlung des Studienbeitrags und der ÖH-Gebühr als Voraussetzung.
Wichtige Gesetzesgrundlagen für ein Fachhochschulstudium in Österreich:
FHG - Fachhochschulgesetz
HS-QSG - Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz
Bezüglich der Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse, die an anderen Bildungseinrichtungen erworben wurden, gilt das Prinzip der lehrveranstaltungsbezogenen Anerkennung.
Die Gleichwertigkeit der erworbenen Kenntnisse mit dem Anforderungsprofil hinsichtlich Inhalt und Umfang der zu erlassenden Lehrveranstaltung wird auf Antrag der oder des Studierenden von der Studiengangsleitung festgestellt. Liegt eine Gleichwertigkeit vor, können positiv absolvierte Prüfungen anerkannt werden. Eine zusätzliche Wissensüberprüfung ist in diesen Fällen nicht vorgesehen.
Besondere Kenntnisse oder Erfahrungen aus der beruflichen Praxis werden in Bezug auf die Anrechnung von Lehrveranstaltungen bzw. des Berufspraktikums berücksichtigt. Im Falle der Anrechnung von Lehrveranstaltungen aufgrund beruflich erworbener Kenntnisse kann eine Wissensüberprüfung vorgenommen werden.
Der Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen zu einzelnen Lehrveranstaltungen muss spätestens zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung an die Studiengangsleitung gerichtet werden.
Studierende entscheiden sich für einen Aufenthalt an einer Hochschule im Ausland und klären die Voraussetzungen mit den jeweiligen zuständigen akademischen KoordinatorInnen.
Vor dem Auslandsaufenthalt wird ein Learning Agreement angefertigt. Dabei werden die Kurse festgelegt, welche im Ausland absolviert und bei positiver Beurteilung an der FH Kärnten angerechnet werden. Die Liste der gewählten Kurse (Lehrveranstaltungen) muss inhaltlich und im Arbeitsaufwand in etwa den semesterrelevanten Kursen im Studiengang an der FH Kärnten entsprechen. Studierende sind dazu angehalten 30 ECTS Credits pro Semester zu absolvieren.
Das Learning Agreement wird von dem/der Studierenden, der Gasthochschule und der Studiengangsleitung bzw. der berechtigten Person an der FH Kärnten unterschrieben und genehmigt.
Das Learning Agreement ist eine Vereinbarung über die zu absolvierenden Kurse im Ausland und besitzt keine Rechtsgültigkeit im Sinne der Anrechnung. Daher ist dieses Dokument mit dem „Antrag auf Anerkennung“ (offizielles Dokument zur Anerkennung von Studienleistungen) gekoppelt.
Ab dem Beginn des Auslandssemesters haben Studierende vier Wochen Zeit ihr Learning Agreement zu ändern. Dies ist zum Beispiel dann notwendig, wenn Kurse nicht stattfinden oder es zu terminlichen Überschneidungen kommt. Die Änderungen müssen auf jeden Fall mit den zuständigen Personen an der FH Kärnten und an der Gast-Hochschule abgesprochen werden. Anschließend werden die Änderungen separat am Learning Agreement (Anmerkung: Changes to the originale Learning Agreement) vermerkt. Das Dokument muss wiederum von dem/der Studierenden, der Gasthochschule und der Studiengangsleitung bzw. der berechtigten Person an der FH Kärnten unterschrieben und genehmigt werden.
Nach dem Auslandsaufenthalt werden die erbrachten Studienleistungen anerkannt. Dafür notwendig sind das originale Transcript of Records der Gasthochschule und das rechtsgültige Dokument „Antrag auf Anerkennung“, auf dem die tatsächlich absolvierten Kurse aufgelistet werden. Die anerkannten Leistungen im Ausland scheinen am Transcript of Records der FH Kärnten auf.
Falls Studierende ein Auslandssemester nicht positiv absolvieren, treffen der/die zuständige akademische KoordinatorIn und die Leitung des jeweiligen Studienganges eine individuelle Entscheidung, welche Kurse angerechnet werden und wie weitere ECTS Credits erworben werden können.
Detaillierter Ablauf Auslandssemester (die dafür notwendigen Dokumente können für Studierende im Intranet (QM-Library) abgerufen werden).
Für weitere Fragen steht das International Relations Office zur Verfügung.
Für Fachhochschul-Studiengänge steht grundsätzlich nur eine beschränkte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung.
Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens wird mit allen Bewerberinnen und Bewerbern ein Aufnahmegespräch geführt, das bei der Vergabe der Studienplätze berücksichtigt wird. Darüber hinaus kommen in einzelnen Studiengängen schriftliche Aufnahmetests bzw. Assessment-Center zum Einsatz. Die Details zu den einzelnen Verfahren sind auf den Seiten des jeweiligen Studiengangs beschrieben.
Ein wiederholtes Antreten zum Aufnahmeverfahren für einen Studiengang (z.B. im Folgejahr) ist grundsätzlich zulässig. Bei einer neuerlichen Bewerbung ist in der Regel auch das gesamte Aufnahmeverfahren neu zu absolvieren.
Die FH Kärnten behält sich bei Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit der Urkunden, mit denen die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen nachgewiesen wird, oder im Falle des Nichtausreichens für eine Entscheidung über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen vor, gemäß § 4 Abs. 5a FHG eine Kaution in Höhe von EUR 363,36 von der*dem Bewerber*in einzuheben. Diese wird zurückerstattet, wenn die Überprüfung die Echtheit und Richtigkeit der Unterlagen ergeben hat und die Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden.
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Die Bewerbungsfristen entnehmen Sie bitte den Webseiten der jeweiligen Studiengänge!
Die FH Kärnten akzeptiert sowohl Austauschstudierende von Partnerhochschulen als auch Freemover. Über die Zulassung von Freemover entscheidet im Einzelfall die Studiengangsleitung. Im ersten Fall ist eine offizielle Nominierung (per E-Mail) durch die Partnerhochschule notwendig. Nach der Nominierung erhalten Studierende Informationen zum Bewerbungsprozess. Freemover können sich direkt bewerben.
Voraussetzungen für die Inskription in einen Studiengang der FH Kärnten:
Die Inskriptionszeiten für die einzelnen Studiengänge werden den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Ausbildungsvertrages zwischen der oder dem Studierenden und der FH Kärnten. Sie ist für die Studierenden und Lehrenden im Intranet zugänglich.
Die Benotung der Prüfungsleistungen der Studierenden erfolgt laut FHG § 17 (1) im österreichischen Notensystem:
Österreichische Beurteilung | Bewertung |
1 | SEHR GUT: |
2 | GUT: |
3 | BEFRIEDIGEND: |
4 | GENÜGEND: |
Mit Erfolg teilgenommen | Positive Leistung, wo eine genaue Differenzierung nicht tunlich ist. |
5 | NICHT GENÜGEND: |
Ohne Erfolg teilgenommen | Negative Leistung, wo eine genaue Differenzierung nicht tunlich ist. |
Die Benotung der abschließenden, kommissionellen Bachelorprüfung sowie der das Masterstudium abschließenden kommissionellen Masterprüfung erfolgt laut FHG § 17 (2) nach der folgenden Leistungsbeurteilung:
Bei der Anwendung dieses Benotungssystems ist zu berücksichtigen, dass die Beurteilungen “mit gutem Erfolg bestanden” und “mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden” ausschließlich für Prüfungsleistungen vorgesehen sind, die das zur Bewältigung der abschließenden Prüfungen geforderte Leistungsniveau deutlich übersteigen.
Die Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses (Ausbildung im tertiären Bereich/an Hochschule/Universität) als gleichwertig mit dem Abschluss des inländischen Bachelor- bzw. Masterstudiums an der FH Kärnten. Die Nostrifizierung an der FH Kärnten kann nur erfolgen, wenn ein mit dem ausländischen Studienabschluss gleichwertiger Studiengang an der FH Kärnten eingerichtet ist und sofern die Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung in Österreich notwendig ist (z.B. reglementierter Beruf). Ein nostrifizierter akademischer Grad entfaltet dieselben Rechtswirkungen wie ein im Inland erworbener akademischer Grad.
Innerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ist eine Nostrifizierung nicht zwingend erforderlich und daher auch nicht möglich. Die Anerkennungsentscheidung von europäischen Ausbildungen in einem reglementierten Beruf (z.B. im Bereich der medizinisch-technischen Dienste, Hebammen und Gesundheits- und Krankenpflege) erfolgt in Österreich durch die zuständige Behörde (das für Gesundheit zuständige Ministerium bzw. Landesregierungen).
Auszug aus: nostrifizierung.at
Nostrifizierungsansuchen können nur für Studienabschlüsse eingebracht werden, welche mit dem Studienangebot der FachhochschuleKärnten übereinstimmen.
Die Nostrifizierung ist ein Verwaltungsverfahren an einer Universität bzw. Fachhochschule, die an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist.
Der/Die Antragsteller/in muss nachweisen, dass die Nostrifizierung für seine/ihre angestrebte Tätigkeit in Österreich eine zwingende (siehe: „Was ist vorzulegen?“) Voraussetzung ist. In allen anderen Fällen obliegt die Bewertung des ausländischen Studiums ohnehin dem/der Arbeit- oder Dienstgeber/in.
Die Nostrifizierung kann an jeder Universität bzw. Fachhochschule, an der ein vergleichbares österreichisches Studium eingerichtet ist, beantragt werden. In vielen Fällen kommen daher mehrere Universitäten bzw. Fachhochschulen in Betracht. An welcher davon der/die Antragsteller/in in einem solchen Fall das Verfahren beantragt, bleibt seiner/ihrer Wahl überlassen. Der gleiche Nostrifizierungsantrag kann jedoch nur an einer Hochschule eingebracht werden.
Siehe: Notwendige Anlagen zum Antrag auf Nostrifizierung
Die Nostrifizierungstaxe beträgt derzeit EUR 150,00 und ist im Voraus zu entrichten. Dazu kommen Gebühren und Verwaltungsabgaben. Mehr Informationen unter Anlagen zur Nostrifizierung.
Kriterien der Überprüfung sind Inhalte, Umfang und Anforderungen desjenigen österreichischen Studiums, mit dessen Abschluss die Gleichwertigkeit beantragt wird. Wenn einzelne Voraussetzungen nicht zutreffen, können diese als außerordentliche/r Studierende/r absolviert werden. Sämtliche Bedingungen werden mit Bescheid vorgeschrieben. Wenn der/die Antragsteller/in alle zusätzlichen Bedingungen erfüllt hat oder wenn keine Bedingungen vorgeschrieben wurden, stellt die zuständige Stelle die Nostrifizierung fest.
..., weil die Unterschiede zum österreichischen Studium zu groß sind, kann um Zulassung zum österreichischen Studium angesucht und nach erfolgter Zulassung die Anerkennung von Prüfungen aus dem ausländischen Studium, soweit sie den österreichischen gleichwertig sind, erfolgen. Danach kann das österreichische Studium fortgesetzt und abgeschlossen werden.
Auszug aus: Wie-Verläuft-eine-Nostrifizierung
Für die Beantragung einer Nostrifizierung wird das ausgefüllte Formular "RE-F03 Antrag auf Nostrifizierung" zusammen mit folgenden Anlagen eingereicht:
Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt und von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher auf Deutsch übersetzt werden (Ausnahme: Staatsbürgerschaftsnachweis/Reisepass, Abschlussarbeiten und Originalurkunden in englischer Sprache).
Der Antrag ist nach vorheriger Terminvereinbarung samt oben aufgelisteter Nachweise/Dokumente vollständig persönlich im Rektorat der FH Kärnten einzubringen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Gemäß den Regelungen des § 6 (6) und (7) FHG idgF entscheidet die Leitung des Kollegiums über eingebrachte Anträge auf Nostrifizierung im Ausland abgeschlossener Studien. Um solche Beschlüsse auf entsprechend sorgfältig aufbereiteter Basis fällen zu können, wird folgender Ablauf festgelegt:
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Das European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) ist ein studierendenorientiertes System zur Akkumulierung und Übertragung von Studienleistungen.
ECTS ist eines der Hauptcharakteristika des Bologna Prozesses und dient dazu, innerhalb des europäischen Hochschulraumes die gegenseitige Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen sicherzustellen und die internationale Anerkennung von Abschlüssen zu gewährleisten. Dadurch regelt ECTS sowohl die Studierendenmobilität als auch die Zulassung zu weiterführenden Studien.
Das System basiert auf der Transparenz von Lernergebnissen und Lernprozessen. Der Kompetenzerwerb wird durch die Beschreibung der Lernergebnisse auf Studiengangs-, Modul- und Lehrveranstaltungsebene sichtbar, was wesentlich zur Qualitätssicherung beiträgt.
ECTS Credits werden nach dem Arbeitsaufwand von Studierenden berechnet, der im Regelfall für ein positives Lernergebnis notwendig ist.
Die Lernergebnisse beschreiben, was die Studierenden nach dem erfolgreichen Abschluss eines Lernprozesses wissen, verstehen und können sollen. Der Arbeitsaufwand gibt die Zeit an, die Studierende typischerweise für sämtliche Lernaktivitäten (beispielsweise Vorlesungen, Seminare, Projekte, Laborübungen, Selbststudium, Prüfungen) aufwenden müssen, um die erwarteten Lernergebnisse zu erzielen.
Im europäischen Hochschulraum wird ein Semester mit 30 ECTS Credits bewertet, ein Studienjahr mit 60 ECTS Credits. Das Arbeitspensum für ein akademisches Jahr beträgt zwischen 1.500 und 1.800 Stunden. In Österreich entspricht ein ECTS Credit einem Arbeitspensum von 25 Echtstunden.
Das Learning Agreement (Vereinbarung über die zu absolvierenden Kurse im Ausland) umfasst eine Auflistung aller Kurseinheiten/-module oder anderer Lerneinheiten, die Studierende an einer Institution während ihres Auslandssemesters belegen. Ebenfalls werden die Kurs-Kennzahlen und die zugewiesenen ECTS Credits am Dokument aufgelistet. Wenn ein ECTS Credittransfer stattfinden soll, muss der Studienvertrag vorab von drei Seiten unterschrieben und genehmigt werden: Von dem/der Studierenden, von der Gasthochschule und von der entsendenden Hochschule. Es ist möglich das Learning Agreement vier Wochen nach Beginn des Auslandssemesters zu ändern.
Das Dokument Confirmation of Stay (Aufenthaltsbestätigung) bestätigt den tatsächlichen Aufenthalt des/der Studierenden an der Gasthochschule und wird im Regelfall durch das International Relations Office ausgegeben. Das Dokument kann frühestens zwei Wochen vor der Abreise vom zuständigen International Relations Office angefordert werden. Dieses Dokument ist für Erasmus+ Studierende verbindlich.
Das Transcript of Records (Datenabschrift) stellt eine Übersicht über die Studienleistungen (absolvierte Lehrveranstaltungen bzw. Module, Noten und Anzahl der erreichten ECTS Credits) dar. Für die Studierendenmobilität dient das Transcript of Records als Nachweis der erbrachten Leistungen (vor dem Auslandsaufenthalt als Information für die Gastinstitution; nach dem Auslandsaufenthalt als Basis für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen durch die heimische Hochschule).
Das Diploma Supplement (Diplomzusatz) enthält eine standardisierte Beschreibung eines abgeschlossenen Studiums. Das Diploma Supplement soll die internationale Transparenz verbessern und der Anerkennung von akademischen und beruflichen Qualifikationen dienen.
Infos unter www.fh-kaernten.at
Bei Zahlungen in der Nachfrist erhöht sich der Studienbeitrag um 10 %. Die Inskription erfolgt erst nach Zahlungseingang am Konto der FH Kärnten!
*Bitte beachten Sie den individuellen Start der Lehrveranstaltungen! Die genauen Daten entnehmen Sie der Webseite
des jeweiligen Studienganges, oder informieren Sie sich bei der zuständigen Administration
**Bitte informieren Sie sich auf den Webseiten der jeweiligen Studiengänge, welche Bewerbungsperioden geöffnet sind.
*** Abweichungen und Änderungen die vorlesungsfreien Zeiten betreffend, sind möglich! Bitte informieren Sie
sich hinsichtlich Ihres Studiengangs in Ihrer Administration.