Christina Naverschnigg
Die gebürtige Steirerin Christina Naverschnigg träumte schon als kleines Mädchen davon kranken Menschen helfen zu können. Gemeinsam mit dem…
Im Studium Gesundheits- und Krankenpflege an der FH Kärnten werden theoretische, pflegerische, medizinische, wissenschaftliche, kommunikative, rechtliche Grundlagen gelehrt/gelernt und in der Ausbildung in der Praxis innerhalb der 3 Jahre gefestigt. Die Hälfte des Studiums wird im „echten“ Berufsfeld“ umgesetzt und bietet die Möglichkeit, den erworbenen Wissenszuwachs und die Pflegehandlungen von Beginn an zu reflektieren und einen kontinuierlichen Theorie - Praxistransfer herzustellen.
Praktika sind eine unabdingbare Voraussetzung für die Erlangung der Berufsberechtigung. Ziel ist es, dass die Studierenden lernen kritisch zu denken, ihr Handeln wissenschaftlich fundiert zu begründen und neues Wissen zu implementieren bzw. umzusetzen. Sowohl in der theoretischen, als auch in der praktischen Ausbildung wird auf die Neupositionierung des gehobenen Dienstes in der Pflege und die damit verbundenen Kompetenzverlagerungen innerhalb und zwischen den Berufsgruppen im Gesundheitswesen eingegangen. Studierende erfahren von Beginn an Basiswissen zu ihrem Berufsbild und ihrer Position im interdisziplinären Team.
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin/ Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger
Bachelor of Science in Health Studies (BSc)
Wintersemester 2025
Periode I: 01.11.-15.03.25
Periode II: 16.03.-15.05.25
Periode III: 16.05.-15.07.25
Periode IV: 16.07.-15.09.25*
Für Bewerber*innen aus Drittstaaten ist nur Periode I geöffnet.
*Bitte beachten Sie, dass diese Periode nicht geöffnet und/oder vorzeitig geschlossen werden kann!
Das Wintersemester beginnt offiziell im Oktober.
Der Unterricht kann jedoch bereits im September starten (z.B. berufsbegleitende Studiengänge, Vorbereitungskurse, etc.)!
Montag bis Freitag ganztägig und teilweise samstags.
Persönliche Studienberatung
Laufend online oder am Campus Villach im Info Center. Sichere den nächsten Beratungstermin gleich online
Mehr zu unseren Beratungsangeboten, Veranstaltungen und Messeauftritten findet man auf unserer Studienberatungsseite.
Das Aufnahmeverfahren setzt sich aus einem Aufnahmegespräch inkl. praktischer Aufgabenstellung zusammen.
Ausbildungsprämie des Landes Kärnten in der Höhe von € 600 pro Monat!
Bei Fragen zum Studium kontaktieren Sie:
Sonja Nagelschmied, BA
Studiengangsadministration
Tamara Stotter, BA
Studiengangsadministration
FH-Prof. Anita Mitterdorfer, BA M.Ed. MA
Studiengangsleitung Gesundheits- und Krankenpflege
Mit über 100 Study & Work Partnerfirmen und -organisationen bietet die FH Kärnten Studierenden an, Studium & Beruf zu vereinbaren!
Study & Work ist ein einzigartiges Jobservice der FH Kärnten. Studierende haben durch dieses attraktive Angebot die Chance, theoretisches Wissen umgehend in die Praxis umzusetzen und berufliche Erfahrungen während des Studiums zu sammeln. Das Angebot gilt exklusiv für Studierende der FH Kärnten. Die Bewerbungsphase startet jedes Jahr im Wintersemester vom 1. bis 31.10.
Beschäftigungsausmaß: geringfügig bis zu 8 h / Woche möglich
Stundenplan: einige Studiengänge sind so organisiert, dass der Montag LV frei ist
Beschäftigungsausmaß: in Teilzeit bis max. 20 h / Woche möglich
Stundenplan ist berufsfreundlich organisiert (Vorlesungen am Tagesende, Wochenende, geblockt oder auch online)
Gesellschaftliche Veränderungsprozesse wie der demographische Wandel und sozialkulturelle Verschiebungen, vor allem aber auch der steigende Kostendruck stellen veränderte Anforderungen an die in der Pflege tätigen Personen und deren professionelles Selbstverständnis. In der Folge ist auch die Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung herausgefordert, sich neu zu gestalten. Es bedarf eines gleichermaßen praxisorientierten und wissenschaftlich ausgerichteten Angebots auf Hochschulniveau, um den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege angemessen auf die gegenwärtige und zukünftig zu erwartende Praxisentwicklung vorbereiten zu können. Demgemäß bietet der Bachelorstudiengang „Gesundheits- und Krankenpflege“ eine fundierte Grundausbildung auf wissenschaftlicher Basis und mit hohem Praxisbezug.
Das Studium Gesundheits- und Krankenpflege der FH Kärnten bietet eine fundierte, generalistische Grundausbildung, welche die Studierenden bestmöglich auf die neuen Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten des gehobenen Dienstes in der Gesundheits- und Krankenpflege vorbereitet und vermittelt die Voraussetzungen für kompetenzvertiefende bzw. kompetenzerweiternde Spezialisierungsausbildungen.
Für die Zulassung zum Praktikum benötigen Sie die im Impfblatt angeführten Impfungen:
Die Absolvent*innen erwerben im Fachhochschul-Bachelorstudiengang Gesundheits- & Krankenpflege die Fachkompetenz für die Berufsausübung, welche Sach- und Methodenkompetenz sowie instrumentell-technische Kompetenz umfasst. Die Fachkompetenz wird, abgeleitet von den Aufgabenfeldern der Pflege, in folgende Kompetenzen gegliedert:
Lehrveranstaltung | Typ | SWS | ECTS-Credits | LV-Nummer |
---|---|---|---|---|
Grundlagen der geriatrischen Pflege | ILV | 2,0 | 2,0 | B3.08180.10.040 |
Lehrveranstaltung | Typ | SWS | ECTS-Credits | LV-Nummer |
---|---|---|---|---|
Berufspraktikum 3 | BOPR | 0,0 | 20,0 | B3.08180.40.060 |
Einführung in die Betriebswirtschaftslehre für Gesundheitsberufe und Gesundheitsökonomie | VO | 1,5 | 1,5 | B3.08180.40.050 |
Fallbasierte Pflege in verschiedenen Settings 1 | ILV | 2,5 | 2,5 | B3.08180.40.030 |
Kinderkranken- und Jugendlichenpflege | ILV | 1,5 | 1,5 | B3.08180.40.040 |
Praktisch-ethisches Reflexionsseminar zum Berufspraktikum 3 | SE | 1,0 | 0,5 | B3.08180.40.070 |
Projektmanagement | SE | 2,0 | 3,0 | B3.08180.40.100 |
Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege | ILV | 2,0 | 2,0 | B3.08180.40.010 |
Settingorientierte Pflege | ILV | 2,0 | 2,0 | B3.08180.40.020 |
Freifach | Typ | SWS | ECTS-Credits | LV-Nummer |
Komplementäre Pharmazie | ILV | 1,5 | 1,5 | B3.08180.40.080 |
Schulungs-, Vermittlungs- und Beratungsprogramme in der PatientInnen- und Familienedukation | ILV | 2,0 | 3,0 | B3.08180.40.090 |
Lehrveranstaltung | Typ | SWS | ECTS-Credits | LV-Nummer |
---|---|---|---|---|
Arbeitsorganisation und Delegation | ILV | 2,0 | 2,0 | B3.08180.60.010 |
Bachelorarbeit 2 | BA | 0,0 | 4,5 | B3.08180.60.040 |
Bachelorprüfung | DP | 0,0 | 2,0 | B3.08180.60.060 |
Berufspraktikum 5 | BOPR | 0,0 | 20,5 | B3.08180.60.020 |
Fachenglisch für Pflegeberufe 2 | SE | 1,5 | 3,0 | B3.08180.20.150 |
Praktisch-ethisches Reflexionsseminar zum Berufspraktikum 5 | SE | 1,0 | 0,5 | B3.08180.60.030 |
Seminar zur Bachelorarbeit 2 | SE | 1,5 | 0,5 | B3.08180.60.050 |
Freifach | Typ | SWS | ECTS-Credits | LV-Nummer |
Entrepreneurship in der professionellen Pflege | ILV | 2,0 | 3,0 | B3.08180.50.070 |
Lehrveranstaltung | Typ | SWS | ECTS-Credits | LV-Nummer |
---|---|---|---|---|
Allgemeine Pathologie | VO | 2,5 | 3,0 | B3.08180.10.080 |
Biologie, Anatomie, Physiologie | VO | 3,0 | 3,0 | B3.08180.10.070 |
Der Pflegeprozess: Einführung | ILV | 2,0 | 2,5 | B3.08180.10.060 |
Einführung in die Gesundheitswissenschaften | ILV | 2,0 | 2,0 | B3.08180.10.120 |
Ernährungslehre und Diätetik | VO | 1,0 | 1,0 | B3.08180.10.110 |
Erste Hilfe, Strahlen- und Katastrophenschutz | ILV | 1,0 | 1,0 | B3.08180.10.100 |
Ethik und Soziologie für Pflegeberufe | ILV | 1,5 | 1,5 | B3.08180.10.160 |
Grundlagen der geriatrischen Pflege | ILV | 2,0 | 2,0 | B3.08180.10.040 |
Grundlagen der Gesundheitspflege | ILV | 3,0 | 3,0 | B3.08180.10.010 |
Gruppen- und Teamprozesse | SE | 1,0 | 0,5 | B3.08180.10.150 |
Hygiene und Infektionslehre | VO | 2,0 | 2,5 | B3.08180.10.090 |
Kommunikation und Selbstkompetenz | SE | 1,0 | 0,5 | B3.08180.10.140 |
Medizinische Terminologie für Pflegeberufe | VO | 1,5 | 2,0 | B3.08180.10.180 |
Pflegepraktische Übung: Grundlagen | LB | 3,0 | 2,0 | B3.08180.10.020 |
Pflegetheorien, -modelle und -konzepte | ILV | 2,0 | 2,5 | B3.08180.10.050 |
Pharmakologie | VO | 2,0 | 2,0 | B3.08180.30.030 |
Psychologie und Pädagogik für Pflegeberufe 1 | VO | 1,0 | 1,0 | B3.08180.10.130 |
Freifach | Typ | SWS | ECTS-Credits | LV-Nummer |
Angewandte Informatik 1 | SE | 2,0 | 3,0 | B3.08180.10.200 |
Lehrveranstaltung | Typ | SWS | ECTS-Credits | LV-Nummer |
---|---|---|---|---|
Beratungstechniken und -methoden in der Pflege | SE | 2,0 | 2,0 | B3.08180.30.060 |
Berufspraktikum 2 | BOPR | 0,0 | 16,0 | B3.08180.30.070 |
Palliativ Care | ILV | 2,0 | 2,5 | B3.08180.10.030 |
Pflege von Menschen mit spezifischen Einschränkungen in unterschiedlichen Lebensphasen 2 | ILV | 3,0 | 3,5 | B3.08180.30.010 |
Pflegepraktische Übung: Spezifische Einschränkungen | LB | 3,0 | 2,0 | B3.08180.30.020 |
Praktisch-ethisches Reflexionsseminar zum Berufspraktikum 2 | SE | 1,0 | 0,5 | B3.08180.30.080 |
Psychologie und Pädagogik für Pflegeberufe 2 | VO | 1,0 | 1,0 | B3.08180.30.050 |
Spezielle Pathologie, Diagnostik und Therapie 2 | VO | 2,5 | 2,5 | B3.08180.30.040 |
Freifach | Typ | SWS | ECTS-Credits | LV-Nummer |
Ausbildung zum*r Rettungsanitäter*in 1 | ILV | 12,0 | 5,0 | SX-FA1 |
Ausbildung zum*r Rettungsanitäter*in 2 | PR | 0,0 | 6,5 | SX-FA2 |
Lehrveranstaltung | Typ | SWS | ECTS-Credits | LV-Nummer |
---|---|---|---|---|
Bachelorarbeit 1 | BA | 0,0 | 4,5 | B3.08180.50.030 |
Berufspraktikum 4 | BOPR | 0,0 | 20,0 | B3.08180.50.050 |
Fachenglisch für Pflegeberufe 1 | SE | 1,5 | 3,0 | B3.08180.10.190 |
Fallbasierte Pflege in verschiedenen Settings 2 | ILV | 2,5 | 2,5 | B3.08180.50.010 |
PatientInnensicherheit und Qualitätsmanagement | VO | 2,0 | 2,0 | B3.08180.50.020 |
Praktisch-ethisches Reflexionsseminar zum Berufspraktikum 4 | SE | 1,0 | 0,5 | B3.08180.50.060 |
Seminar zur Bachelorarbeit 1 | SE | 1,5 | 0,5 | B3.08180.50.040 |
Gesundheits- & Krankenpflege ist ein hochqualifizierter, vielseitiger Beruf, der vor allem durch Fachkompetenz, Verantwortungsbewusstsein und lebenslanges Lernen gekennzeichnet ist. Die „Pflege“ macht die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen aus und ist dementsprechend ein Beruf mit sehr guten Jobchancen, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Egal ob Pflegepersonen im interdisziplinären Team tätig sind oder alleine arbeiten - jede*r diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*in trägt im Moment der Berufsausübung die Verantwortung für sein Tun und bedingt eine moralisch-ethische Grundhaltung.
WARUM PFLEGE STUDIEREN?
Pflegestudium- Beruf & Studium- Beruf als Berufung?
Neu definierte Kompetenzbereiche in der Pflege (siehe GuKG), der technische Fortschritt in der Medizin, die Multimorbidität der Menschen in jedem Alter und die demographische Entwicklung sind mitunter Gründe, warum die Anforderungen in der Berufsausbildung für diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger/-pflegerin umfangreicher geworden sind. Die Reaktion darauf ist die sog. Akademisierung der Pflege (Pflegeausbildung auf tertiärer Ebene an der Hochschule).
Es ist notwendig, dass sich Angehörige des Pflegeberufes auf neue Erkenntnisse einstellen, Veränderungen zulassen und stets ihre pflegerischen Handlungen reflektieren und adaptieren. Die Anwendung evidenzbasierter Pflege1 im jeweiligen Arbeitsfeld der Pflege ist der Prozess lebenslangen Lernens von Pflegenden. Viele Arbeitsschritte in der täglichen Praxis beruhen auf gelerntem Fachwissen kombiniert mit positiven Erfahrungen und Traditionen. In Kombination mit klinischer Expertise wird Evidenz-basierte Pflege zur wissenschaftlich fundierten, individuellen und patientenorientierten Pflege und nicht zur "Kochbuchpflege", die zur gedankenlosen Anwendung von Regeln, Leitlinien und Standards führt (DiCenso, Cullum 1998).
Nach dem Bachelorstudium Gesundheits- und Krankenpflege, welches die Studierenden generalistisch ausbildet und dadurch befähigt, Menschen über die gesamte Lebensspanne zu betreuen, werden Spezialisierungen und Weiterbildungen auf Hochschulebene angeboten.
Es gibt eine Vielzahl an Weiterbildungen, die die Attraktivität des Berufes steigern. Sie können selbst Ihre Schwerpunkte setzen: Hygienebeauftragte*r, Wundmanagement, Diabetesberatung, Breast Care Nurse, Cancer Nurse, Pain Nurse, Stoma Nurse, Praxisanleitung uvm.
Spezialisierungen sind aktuell (2017) in den Fachbereichen Kinder- und Jugendlichenpflege, Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege, Anästhesie- und Intensivmedizin, Palliativmedizin, Nierenersatztherapie sowie Pflege im Operationsbereich möglich.
Die gebürtige Steirerin Christina Naverschnigg träumte schon als kleines Mädchen davon kranken Menschen helfen zu können. Gemeinsam mit dem…
"Neu definierte Kompetenzbereiche in der Pflege, der technische Fortschritt in der Medizin, die Multimorbidität der Menschen in jedem Alter und die demographische Entwicklung sind mitunter Gründe, warum Inhalte und Anforderungen in der Berufsausbildung für Gesundheits- und KrankenpflegerInnen umfangreicher geworden sind. Innovative Lehr- und Lernmethoden helfen unseren Studierenden, sich ein umfangreiches Fachwissen und die nötigen Fachkompetenzen des Pflegeberufes anzueignen. Neben der fundierten, fachlichen Qualifikation für diesen verantwortungsvollen Beruf ist es mir ein Anliegen, dass sich unsere AbsolventInnen auch durch professionelle Kommunikation im interdisziplinären Team sowie mit kranken und pflegebedürftigen Menschen jeden Alters auszeichnen. "
Anita Mitterdorfer, BA M.ED. MA
Studiengangsleitung
„Die Ausbildung an der FH Kärnten in der Gesundheits- und Krankenpflege war für mich eine Zeit, in der ich mich ständig neuen Herausforderungen…
„Die Ausbildung war für mich die Möglichkeit, meinen Traumberuf zu verwirklichen. Dieser stellt an mich jeden Tag neue Herausforderungen, er ist sehr…
„Die Ausbildung war für mich die beste, aber auch die schwerste Zeit meines Lebens. Wenn ich mich an alle Momente während der Ausbildung erinnere,…
„Die Ausbildung an der Fachhochschule Kärnten im Bereich „Gesundheits- und Krankenpflege“ war für mich eine sehr aufregende, spannende und lehrreiche…
FH-Prof.in
Anita Mitterdorfer, BA M.Ed. MAMag. phil.
Katharina Springer, MAFH-Prof.in
Melanie Breznik, BSc MAMag.
Sonja Haubitzer, M.Ed.FH-Prof.
Melitta Horak, B.Sc. MScMag.a
Michaela Gollner, MSc.FH-Prof.in Mag.a
Sabine SpanzMag. Dr.
Florian BenischkeDr. phil.
Christina Anneliese Fischer-Kienberger, BA MADr. med.
Alexander GlasDr. med. univ.
Birgit HauptmannDr. Dr.
Christian MattersbergerDr. med. univ.
Michel Müller-EggenbergerDr. med. univ.
Bernhard RaunikMag.
Semra SafronDr.in med. univ.
Nina StriednigDr.
Iris WarumDie Kärntner Landeshauptstadt verfügt das ganze Jahr über zahlreiche Veranstaltungen und Sehenswürdigkeiten. Egal ob das World Bodypainting Festival, Ironman Austria, Großkonzerte im Wörtherseestadion, Open Air Kino im Burghof oder der zauberhafte Christkindlmarkt im Advent - bei uns ist immer was los.
Kurze Wege zeichnen den Campus in der St. Veiter Straße in Klagenfurt aus. Das FH-Gebäude befindet sich in unmittelbarer Nähe des Stadtkerns und liegt direkt am Klinikum-Gelände. Zudem ermöglichen Grünflächen ein angenehmes Verweilen an der Hochschule.
Erkunden Sie den Campus Klagenfurt–St. Veiter Straße und das Ärztehaus bei einer 360° Tour.
Von Villach oder Wolfsberg kommend: Sie fahren auf der Südautobahn A 2 , Umfahrung Klagenfurt Nord und wählen Sie die Ausfahrt Klagenfurt Nord/ Feldkirchen. Fahren Sie auf der Feldkirchner-Straße nach Süden - Richtung Stadt. Folgen Sie dem Straßenverlauf bis zum St. Veiter Ring und biegen Sie links ab. Fahren Sie bei der Kreuzung St. Veiter Straße nach links und wählen Sie nach ca. 600 m die Einfahrt zum Gelände des Landeskrankenhauses auf der linken Seite. Unser Hochschulgebäude befindet sich auf der linken Seite.
Von St. Veit kommend: Sie kommen von der S37 direkt auf die St. Veiter Straße. Folgen Sie dem Straßenverlauf bis zur Einfahrt ins Gelände des Landeskrankenhauses auf der rechten Seite. Unser Hochschulgebäude befindet sich auf der linken Seite.
Vom Hauptbahnhof Klagenfurt kommend: Wenn Sie aus dem Bahnhofsgebäude kommen gehen Sie links Richtung Busbahnhof. Die Linien 40 und 41 der Stadtwerke Klagenfurt bringen Sie zu unserem Gebäude. Distanz: ca. 2,5 km. Gehzeit: ca. 25 Minuten.
Vom BusbahnhofHeiligengeistplatz kommend: Die Linien 40 & 41 der Stadtwerke Klagenfurt bringen Sie zu uns. Distanz: ca. 1,2 km.
Vom Busbahnhof - Heiligengeistplatz kommend: Gehen Sie nach Osten auf der Wiesbadener-Str. Richtung Neuer Platz und halten Sie sich rechts. Biegen Sie links in die Kramergasse ab, queren den Alten Platz und gehen weiter in der Wiener Gasse bis zum Heuplatz. Überqueren Sie den Heuplatz und gehen Sie weiter auf der St. Veiter Straße, nach ca. 600 m ist an der linken Seite der Eingang zum Gelände des Landeskrankenhauses Klagenfurt. Unser Gebäude befindet sich an der linken Straßenseite. Gehzeit: ca. 15 Min.
Am Lageplan des Landeskrankenhauses Klagenfurt hat unser Gebäude die Nummer 24.
St. Veiter Straße 47
9020 Klagenfurt, Austria
+43 5 90500 3501
gesundheit-und-soziales[at]fh-kaernten[dot]at
Erkunden Sie den Campus Klagenfurt–St. Veiter Straße bei einer 360° Tour.
Für die Zulassung zu einem Bachelor-Studiengang an der FH Kärnten muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
Darüber hinaus erforderliche, studiengangsspezifische Zugangsvoraussetzungen sowie weiterführende Informationen zur Zulassung können der Seite des jeweiligen Studiengangs entnommen werden.
Die deutsche Fachhochschulreife gilt nur dann als Zugangsberechtigung zu einem österreichischen FH-Bachelor-Studiengang, wenn sie auch eine facheinschlägige berufliche Qualifikation vermittelt.
Nachreichung von Dokumenten - Bachelorstudium
Personen im letzten Schuljahr können sich bereits vor der Matura mit dem letzten aktuellen Zeugnis für einen Studienplatz eines Bachelor-Studiengangs bewerben. Das Reifeprüfungszeugnis muss bei bestandenem Aufnahmeverfahren bis zum Studienbeginn nachgereicht werden.
Für die Zulassung zu einem Master-Studiengang an der FH Kärnten muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
Nachreichung von Dokumenten - Masterstudium
Personen im letzten Semester eines Bachelor-Studiengangs können sich bereits vor Studienabschluss mit dem letzten aktuellen Transcript of Records für einen Studienplatz eines Master-Studiengangs bewerben. Die Abschlussdokumente des Bachelor-Studiums müssen bei bestandenem Aufnahmeverfahren bis zum Studienbeginn nachgereicht werden.
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Vor der Inskription in einen Studiengang der FH Kärnten wird ein Ausbildungsvertrag zwischen der*dem zukünftigen Studierenden und der FH Kärnten abgeschlossen.
In diesem Vertrag sind Rechte und Pflichten der*des Studierenden und der Fachhochschule festgelegt.
Die Rechte und Pflichten der*des Studierenden im Überblick:
Der Ausbildungsvertrag wird Bewerber*innen, die eine Zusage für einen Studienplatz erhalten haben, elektronisch übermittelt. Zur Aufnahme in den Studiengang gilt neben der elektronischen Zustimmung zum Ausbildungsvertrag auch die fristgerechte Einzahlung des Studienbeitrags und der ÖH-Gebühr als Voraussetzung.
Wichtige Gesetzesgrundlagen für ein Fachhochschulstudium in Österreich:
FHG - Fachhochschulgesetz
HS-QSG - Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz
Bezüglich der Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse, die an anderen Bildungseinrichtungen erworben wurden, gilt das Prinzip der lehrveranstaltungsbezogenen Anerkennung.
Die Gleichwertigkeit der erworbenen Kenntnisse mit dem Anforderungsprofil hinsichtlich Inhalt und Umfang der zu erlassenden Lehrveranstaltung wird auf Antrag der oder des Studierenden von der Studiengangsleitung festgestellt. Liegt eine Gleichwertigkeit vor, können positiv absolvierte Prüfungen anerkannt werden. Eine zusätzliche Wissensüberprüfung ist in diesen Fällen nicht vorgesehen.
Besondere Kenntnisse oder Erfahrungen aus der beruflichen Praxis werden in Bezug auf die Anrechnung von Lehrveranstaltungen bzw. des Berufspraktikums berücksichtigt. Im Falle der Anrechnung von Lehrveranstaltungen aufgrund beruflich erworbener Kenntnisse kann eine Wissensüberprüfung vorgenommen werden.
Der Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen zu einzelnen Lehrveranstaltungen muss spätestens zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung an die Studiengangsleitung gerichtet werden.
Studierende entscheiden sich für einen Aufenthalt an einer Hochschule im Ausland und klären die Voraussetzungen mit den jeweiligen zuständigen akademischen KoordinatorInnen.
Vor dem Auslandsaufenthalt wird ein Learning Agreement angefertigt. Dabei werden die Kurse festgelegt, welche im Ausland absolviert und bei positiver Beurteilung an der FH Kärnten angerechnet werden. Die Liste der gewählten Kurse (Lehrveranstaltungen) muss inhaltlich und im Arbeitsaufwand in etwa den semesterrelevanten Kursen im Studiengang an der FH Kärnten entsprechen. Studierende sind dazu angehalten 30 ECTS Credits pro Semester zu absolvieren.
Das Learning Agreement wird von dem/der Studierenden, der Gasthochschule und der Studiengangsleitung bzw. der berechtigten Person an der FH Kärnten unterschrieben und genehmigt.
Das Learning Agreement ist eine Vereinbarung über die zu absolvierenden Kurse im Ausland und besitzt keine Rechtsgültigkeit im Sinne der Anrechnung. Daher ist dieses Dokument mit dem „Antrag auf Anerkennung“ (offizielles Dokument zur Anerkennung von Studienleistungen) gekoppelt.
Ab dem Beginn des Auslandssemesters haben Studierende vier Wochen Zeit ihr Learning Agreement zu ändern. Dies ist zum Beispiel dann notwendig, wenn Kurse nicht stattfinden oder es zu terminlichen Überschneidungen kommt. Die Änderungen müssen auf jeden Fall mit den zuständigen Personen an der FH Kärnten und an der Gast-Hochschule abgesprochen werden. Anschließend werden die Änderungen separat am Learning Agreement (Anmerkung: Changes to the originale Learning Agreement) vermerkt. Das Dokument muss wiederum von dem/der Studierenden, der Gasthochschule und der Studiengangsleitung bzw. der berechtigten Person an der FH Kärnten unterschrieben und genehmigt werden.
Nach dem Auslandsaufenthalt werden die erbrachten Studienleistungen anerkannt. Dafür notwendig sind das originale Transcript of Records der Gasthochschule und das rechtsgültige Dokument „Antrag auf Anerkennung“, auf dem die tatsächlich absolvierten Kurse aufgelistet werden. Die anerkannten Leistungen im Ausland scheinen am Transcript of Records der FH Kärnten auf.
Falls Studierende ein Auslandssemester nicht positiv absolvieren, treffen der/die zuständige akademische KoordinatorIn und die Leitung des jeweiligen Studienganges eine individuelle Entscheidung, welche Kurse angerechnet werden und wie weitere ECTS Credits erworben werden können.
Detaillierter Ablauf Auslandssemester (die dafür notwendigen Dokumente können für Studierende im Intranet (QM-Library) abgerufen werden).
Für weitere Fragen steht das International Relations Office zur Verfügung.
Für Fachhochschul-Studiengänge steht grundsätzlich nur eine beschränkte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung.
Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens wird mit allen Bewerberinnen und Bewerbern ein Aufnahmegespräch geführt, das bei der Vergabe der Studienplätze berücksichtigt wird. Darüber hinaus kommen in einzelnen Studiengängen schriftliche Aufnahmetests bzw. Assessment-Center zum Einsatz. Die Details zu den einzelnen Verfahren sind auf den Seiten des jeweiligen Studiengangs beschrieben.
Ein wiederholtes Antreten zum Aufnahmeverfahren für einen Studiengang (z.B. im Folgejahr) ist grundsätzlich zulässig. Bei einer neuerlichen Bewerbung ist in der Regel auch das gesamte Aufnahmeverfahren neu zu absolvieren.
Die FH Kärnten behält sich bei Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit der Urkunden, mit denen die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen nachgewiesen wird, oder im Falle des Nichtausreichens für eine Entscheidung über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen vor, gemäß § 4 Abs. 5a FHG eine Kaution in Höhe von EUR 363,36 von der*dem Bewerber*in einzuheben. Diese wird zurückerstattet, wenn die Überprüfung die Echtheit und Richtigkeit der Unterlagen ergeben hat und die Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden.
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Die Bewerbungsfristen entnehmen Sie bitte den Webseiten der jeweiligen Studiengänge!
Die FH Kärnten akzeptiert sowohl Austauschstudierende von Partnerhochschulen als auch Freemover. Über die Zulassung von Freemover entscheidet im Einzelfall die Studiengangsleitung. Im ersten Fall ist eine offizielle Nominierung (per E-Mail) durch die Partnerhochschule notwendig. Nach der Nominierung erhalten Studierende Informationen zum Bewerbungsprozess. Freemover können sich direkt bewerben.
Voraussetzungen für die Inskription in einen Studiengang der FH Kärnten:
Die Inskriptionszeiten für die einzelnen Studiengänge werden den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Ausbildungsvertrages zwischen der oder dem Studierenden und der FH Kärnten. Sie ist für die Studierenden und Lehrenden im Intranet zugänglich.
Die Benotung der Prüfungsleistungen der Studierenden erfolgt laut FHG § 17 (1) im österreichischen Notensystem:
Österreichische Beurteilung | Bewertung |
1 | SEHR GUT: |
2 | GUT: |
3 | BEFRIEDIGEND: |
4 | GENÜGEND: |
Mit Erfolg teilgenommen | Positive Leistung, wo eine genaue Differenzierung nicht tunlich ist. |
5 | NICHT GENÜGEND: |
Ohne Erfolg teilgenommen | Negative Leistung, wo eine genaue Differenzierung nicht tunlich ist. |
Die Benotung der abschließenden, kommissionellen Bachelorprüfung sowie der das Masterstudium abschließenden kommissionellen Masterprüfung erfolgt laut FHG § 17 (2) nach der folgenden Leistungsbeurteilung:
Bei der Anwendung dieses Benotungssystems ist zu berücksichtigen, dass die Beurteilungen “mit gutem Erfolg bestanden” und “mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden” ausschließlich für Prüfungsleistungen vorgesehen sind, die das zur Bewältigung der abschließenden Prüfungen geforderte Leistungsniveau deutlich übersteigen.
Die Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses (Ausbildung im tertiären Bereich/an Hochschule/Universität) als gleichwertig mit dem Abschluss des inländischen Bachelor- bzw. Masterstudiums an der FH Kärnten. Die Nostrifizierung an der FH Kärnten kann nur erfolgen, wenn ein mit dem ausländischen Studienabschluss gleichwertiger Studiengang an der FH Kärnten eingerichtet ist und sofern die Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung in Österreich notwendig ist (z.B. reglementierter Beruf). Ein nostrifizierter akademischer Grad entfaltet dieselben Rechtswirkungen wie ein im Inland erworbener akademischer Grad.
Innerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ist eine Nostrifizierung nicht zwingend erforderlich und daher auch nicht möglich. Die Anerkennungsentscheidung von europäischen Ausbildungen in einem reglementierten Beruf (z.B. im Bereich der medizinisch-technischen Dienste, Hebammen und Gesundheits- und Krankenpflege) erfolgt in Österreich durch die zuständige Behörde (das für Gesundheit zuständige Ministerium bzw. Landesregierungen).
Auszug aus: nostrifizierung.at
Nostrifizierungsansuchen können nur für Studienabschlüsse eingebracht werden, welche mit dem Studienangebot der FachhochschuleKärnten übereinstimmen.
Die Nostrifizierung ist ein Verwaltungsverfahren an einer Universität bzw. Fachhochschule, die an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist.
Der/Die Antragsteller/in muss nachweisen, dass die Nostrifizierung für seine/ihre angestrebte Tätigkeit in Österreich eine zwingende (siehe: „Was ist vorzulegen?“) Voraussetzung ist. In allen anderen Fällen obliegt die Bewertung des ausländischen Studiums ohnehin dem/der Arbeit- oder Dienstgeber/in.
Die Nostrifizierung kann an jeder Universität bzw. Fachhochschule, an der ein vergleichbares österreichisches Studium eingerichtet ist, beantragt werden. In vielen Fällen kommen daher mehrere Universitäten bzw. Fachhochschulen in Betracht. An welcher davon der/die Antragsteller/in in einem solchen Fall das Verfahren beantragt, bleibt seiner/ihrer Wahl überlassen. Der gleiche Nostrifizierungsantrag kann jedoch nur an einer Hochschule eingebracht werden.
Siehe: Notwendige Anlagen zum Antrag auf Nostrifizierung
Die Nostrifizierungstaxe beträgt derzeit EUR 150,00 und ist im Voraus zu entrichten. Dazu kommen Gebühren und Verwaltungsabgaben. Mehr Informationen unter Anlagen zur Nostrifizierung.
Kriterien der Überprüfung sind Inhalte, Umfang und Anforderungen desjenigen österreichischen Studiums, mit dessen Abschluss die Gleichwertigkeit beantragt wird. Wenn einzelne Voraussetzungen nicht zutreffen, können diese als außerordentliche/r Studierende/r absolviert werden. Sämtliche Bedingungen werden mit Bescheid vorgeschrieben. Wenn der/die Antragsteller/in alle zusätzlichen Bedingungen erfüllt hat oder wenn keine Bedingungen vorgeschrieben wurden, stellt die zuständige Stelle die Nostrifizierung fest.
..., weil die Unterschiede zum österreichischen Studium zu groß sind, kann um Zulassung zum österreichischen Studium angesucht und nach erfolgter Zulassung die Anerkennung von Prüfungen aus dem ausländischen Studium, soweit sie den österreichischen gleichwertig sind, erfolgen. Danach kann das österreichische Studium fortgesetzt und abgeschlossen werden.
Auszug aus: Wie-Verläuft-eine-Nostrifizierung
Für die Beantragung einer Nostrifizierung wird das ausgefüllte Formular "RE-F03 Antrag auf Nostrifizierung" zusammen mit folgenden Anlagen eingereicht:
Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt und von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher auf Deutsch übersetzt werden (Ausnahme: Staatsbürgerschaftsnachweis/Reisepass, Abschlussarbeiten und Originalurkunden in englischer Sprache).
Der Antrag ist nach vorheriger Terminvereinbarung samt oben aufgelisteter Nachweise/Dokumente vollständig persönlich im Rektorat der FH Kärnten einzubringen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Gemäß den Regelungen des § 6 (6) und (7) FHG idgF entscheidet die Leitung des Kollegiums über eingebrachte Anträge auf Nostrifizierung im Ausland abgeschlossener Studien. Um solche Beschlüsse auf entsprechend sorgfältig aufbereiteter Basis fällen zu können, wird folgender Ablauf festgelegt:
Anerkennung von Abschlüssen aus der EU, der Schweiz bzw. dem EWR
Das European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) ist ein studierendenorientiertes System zur Akkumulierung und Übertragung von Studienleistungen.
ECTS ist eines der Hauptcharakteristika des Bologna Prozesses und dient dazu, innerhalb des europäischen Hochschulraumes die gegenseitige Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen sicherzustellen und die internationale Anerkennung von Abschlüssen zu gewährleisten. Dadurch regelt ECTS sowohl die Studierendenmobilität als auch die Zulassung zu weiterführenden Studien.
Das System basiert auf der Transparenz von Lernergebnissen und Lernprozessen. Der Kompetenzerwerb wird durch die Beschreibung der Lernergebnisse auf Studiengangs-, Modul- und Lehrveranstaltungsebene sichtbar, was wesentlich zur Qualitätssicherung beiträgt.
ECTS Credits werden nach dem Arbeitsaufwand von Studierenden berechnet, der im Regelfall für ein positives Lernergebnis notwendig ist.
Die Lernergebnisse beschreiben, was die Studierenden nach dem erfolgreichen Abschluss eines Lernprozesses wissen, verstehen und können sollen. Der Arbeitsaufwand gibt die Zeit an, die Studierende typischerweise für sämtliche Lernaktivitäten (beispielsweise Vorlesungen, Seminare, Projekte, Laborübungen, Selbststudium, Prüfungen) aufwenden müssen, um die erwarteten Lernergebnisse zu erzielen.
Im europäischen Hochschulraum wird ein Semester mit 30 ECTS Credits bewertet, ein Studienjahr mit 60 ECTS Credits. Das Arbeitspensum für ein akademisches Jahr beträgt zwischen 1.500 und 1.800 Stunden. In Österreich entspricht ein ECTS Credit einem Arbeitspensum von 25 Echtstunden.
Das Learning Agreement (Vereinbarung über die zu absolvierenden Kurse im Ausland) umfasst eine Auflistung aller Kurseinheiten/-module oder anderer Lerneinheiten, die Studierende an einer Institution während ihres Auslandssemesters belegen. Ebenfalls werden die Kurs-Kennzahlen und die zugewiesenen ECTS Credits am Dokument aufgelistet. Wenn ein ECTS Credittransfer stattfinden soll, muss der Studienvertrag vorab von drei Seiten unterschrieben und genehmigt werden: Von dem/der Studierenden, von der Gasthochschule und von der entsendenden Hochschule. Es ist möglich das Learning Agreement vier Wochen nach Beginn des Auslandssemesters zu ändern.
Das Dokument Confirmation of Stay (Aufenthaltsbestätigung) bestätigt den tatsächlichen Aufenthalt des/der Studierenden an der Gasthochschule und wird im Regelfall durch das International Relations Office ausgegeben. Das Dokument kann frühestens zwei Wochen vor der Abreise vom zuständigen International Relations Office angefordert werden. Dieses Dokument ist für Erasmus+ Studierende verbindlich.
Das Transcript of Records (Datenabschrift) stellt eine Übersicht über die Studienleistungen (absolvierte Lehrveranstaltungen bzw. Module, Noten und Anzahl der erreichten ECTS Credits) dar. Für die Studierendenmobilität dient das Transcript of Records als Nachweis der erbrachten Leistungen (vor dem Auslandsaufenthalt als Information für die Gastinstitution; nach dem Auslandsaufenthalt als Basis für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen durch die heimische Hochschule).
Das Diploma Supplement (Diplomzusatz) enthält eine standardisierte Beschreibung eines abgeschlossenen Studiums. Das Diploma Supplement soll die internationale Transparenz verbessern und der Anerkennung von akademischen und beruflichen Qualifikationen dienen.
Infos unter www.fh-kaernten.at
Bei Zahlungen in der Nachfrist erhöht sich der Studienbeitrag um 10 %. Die Inskription erfolgt erst nach Zahlungseingang am Konto der FH Kärnten!
*Bitte beachten Sie den individuellen Start der Lehrveranstaltungen! Die genauen Daten entnehmen Sie der Webseite
des jeweiligen Studienganges, oder informieren Sie sich bei der zuständigen Administration
**Bitte informieren Sie sich auf den Webseiten der jeweiligen Studiengänge, welche Bewerbungsperioden geöffnet sind.
*** Abweichungen und Änderungen die vorlesungsfreien Zeiten betreffend, sind möglich! Bitte informieren Sie
sich hinsichtlich Ihres Studiengangs in Ihrer Administration.