Spezialisierung in der Intensivpflege - akkreditiert gemäß § 65 GuKG
Der Hochschullehrgang dient vorrangig der Weiterqualifizierung von Personen des gehobenen Dienstes der Gesundheits‐ & Krankenpflege, die bereits in der Intensivpflege und/oder Anästhesiepflege tätig sind oder eine solche Funktion anstreben. Der Hochschullehrgang „Spezialisierung in der Intensivpflege“ wird gemäß der Gesundheits‐ und Krankenpflege‐Spezialaufgaben‐Verordnung §17 idg.F. GuKG, in Verbindung mit dem Fachhochschul‐Studiengesetz, durchgeführt. Aufbau und Inhalt entsprechen den Anforderungen laut §65 GuKG i.d.g.F.
Die Studierenden werden durch die theoretisch fundierte und praxisnahe berufsbegleitende Ausbildung zur spezialisierten Berufsausübung in der Intensivpflege befähigt.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Akad. Expert*innen in der Intensivpflege sind
- in Spezialabteilungen (Intensivpflegestationen unterschiedlicher Fachrichtungen) in Krankenanstalten,
- in der mobilen Pflege (mobile Intensivpflege),
- auf Überwachungsstationen (IMCU) und
- im Aufwachbereich
tätig. Gerade in diesen Tätigkeitsbereichen ist ein wissenschaftlich fundiertes Pflegefachwissen für Aufgaben im eigenverantwortlichen und mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich essentiell. Weiterhin benötigt der korrekte Einsatz komplexer medizinischer Geräte und Therapieverfahren ein hohes technisches Verständnis. Einer ausgeprägten Selbstkompetenz sowie sozial‐kommunikativen Fähigkeiten kommt besonders in Hinblick auf die Betreuung von Patient*innen, sowie deren Angehörigen, in Belastungssituationen ein hoher Stellenwert zu.
Infos & Kontakt
Ihre Ansprechpartnerin
Bei Fragen zum Lehrgang kontaktieren Sie:
Mag.a (FH) Daniela Pluch
Administration & Management FH Kärnten Academy
+43 5 90500 4312
d.pluch[at]fh-kaernten[dot]at
Hauptplatz 12
9560 Feldkirchen in Kärnten
ECTS
70
Ausbildungskosten
• Gesamter Lehrgang - Basis- plus Aufbaumodul (70 ECTS): € 7.200,-
• Basismodul (30 ECTS): € 3.750,-
ÖH-Beitrag
€ 24,70 / Semester (indexangepasst)
Abschluss
„Akademisch geprüfte*r Expert*in für Intensivpflege“ („AE Intensivpflege“)
Zusatzbezeichnung laut GuK-SV (gemäß §65 Abs. 5 GuKG) :
- Berechtigung zur Ausübung der Spezialaufgabe Intensivpflege
- Berechtigung zur Führung der Zusatzbezeichnung „(Intensivpflege)“
Studiendauer
2 Semester
Unterrichtssprache
Deutsch
Niveau der Qualifikation
Akademischer Lehrgang
Termine
Geplanter Start Jahrgang 2025: Wintersemester 2025/26 (Voraussetzung: genügend Teilnehmer*innen)
Bewerbungsfrist: 31. Mai 2025
Ziel & Inhalt
Absolvent*innen des Hochschullehrgangs „Spezialisierung Intensivpflege“ sind zur Durchführung pflegerischer Aufgaben im Intensivbereich befähigt. Hierzu gehören:
- die Überwachung von Patient*innen mit Hilfe modernster Medizinprodukte durchzuführen,
- spezifische intensiv‐pflegerische, medizinisch‐technische und pflegetherapeutische Kenntnisse und Fertigkeiten im Spezialbereich einzusetzen
- ethische Entscheidungsprozesse alleine und im Betreuungsteam im Intensiv‐ und Anästhesiepflegebereich zu reflektieren und auf Basis moralischer Grundsätze zu handeln
- spezifische Methoden der Kommunikation mit betreuten Personen und deren Bezugspersonen adäquat einzusetzen
- die psychosoziale Situation und die daraus resultierenden Probleme von Patient*innen, Angehörigen und Mitarbeiter*innen zu erkennen und adäquate Lösungsstrategien anzubieten
- sich an der Umsetzung von pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen im Spezialbereich zu beteiligen,
- Mitwirken an pflegeforscherischen Projekten
- die Qualität von pflegerischen Tätigkeiten zu reflektieren und im Bedarfsfall anzupassen
Der Inhalt des Hochschullehrgangs Spezialisierung in der Intensivpflege ist durch die GuK‐SV i.d.g.F. vorgegeben und gliedert sich in drei Bereiche:
- Pflegerisches Sachgebiet I und II (PflSG)
- Medizinisch‐wissenschaftliches Sachgebiet (MEWISG)
- Praktische Ausbildung
Diese drei Bereiche sind in ein Basis‐ und ein Aufbaumodul gegliedert:
Basismodul: 30 ECTS Credits
PflSG I, Teil 1
PflSG II, Teil 1+2
MEWISG, Teil 1
Berufspraktikum – Basismodul (13 ECTS Credits)
Aufbaumodul: 40 ECTS Credits
PflSG I, Teil 2+3
PfllSG II, Teil 2+3
MEWISG, Teil 2+3
Berufspraktikum – Aufbaumodul (13 ECTS Credits)
Organisation & Termine
Der Hochschullehrgang umfasst 2 Semester sowie einen Workload von 70 ECTS Credits. Die Lehrveranstaltungen werden zum überwiegenden Teil in Präsenzphasen mit kleinen Blended Learning Einheiten abgehalten.
Anrechnungen von nachgewiesenen Qualifikationen, die über die Zugangsvoraussetzungen hinausgehen, sind grundsätzlich möglich und werden im Einzelfall von der Lehrgangsleitung geprüft.
Geplanter Start Jahrgang 2025: Wintersemester 2025/26 (Voraussetzung: genügend Teilnehmer*innen)
Bewerbungsfrist: 31. Mai 2025
Termine - Basismodul Intensivpflege 2024 (30 ECTS):
16. September 2024 – 31. Jänner 2025
Theorieblöcke:
- 16.09.2024 – 04.10.2024
- 04.11.2024 – 29.11.2024
- 27.01.2025 – 31.01.2025
Praktikumsblöcke*:
- 07.10.2024 – 03.11.2024 (160 Stunden Praktikum)
- 02.12.2024 – 26.01.2025 (160 plus 40 Stunden Praktikum, ggf. Weihnachtsurlaub oder Arbeiten auf der eigenen Station)
Termine - Aufbaumodul Spezialisierung in der Intensivpflege 2024 (40 ECTS):
03. März 2025 – 04. Juli 2025
Theorieblöcke:
- 03.03.2025 – 28.03.2025
- 05.05.2025 – 16.05.2025
- 26.-27.06.2025
- 30.06.2025 – 04.07.2025 dazwischen: Praktikum (9 Wochen) * siehe unten
Praktikumsblöcke*:
- 31.03.2025 – 04.05.2025 (160 Stunden Praktikum, ggf. Osterurlaub oder Arbeiten auf der eigenen Station)
- 19.05.2025 – 25.06.2025 (160 plus 40 Stunden Praktikum)
Kommissionelle Abschlussprüfungen:
Es stehen zwei Termine zur Auswahl
- Juli 2025
- Anfang September 2025
Info zum Praktikum:
Innerhalb der Praktikumsblöcke sind die gesetzlich vorgegebenen Praktikumsstunden in einem Ausmaß von insgesamt 360 Stunden im Basismodul und insgesamt 360 Stunden im Aufbaumodul zu absolvieren. Urlaube bzw. Arbeitszeit auf der Station sind in den längeren Praktikumsblöcken (Weihnachten, Ostern) mit den Arbeitgeber*innen zu regeln. Bitte beachten Sie, dass die Praktika auf der eigenen Fachabteilung nicht möglich sind, wohl aber im Stammhaus, wenn es dazu die Möglichkeit gibt.
Bewerbung
Zugangsvoraussetzungen:
Als Zulassungsvoraussetzung müssen die nachfolgenden Kriterien erfüllt werden:
- Nachweis einer Berufsberechtigung für den gehobenen Dienst für Gesundheits‐ und Krankenpflege bzw. eine gleichwertige, anerkannte internationale Berechtigung im Sinne des GuKG i.d.g.F.
- Nachweis über ein absolviertes Vorpraktikum (z.B. im Rahmen der Grundausbildung) in einem Spezialbereich lt. §17 GuKG i.d.g.F. oder Tätigkeit in einem Spezialbereich
Empfehlenswert sind auch folgende Kriterien:
- Tätigkeit in einem Spezialbereich (Anästhesiepflege, Intensivpflege)
- Grundkenntnisse Office Anwendungen (Word, PPT, Excel)
Anmeldung:
Für die Anmeldung schicken Sie bitte folgende Unterlagen
- Bewerbungsformular
- aktueller Lebenslauf mit Foto
- Nachweis abgeschlossener Ausbildungen
- Nachweis vom Eintrag ins Berufsregister (Vorlage Berufsausweis)
- Immunitätsnachweis
- Motivationsschreiben
per E-Mail an: d.pluch[at]fh-kaernten[dot]at oder
per Post an: Fachhochschule Kärnten, FH Kärnten ACADEMY, Mag.a (FH) Daniela Pluch, Hauptplatz 12 , 9560 Feldkirchen
Team
Anita Mitterdorfer, BA M.Ed. MA
Wissenschaftliche Leitung
Mag.a Alexandra Liegl
Leiterin FH Kärnten Academy
Mag.a (FH) Daniela Pluch
Administration & Management FH Kärnten Academy
+43 5 90500 4312
d.pluch[at]fh-kaernten[dot]at
Hauptplatz 12
9560 Feldkirchen in Kärnten