Mag. (FH) Susanne Pichler-Baumgartner, MA
Nach ihrem Abschluss des Diplomstudiengangs Soziale Arbeit im Jahr 2007 an der FH Kärnten startete Susanne Baumgartner sofort in ihrem Spezialgebiet…
In der „Master-Session ONLINE“ am Montag, den 7. April 2025 von 16 – 19 Uhr erhalten Sie wertvolle Informationen zu allen Master-Studien und Lehrgängen der FH Kärnten. Diese werden in jeweils 30-minütigen Zeitslots vorgestellt.
HIER können Sie sich ab sofort für die Info-Session zu Ihrem gewünschten Studium bzw. Lehrgang anmelden.
Die Teilnahme ist kostenlos und unverbindlich.
Sie möchten Ihr Wissen im sozialen Bereich vertiefen und Ihre planungs- und gestaltungsbezogene Handlungskompetenz erweitern? Sie können sich vorstellen ein eigenes Projekt zu entwickeln und durchzuführen, die (regionale) Soziallandschaft mitzugestalten und Ihr Wissen in den Bereichen Leitung und Management oder Entwicklung eines Sozialstaates zu erweitern?
All das und noch mehr ermöglicht Ihnen das Masterstudium Soziale Arbeit: Entwickeln und Gestalten am Campus Feldkirchen der FH Kärnten!
Das Studium bildet Sie zu Expert*innen für innovative Gestaltungsperspektiven und Neukonzeptionen im Rahmen Sozialer Dienste aus – Sie werden zu Mitgestalter*innen der sozialen Landschaft. Inhalte des Masterstudiums sind die Vertiefung der fachlichen Wissenskontexte Sozialer Arbeit, die Weiterentwicklung Ihrer professionellen Persönlichkeit und Haltung, die Herausbildung von Steuerungskompetenzen und Befähigung zur Konzeptentwicklung in der Sozialwirtschaft, aber auch die kompetente Führung von Personal sozialer Einrichtungen im Rahmen einer Leitungsposition.
Aber was bedeutet nun Entwickeln und Gestalten? Im Mittelpunkt der vier Semester steht ein selbst entwickeltes Projekt, das gemeinsam mit anderen Studierenden geplant und durchgeführt wird.
… die Entwicklung und Durchführung eines semesterübergreifenden Projekts in aktiver Teamarbeit nicht nur die intensive theoretische und praktische Auseinandersetzung mit einem bestimmten Thema garantiert, sondern Sie auch befähigt, Projektmanagement von der Antragsstellung bis zur Abwicklung und richtigen Dokumentation samt Evaluation zu betreiben?
... unser Studium modular aufgebaut ist? Chancen und Grenzen psychosozialer Unterstützung werden interdisziplinär beleuchtet, um möglichst ganzheitliche Veränderungsperspektiven entwickeln zu können. Die eigenen Interessen können in vier unterschiedlichen Modulen vertieft werden.
… wir Vielfalt leben? Unsere Studierenden erreichen uns mit verschiedensten Ausbildungs- und Berufsprofilen und unterschiedlichen Schwerpunkten, die wir als Basis des wertschätzenden Austausches und der gemeinsamen Weiterentwicklung begreifen. Am Ende des Studiums verfügen Sie über allgemein anerkanntes Wissen, das Ihnen neue Chancen am Arbeitsmarkt eröffnet.
Studierende haben die Option, durch das Doppel-Diplom-Programm in Kooperation mit der finnischen Hochschule Jyväskylä (JAMK) gleich zwei Abschlüsse zu erlangen – für die Bereiche Gesundheitsmanagement sowie Soziale Arbeit.
In Kooperation mit der finnischen Fachhochschule Jyväskylä (JAMK) bieten die Masterstudiengänge "Gesundheitsmanagement" und "Soziale Arbeit: Entwickeln und Gestalten" ein internationales Doppeldiplom-Programm (DDP) an.
Das DDP stellt eine Initiative der Studiengänge dar, mit dem Ziel, die europäische Dimension im Studium zu stärken und so den Studierenden internationale Karrierechancen zu eröffnen. Darüber hinaus ermöglicht es Studierenden, internationale Kontakte zu knüpfen und eine breitere Perspektive in Bezug auf das Gesundheitswesen einzunehmen.
Das Programm umfasst 30 ECTS. Diese sind in die Curricula der Masterstudiengänge integriert und inkludieren zwei internationale Studienwochen (Summer School in Jyväskylä und Spring School an der FH Kärnten), ein spezifisches Angebot aus Online-Kursen, der Masterthesis, sowie optional ein bis zwei Praxiswochen.
Alle Segmente des Programms werden in Englisch abgehalten.
Nach erfolgreicher Absolvierung des DDPs erwerben die Studierenden folgende Abschlüsse
Voraussetzung zur Teilnahme:
Bewerbung:
Wintersemester 2025
Periode I: 01.11.-15.03.25
Periode II: 16.03.-15.05.25
Periode III: 16.05.-15.07.25
Periode IV: 16.07.-15.09.25*
Für Bewerber*innen aus Drittstaaten ist nur Periode I geöffnet.
*Bitte beachten Sie, dass diese Periode nicht geöffnet und/oder vorzeitig geschlossen werden kann!
Das Wintersemester beginnt offiziell im Oktober.
Der Unterricht kann jedoch bereits im September starten (z.B. berufsbegleitende Studiengänge, Vorbereitungskurse, etc.)!
Jeden Freitag von 12:45 bis 21:30 Uhr und Samstag von 8:30 bis 18:00 Uhr.
Jeden 1. & 3. Donnerstag 12:45 bis 19:45 Uhr vorwiegend online.
1 bis 2 Blockwochen pro Semester (Dienstag bis Samstag: 8:30 bis 19:45 Uhr)
rund 70% Präsenz-Lehre und 30% Online-Lehre (1 bis 2 Wochenenden pro Monat Online-Lehre)
Persönliche Studienberatung
Laufend online oder am Campus Villach im Info Center. Sichere den nächsten Beratungstermin gleich online
Mehr zu unseren Beratungsangeboten, Veranstaltungen und Messeauftritten findet man auf unserer Studienberatungsseite.
2 Blockwochen pro Semester:
Montag - Samstag
08:30 - 18:00 Uhr
In den Online-Infosessions stellt Ihnen die Programmleitung das Studium detailliert vor. Sie erhalten wertvolle Informationen zu Studieninhalt, Praktika, den Aufnahmevoraussetzungen und den vielfältigen Karrieremöglichkeiten.
FH-Prof.in MMag.a Dr.in Waltraud Grillitsch
Studiengangsleitung Soziale Arbeit, Professur für Sozialwirtschaft und Sozialmanagement
+43 5 90500 4230
w.grillitsch[at]fh-kaernten[dot]at
Bei Fragen zum Studium kontaktieren Sie:
Brigitte Pintar, BA M.Ed.
Studiengangsadministration
Kerstin Kucher
Studiengangsadministration
FH-Prof.in MMag.a Dr.in Waltraud Grillitsch
Studiengangsleitung Soziale Arbeit, Professur für Sozialwirtschaft und Sozialmanagement
+43 5 90500 4230
w.grillitsch[at]fh-kaernten[dot]at
Mit über 100 Study & Work Partnerfirmen und -organisationen bietet die FH Kärnten Studierenden an, Studium & Beruf zu vereinbaren!
Study & Work ist ein einzigartiges Jobservice der FH Kärnten. Studierende haben durch dieses attraktive Angebot die Chance, theoretisches Wissen umgehend in die Praxis umzusetzen und berufliche Erfahrungen während des Studiums zu sammeln. Das Angebot gilt exklusiv für Studierende der FH Kärnten. Die Bewerbungsphase startet jedes Jahr im Wintersemester vom 1. bis 31.10.
Beschäftigungsausmaß: geringfügig bis zu 8 h / Woche möglich
Stundenplan: einige Studiengänge sind so organisiert, dass der Montag LV frei ist
Beschäftigungsausmaß: in Teilzeit bis max. 20 h / Woche möglich
Stundenplan ist berufsfreundlich organisiert (Vorlesungen am Tagesende, Wochenende, geblockt oder auch online)
Die moderne Gesellschaft befindet sich in einer stetigen Entwicklung und stellt hohe Ansprüche an die Handlungs- und Leistungsfähigkeit ihrer Individuen. Diesen hohen Ansprüchen gerecht zu werden, gelingt nicht immer. Soziale Arbeit als unverzichtbare Säule des Sozialstaats unterstützt Menschen durch beratende, begleitende und betreuende Tätigkeiten, zu einer gelingenderen und möglichst eigenständigen Lebensführung zu finden. Im Masterstudium werden bereits erworbene disziplinäre Wissensstände vertieft und mit praktischen Fertigkeiten ergänzt, um Professionist*innen die notwendigen Kompetenzen für diese bedeutungsvolle Aufgabe – auch in höheren Positionen – mitzugeben.
Der „Kärntner“ Master der Sozialen Arbeit verbindet aktuelle Diskurse Sozialer Arbeit mit handlungsorientierten Ansätzen und sorgt so für eine Annäherung zwischen Theorie, Forschung und Praxis. Vier Wahlmodule ermöglichen es den Studierenden, individuelle Schwerpunkte zu setzen. In der „Empirischen Forschung“ werden Techniken qualitativer und quantitativer Sozialforschung vermittelt, während die kritische Weiterentwicklung des state-of-the-art in der täglichen Arbeit mit Adressat*innen, etwa durch retrospektiv-reflexive Fallarbeit im Rahmen der „Fallwerkstatt“, unter dem Wahlthema „Innovative Methoden“ verhandelt wird.
Im zweiten Modulkomplex wählen die Studierenden zwischen den Spezialisierungen „Sozialstaat“ und „Leitung und Management“. Die vertiefende Auseinandersetzung mit innovativen Theoriemodellen Sozialer Arbeit, der Bedeutung von Menschenrechten, aber auch der Sozialplanung und des Sozialmanagements und dem Themenfeld Organisation und Recht befähigt Absolvent*innen zum Entwickeln und Gestalten einer vielversprechenden Angebotslandschaft von sozialen Diensten, zum Management sozialer Einrichtungen sowie dem Leiten von Teams. Ein mehrsemestriges Projekt mit hohem Praxisbezug bildet das Herzstück des Studiengangs.
Doppel-Diplom-Programm
Studierende haben außerdem die Option, durch das Doppel-Diplom-Programm in Kooperation mit der finnischen Hochschule Jyväskylä (JAMK) gleich zwei Abschlüsse zu erlangen – für die Bereiche Gesundheitsmanagement sowie Soziale Arbeit.
Der Masterstudiengang „Soziale Arbeit: Entwickeln und Gestalten“ vereint theoriegestütztes Fachwissen mit handlungsorientierter Ausrichtung. Neben gesellschaftswissenschaftlichen und sozialwirtschaftlichen Erkenntnissen stehen Organisations- und Rechtswissen, eine erweiterte Planungs- und Gestaltungskompetenz, aber auch die Entwicklung von Kommunikationsstrategien und fachgerechter Öffentlichkeitsarbeit, Moderation und gelingende Netzwerkarbeit im Fokus.
Von den Studierenden des Master-Studienganges Soziale Arbeit: Entwickeln und Gestalten wird erwartet, dass sie:
Die Absolvent*innen des Masterstudiums Soziale Arbeit: Entwickeln und Gestalten sind in der Lage:
Lehrveranstaltung | Typ | SWS | ECTS-Credits | LV-Nummer |
---|---|---|---|---|
Ausgewählte Diskurse Sozialer Arbeit | ILV | 2,0 | 2,0 | M3.0607.30.060 |
Bildung und Gerechtigkeit | SE | 2,0 | 2,0 | M3.0607.30.070 |
Forschungsreise | UE | 2,0 | 2,0 | M3.0607.30.010 |
Masterarbeit: Konzepterstellung | MT | 0,0 | 7,0 | M3.0607.30.400 |
Projektdurchführung | UE | 4,0 | 8,0 | M3.0607.30.020 |
Projektsupervision | UE | 2,0 | 3,0 | M3.0607.30.030 |
Wahlpflichtfach: Wahlmodul I Methodische Vertiefung | Typ | SWS | ECTS-Credits | LV-Nummer |
Wahlmodul I - Forschungswerkstatt - Auswerten und Interpretieren | UE | 2,0 | 3,0 | M3.0607.30.050 |
Wahlmodul I - Innovative Methoden der Sozialen Arbeit: Sozialraumorientierte Methoden und sozialräumliche Forschung I | SE | 2,0 | 3,0 | M3.0607.30.040 |
Wahlpflichtfach: Wahlmodul II Sozialstaat und Sozialmanagement | Typ | SWS | ECTS-Credits | LV-Nummer |
Wahlmodul II - Entwicklung und Gestaltung des Sozialstaates: Soziale Bewegungen | ILV | 2,0 | 3,0 | M3.0670.30.080 |
Wahlmodul II - Leitung und Management in sozialen Einrichtungen: Organisations- und Personalentwicklung | SE | 2,0 | 3,0 | M3.0670.30.090 |
Lehrveranstaltung | Typ | SWS | ECTS-Credits | LV-Nummer |
---|---|---|---|---|
Globale Herausforderungen und Soziale Arbeit | SE | 2,0 | 3,0 | M3.0607.40.050 |
Masterarbeit | MT | 0,0 | 13,0 | M3.0607.40.400 |
Master-Kolloquium Gruppe 1 | SE | 2,0 | 2,0 | M3.0607.40.060 |
Master-Kolloquium Gruppe 10 | SE | 2,0 | 2,0 | M3.0607.40.060 |
Master-Kolloquium Gruppe 2 | SE | 2,0 | 2,0 | M3.0607.40.060 |
Master-Kolloquium Gruppe 3 | SE | 2,0 | 2,0 | M3.0607.40.060 |
Master-Kolloquium Gruppe 4 | SE | 2,0 | 2,0 | M3.0607.40.060 |
Master-Kolloquium Gruppe 5 | SE | 2,0 | 2,0 | M3.0607.40.060 |
Master-Kolloquium Gruppe 6 | SE | 2,0 | 2,0 | M3.0607.40.060 |
Master-Kolloquium Gruppe 7 | SE | 2,0 | 2,0 | M3.0607.40.060 |
Master-Kolloquium Gruppe 8 | SE | 2,0 | 2,0 | M3.0607.40.060 |
Master-Kolloquium Gruppe 9 | SE | 2,0 | 2,0 | M3.0607.40.060 |
Masterprüfung | ME | 0,0 | 3,0 | M3.0607.40.070 |
Paradigmen Sozialer Arbeit | ILV | 2,0 | 3,0 | M3.0607.40.040 |
Projektevaluation und Projektpräsentation | UE | 1,0 | 3,0 | M3.0607.40.010 |
Wahlpflichtfach: Wahlmodul I Methodische Vertiefung | Typ | SWS | ECTS-Credits | LV-Nummer |
Wahlmodul I - Forschungswerkstatt - Präsentieren und Evaluieren | UE | 2,0 | 3,0 | M3.0607.40.030 |
Wahlmodul I - Innovative Methoden der Sozialen Arbeit: Sozialraumorientierte Methoden und sozialräumliche Forschung II | SE | 2,0 | 3,0 | M3.0607.40.020 |
Lehrveranstaltung | Typ | SWS | ECTS-Credits | LV-Nummer |
---|---|---|---|---|
Ausgewählte Diskurse Sozialer Arbeit | ILV | 2,0 | 2,0 | M3.0607.30.060 |
Bildung und Gerechtigkeit | SE | 2,0 | 2,0 | M3.0607.30.070 |
Forschungsreise | UE | 2,0 | 2,0 | M3.0607.30.010 |
Masterarbeit: Konzepterstellung | MT | 0,0 | 7,0 | M3.0607.30.400 |
Projektdurchführung | UE | 4,0 | 8,0 | M3.0607.30.020 |
Projektsupervision | UE | 2,0 | 3,0 | M3.0607.30.030 |
Wahlpflichtfach: Wahlmodul I Methodische Vertiefung | Typ | SWS | ECTS-Credits | LV-Nummer |
Wahlmodul I - Forschungswerkstatt - Auswerten und Interpretieren | UE | 2,0 | 3,0 | M3.0607.30.050 |
Wahlmodul I - Innovative Methoden der Sozialen Arbeit: Sozialraumorientierte Methoden und sozialräumliche Forschung I | SE | 2,0 | 3,0 | M3.0607.30.040 |
Wahlpflichtfach: Wahlmodul II Sozialstaat und Sozialmanagement | Typ | SWS | ECTS-Credits | LV-Nummer |
Wahlmodul II - Entwicklung und Gestaltung des Sozialstaates: Soziale Bewegungen | ILV | 2,0 | 3,0 | M3.0670.30.080 |
Wahlmodul II - Leitung und Management in sozialen Einrichtungen: Organisations- und Personalentwicklung | SE | 2,0 | 3,0 | M3.0670.30.090 |
Lehrveranstaltung | Typ | SWS | ECTS-Credits | LV-Nummer |
---|---|---|---|---|
Globale Herausforderungen und Soziale Arbeit | SE | 2,0 | 3,0 | M3.0607.40.050 |
Masterarbeit | MT | 0,0 | 13,0 | M3.0607.40.400 |
Master-Kolloquium | SE | 2,0 | 2,0 | M3.0607.40.060 |
Masterprüfung | ME | 0,0 | 3,0 | M3.0607.40.070 |
Paradigmen Sozialer Arbeit | ILV | 2,0 | 3,0 | M3.0607.40.040 |
Projektevaluation und Projektpräsentation | UE | 1,0 | 3,0 | M3.0607.40.010 |
Wahlpflichtfach: Wahlmodul I Methodische Vertiefung | Typ | SWS | ECTS-Credits | LV-Nummer |
Wahlmodul I - Forschungswerkstatt - Präsentieren und Evaluieren | UE | 2,0 | 3,0 | M3.0607.40.030 |
Wahlmodul I - Innovative Methoden der Sozialen Arbeit: Sozialraumorientierte Methoden und sozialräumliche Forschung II | SE | 2,0 | 3,0 | M3.0607.40.020 |
Die Absolvent*innen dieses Masterstudiengangs sind jene hoch qualifizierten Expert*innen, die nötig sind, um die neuen Herausforderungen und damit verbundenen innovativen Entwicklungsnotwendigkeiten der Berufsfelder des sozialen Bereichs zu bewältigen.
Mögliche Tätigkeitsfelder sind:
Der erfolgreiche Abschluss des Masterstudiums berechtigt in weiterer Folge zu einem Doktoratsstudium.
Nach ihrem Abschluss des Diplomstudiengangs Soziale Arbeit im Jahr 2007 an der FH Kärnten startete Susanne Baumgartner sofort in ihrem Spezialgebiet…
Betreuerin in der sozial- und erlebnispädagogischen Wohngemeinschaft „Spatz’nnest“ der ais-Jugendbetreuung
Sozialarbeiter, Stadt Klagenfurt // Nebenberuflich Lehrender an der FH Kärnten
Leitung der Wohnungslosen- Tagesstätte „Eggerheim“
„Als Aufbau auf den Bachelor Sozialer Arbeit ist der Master für mich eine große Bereicherung. Die vielfältigen Zugänge in den Lehrveranstaltungen, die Exkursionen und die Entwicklung eines eigenen Projekts würde ich persönlich besonders hervorheben. Durch diese Möglichkeiten sehe ich mich jetzt im beruflichen Feld der Sozialen Arbeit noch einmal gefestigter und bin bereit etwas zu verändern!“
Kristina Jost, BA
„Ich sehe die Menschen, mit denen ich arbeite als Unterstützung. Als Herausforderung und Möglichkeit. Für mich ist die Herausforderung das System zu verändern, um die Möglichkeiten auszubauen und die Menschen zu unterstützen. Wir helfen uns gegenseitig.“
Tamara Prossegger, BA
"Durch die praxisorientierten Lehrveranstaltungen im Masterstudiengang SOZIALE ARBEIT: ENTWICKELN & GESTALTEN wird der Raum geboten, neue Netzwerke und Allianzen zu bilden, um gesellschaftliche Systemveränderungen initiieren zu können. Der Studiengang besticht durch die Vielfalt der Vortragenden, die ihre jahrelangen Kenntnisse aus der Soziallandschaft mit viel Engagement und Leidenschaft an uns Studierende übermitteln. Für mich bietet das Studium eine inhaltliche Vertiefung aber auch die Möglichkeit neue Lösungsansätze zu kreieren und damit einen Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit leisten zu können.“
Daniela Schuller-Knauf, BA
FH-Prof.in MMag.a Dr.in
Waltraud GrillitschMag.a
Christina Anticevic-HarrantFH-Prof. Mag. Dr.
Hubert HöllmüllerMag.
Bernd SuppanFH-Prof. Mag. (FH) Mag. Dr.
Martin Josef KlemenjakFH-Prof.in Mag.a (FH) Dr.in phil.
Gabriele Hagendorfer-JaukFH-Prof. Dr.in
Katrin FeldermannFH-Prof.in Mag.a Dr.in
Ruth HechtlFH-Prof. Mag. phil. Dr. phil.
Gerald PoscheschnikFH-Prof. Dr.
Helmut Richard ArnoldMag.
Florian Baravalle, LL.M.Mag.
Cornelia Dobrautz-LeitnerMag. iur.
Mario DrussnitzerDSA
Christian Eile, M.S.M. BScMMag.
Peter GriehserMag.
Christian RudischFH-Prof.in Dr.in
Bringfriede ScheuMag.a
Christina Staubmann, MBAMag. (FH)
Jana TilliDie junge Bezirksstadt Feldkirchen in Kärnten, Tor zu den Kärntner Nockbergen und dem Ossiacher See, liegt im Zentrum Kärntens, in Österreichs südlichstem Bundesland. Neben intakter Natur und freundlichen Menschen stellt Feldkirchen mit seinen modernen Geschäften, flotten Boutiquen, gemütlichen Restaurants und Kaffeehäusern einen idealen Standort für Studentinnen und Studenten dar. Sowohl die Berge und Seen in der Umgebung als auch die Nähe zu Slowenien und Italien bieten jede Menge an Sport- und Freizeitaktivitäten für Jung und Alt. Schwimmen, Surfen, Segeln oder Bergwandern bzw. Schifahren, Eislaufen oder Snowboarden machen Feldkirchen als Campus attraktiv und beliebt!
Nehmen Sie das Auto, es ist so verführerisch.
Von Klagenfurt kommend: Sie fahren auf der Umfahrung von Feldkirchen bis zur 3. Ampel (Baumax) und biegen dort links ab (Ossiacher See Süduferstraße). Folgen Sie dem Straßenverlauf ca. 1km und biegen nach links Richtung Zentrum, in die Ossiacher Straße, ab (vor der Bahnüberführung). Auf der linken Seite kommt nach ca. 200m ein gebührenfreier Parkplatz, fahren Sie ca. 200m gerade weiter kommen Sie zum Hauptplatz. Am unteren Ende links befindet sich das Gebäude der Fachhochschule. Es gibt vor dem Haus ein paar Kurzparkzonen-Stellplätze.
Von Villach kommend: Biegen Sie bei der ersten Ampel rechts ab in die Ossiacher See Süduferstraße. Folgen Sie dem Straßenverlauf ca. 1km und biegen dann nach links Richtung Zentrum, in die Ossiacher Straße, ab (vor der Bahnüberführung). Auf der linken Seite kommt nach ca. 200m ein gebührenfreier Parkplatz, fahren Sie ca. 200 m gerade weiter kommen Sie zum Hauptplatz. Am unteren Ende links befindet sich das Gebäude der Fachhochschule. Es gibt vor dem Haus ein paar Kurzparkzonen-Stellplätze.
Nehmen Sie Bus oder Bahn, es ist sicher und bequem.
Vom Bahnhof kommend: Wenn Sie aus dem Bahnhofsgebäude kommen gehen Sie links Richtung Zentrum. Biegen Sie in die Obere Tiebelgasse links ab und dann rechts in die Bürgergasse, die Sie zum Hauptplatz führt. Das Gebäude links von Ihnen ist die Fachhochschule, wählen Sie den Eingang am Hauptplatz. Gehzeit: ca. 10 Min.
Gehen Sie zu Fuß - entdecken Sie die Stadt!
Vom Busbahnhof kommend: Gehen Sie die 10. Oktober-Strasse entlang Richtung Zentrum bis zum Schillerplatz. Dort biegen Sie rechts in die Kirchgasse ab, bis die Straße eine Gabelung macht. Gehen Sie links in die Ossiacher Straße, die Sie gleich nach ein paar Schritten zum Hauptplatz führt. Die Fachhochschule ist am unteren Ende des Hauptplatzes gelegen, gehen Sie also links hinunter und dann stehen Sie auch schon direkt vor dem Eingang. Gehzeit: ca. 5 Min.Gehen Sie zu Fuß - entdecken Sie die Stadt!
Campus Feldkirchen
Hauptplatz 12
A-9560 Feldkirchen i. K.
+43 5 90 500 4101
gesundheit-und-soziales[at]fh-kaernten[dot]at
Für die Zulassung zu einem Bachelor-Studiengang an der FH Kärnten muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
Darüber hinaus erforderliche, studiengangsspezifische Zugangsvoraussetzungen sowie weiterführende Informationen zur Zulassung können der Seite des jeweiligen Studiengangs entnommen werden.
Die deutsche Fachhochschulreife gilt nur dann als Zugangsberechtigung zu einem österreichischen FH-Bachelor-Studiengang, wenn sie auch eine facheinschlägige berufliche Qualifikation vermittelt.
Nachreichung von Dokumenten - Bachelorstudium
Personen im letzten Schuljahr können sich bereits vor der Matura mit dem letzten aktuellen Zeugnis für einen Studienplatz eines Bachelor-Studiengangs bewerben. Das Reifeprüfungszeugnis muss bei bestandenem Aufnahmeverfahren bis zum Studienbeginn nachgereicht werden.
Für die Zulassung zu einem Master-Studiengang an der FH Kärnten muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
Nachreichung von Dokumenten - Masterstudium
Personen im letzten Semester eines Bachelor-Studiengangs können sich bereits vor Studienabschluss mit dem letzten aktuellen Transcript of Records für einen Studienplatz eines Master-Studiengangs bewerben. Die Abschlussdokumente des Bachelor-Studiums müssen bei bestandenem Aufnahmeverfahren bis zum Studienbeginn nachgereicht werden.
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Vor der Inskription in einen Studiengang der FH Kärnten wird ein Ausbildungsvertrag zwischen der*dem zukünftigen Studierenden und der FH Kärnten abgeschlossen.
In diesem Vertrag sind Rechte und Pflichten der*des Studierenden und der Fachhochschule festgelegt.
Die Rechte und Pflichten der*des Studierenden im Überblick:
Der Ausbildungsvertrag wird Bewerber*innen, die eine Zusage für einen Studienplatz erhalten haben, elektronisch übermittelt. Zur Aufnahme in den Studiengang gilt neben der elektronischen Zustimmung zum Ausbildungsvertrag auch die fristgerechte Einzahlung des Studienbeitrags und der ÖH-Gebühr als Voraussetzung.
Wichtige Gesetzesgrundlagen für ein Fachhochschulstudium in Österreich:
FHG - Fachhochschulgesetz
HS-QSG - Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz
Bezüglich der Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse, die an anderen Bildungseinrichtungen erworben wurden, gilt das Prinzip der lehrveranstaltungsbezogenen Anerkennung.
Die Gleichwertigkeit der erworbenen Kenntnisse mit dem Anforderungsprofil hinsichtlich Inhalt und Umfang der zu erlassenden Lehrveranstaltung wird auf Antrag der oder des Studierenden von der Studiengangsleitung festgestellt. Liegt eine Gleichwertigkeit vor, können positiv absolvierte Prüfungen anerkannt werden. Eine zusätzliche Wissensüberprüfung ist in diesen Fällen nicht vorgesehen.
Besondere Kenntnisse oder Erfahrungen aus der beruflichen Praxis werden in Bezug auf die Anrechnung von Lehrveranstaltungen bzw. des Berufspraktikums berücksichtigt. Im Falle der Anrechnung von Lehrveranstaltungen aufgrund beruflich erworbener Kenntnisse kann eine Wissensüberprüfung vorgenommen werden.
Der Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen zu einzelnen Lehrveranstaltungen muss spätestens zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung an die Studiengangsleitung gerichtet werden.
Studierende entscheiden sich für einen Aufenthalt an einer Hochschule im Ausland und klären die Voraussetzungen mit den jeweiligen zuständigen akademischen KoordinatorInnen.
Vor dem Auslandsaufenthalt wird ein Learning Agreement angefertigt. Dabei werden die Kurse festgelegt, welche im Ausland absolviert und bei positiver Beurteilung an der FH Kärnten angerechnet werden. Die Liste der gewählten Kurse (Lehrveranstaltungen) muss inhaltlich und im Arbeitsaufwand in etwa den semesterrelevanten Kursen im Studiengang an der FH Kärnten entsprechen. Studierende sind dazu angehalten 30 ECTS Credits pro Semester zu absolvieren.
Das Learning Agreement wird von dem/der Studierenden, der Gasthochschule und der Studiengangsleitung bzw. der berechtigten Person an der FH Kärnten unterschrieben und genehmigt.
Das Learning Agreement ist eine Vereinbarung über die zu absolvierenden Kurse im Ausland und besitzt keine Rechtsgültigkeit im Sinne der Anrechnung. Daher ist dieses Dokument mit dem „Antrag auf Anerkennung“ (offizielles Dokument zur Anerkennung von Studienleistungen) gekoppelt.
Ab dem Beginn des Auslandssemesters haben Studierende vier Wochen Zeit ihr Learning Agreement zu ändern. Dies ist zum Beispiel dann notwendig, wenn Kurse nicht stattfinden oder es zu terminlichen Überschneidungen kommt. Die Änderungen müssen auf jeden Fall mit den zuständigen Personen an der FH Kärnten und an der Gast-Hochschule abgesprochen werden. Anschließend werden die Änderungen separat am Learning Agreement (Anmerkung: Changes to the originale Learning Agreement) vermerkt. Das Dokument muss wiederum von dem/der Studierenden, der Gasthochschule und der Studiengangsleitung bzw. der berechtigten Person an der FH Kärnten unterschrieben und genehmigt werden.
Nach dem Auslandsaufenthalt werden die erbrachten Studienleistungen anerkannt. Dafür notwendig sind das originale Transcript of Records der Gasthochschule und das rechtsgültige Dokument „Antrag auf Anerkennung“, auf dem die tatsächlich absolvierten Kurse aufgelistet werden. Die anerkannten Leistungen im Ausland scheinen am Transcript of Records der FH Kärnten auf.
Falls Studierende ein Auslandssemester nicht positiv absolvieren, treffen der/die zuständige akademische KoordinatorIn und die Leitung des jeweiligen Studienganges eine individuelle Entscheidung, welche Kurse angerechnet werden und wie weitere ECTS Credits erworben werden können.
Detaillierter Ablauf Auslandssemester (die dafür notwendigen Dokumente können für Studierende im Intranet (QM-Library) abgerufen werden).
Für weitere Fragen steht das International Relations Office zur Verfügung.
Für Fachhochschul-Studiengänge steht grundsätzlich nur eine beschränkte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung.
Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens wird mit allen Bewerberinnen und Bewerbern ein Aufnahmegespräch geführt, das bei der Vergabe der Studienplätze berücksichtigt wird. Darüber hinaus kommen in einzelnen Studiengängen schriftliche Aufnahmetests bzw. Assessment-Center zum Einsatz. Die Details zu den einzelnen Verfahren sind auf den Seiten des jeweiligen Studiengangs beschrieben.
Ein wiederholtes Antreten zum Aufnahmeverfahren für einen Studiengang (z.B. im Folgejahr) ist grundsätzlich zulässig. Bei einer neuerlichen Bewerbung ist in der Regel auch das gesamte Aufnahmeverfahren neu zu absolvieren.
Die FH Kärnten behält sich bei Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit der Urkunden, mit denen die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen nachgewiesen wird, oder im Falle des Nichtausreichens für eine Entscheidung über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen vor, gemäß § 4 Abs. 5a FHG eine Kaution in Höhe von EUR 363,36 von der*dem Bewerber*in einzuheben. Diese wird zurückerstattet, wenn die Überprüfung die Echtheit und Richtigkeit der Unterlagen ergeben hat und die Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden.
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Die Bewerbungsfristen entnehmen Sie bitte den Webseiten der jeweiligen Studiengänge!
Die FH Kärnten akzeptiert sowohl Austauschstudierende von Partnerhochschulen als auch Freemover. Über die Zulassung von Freemover entscheidet im Einzelfall die Studiengangsleitung. Im ersten Fall ist eine offizielle Nominierung (per E-Mail) durch die Partnerhochschule notwendig. Nach der Nominierung erhalten Studierende Informationen zum Bewerbungsprozess. Freemover können sich direkt bewerben.
Voraussetzungen für die Inskription in einen Studiengang der FH Kärnten:
Die Inskriptionszeiten für die einzelnen Studiengänge werden den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Ausbildungsvertrages zwischen der oder dem Studierenden und der FH Kärnten. Sie ist für die Studierenden und Lehrenden im Intranet zugänglich.
Die Benotung der Prüfungsleistungen der Studierenden erfolgt laut FHG § 17 (1) im österreichischen Notensystem:
Österreichische Beurteilung | Bewertung |
1 | SEHR GUT: |
2 | GUT: |
3 | BEFRIEDIGEND: |
4 | GENÜGEND: |
Mit Erfolg teilgenommen | Positive Leistung, wo eine genaue Differenzierung nicht tunlich ist. |
5 | NICHT GENÜGEND: |
Ohne Erfolg teilgenommen | Negative Leistung, wo eine genaue Differenzierung nicht tunlich ist. |
Die Benotung der abschließenden, kommissionellen Bachelorprüfung sowie der das Masterstudium abschließenden kommissionellen Masterprüfung erfolgt laut FHG § 17 (2) nach der folgenden Leistungsbeurteilung:
Bei der Anwendung dieses Benotungssystems ist zu berücksichtigen, dass die Beurteilungen “mit gutem Erfolg bestanden” und “mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden” ausschließlich für Prüfungsleistungen vorgesehen sind, die das zur Bewältigung der abschließenden Prüfungen geforderte Leistungsniveau deutlich übersteigen.
Die Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses (Ausbildung im tertiären Bereich/an Hochschule/Universität) als gleichwertig mit dem Abschluss des inländischen Bachelor- bzw. Masterstudiums an der FH Kärnten. Die Nostrifizierung an der FH Kärnten kann nur erfolgen, wenn ein mit dem ausländischen Studienabschluss gleichwertiger Studiengang an der FH Kärnten eingerichtet ist und sofern die Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung in Österreich notwendig ist (z.B. reglementierter Beruf). Ein nostrifizierter akademischer Grad entfaltet dieselben Rechtswirkungen wie ein im Inland erworbener akademischer Grad.
Innerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ist eine Nostrifizierung nicht zwingend erforderlich und daher auch nicht möglich. Die Anerkennungsentscheidung von europäischen Ausbildungen in einem reglementierten Beruf (z.B. im Bereich der medizinisch-technischen Dienste, Hebammen und Gesundheits- und Krankenpflege) erfolgt in Österreich durch die zuständige Behörde (das für Gesundheit zuständige Ministerium bzw. Landesregierungen).
Auszug aus: nostrifizierung.at
Nostrifizierungsansuchen können nur für Studienabschlüsse eingebracht werden, welche mit dem Studienangebot der FachhochschuleKärnten übereinstimmen.
Die Nostrifizierung ist ein Verwaltungsverfahren an einer Universität bzw. Fachhochschule, die an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist.
Der/Die Antragsteller/in muss nachweisen, dass die Nostrifizierung für seine/ihre angestrebte Tätigkeit in Österreich eine zwingende (siehe: „Was ist vorzulegen?“) Voraussetzung ist. In allen anderen Fällen obliegt die Bewertung des ausländischen Studiums ohnehin dem/der Arbeit- oder Dienstgeber/in.
Die Nostrifizierung kann an jeder Universität bzw. Fachhochschule, an der ein vergleichbares österreichisches Studium eingerichtet ist, beantragt werden. In vielen Fällen kommen daher mehrere Universitäten bzw. Fachhochschulen in Betracht. An welcher davon der/die Antragsteller/in in einem solchen Fall das Verfahren beantragt, bleibt seiner/ihrer Wahl überlassen. Der gleiche Nostrifizierungsantrag kann jedoch nur an einer Hochschule eingebracht werden.
Siehe: Notwendige Anlagen zum Antrag auf Nostrifizierung
Die Nostrifizierungstaxe beträgt derzeit EUR 150,00 und ist im Voraus zu entrichten. Dazu kommen Gebühren und Verwaltungsabgaben. Mehr Informationen unter Anlagen zur Nostrifizierung.
Kriterien der Überprüfung sind Inhalte, Umfang und Anforderungen desjenigen österreichischen Studiums, mit dessen Abschluss die Gleichwertigkeit beantragt wird. Wenn einzelne Voraussetzungen nicht zutreffen, können diese als außerordentliche/r Studierende/r absolviert werden. Sämtliche Bedingungen werden mit Bescheid vorgeschrieben. Wenn der/die Antragsteller/in alle zusätzlichen Bedingungen erfüllt hat oder wenn keine Bedingungen vorgeschrieben wurden, stellt die zuständige Stelle die Nostrifizierung fest.
..., weil die Unterschiede zum österreichischen Studium zu groß sind, kann um Zulassung zum österreichischen Studium angesucht und nach erfolgter Zulassung die Anerkennung von Prüfungen aus dem ausländischen Studium, soweit sie den österreichischen gleichwertig sind, erfolgen. Danach kann das österreichische Studium fortgesetzt und abgeschlossen werden.
Auszug aus: Wie-Verläuft-eine-Nostrifizierung
Für die Beantragung einer Nostrifizierung wird das ausgefüllte Formular "RE-F03 Antrag auf Nostrifizierung" zusammen mit folgenden Anlagen eingereicht:
Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt und von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher auf Deutsch übersetzt werden (Ausnahme: Staatsbürgerschaftsnachweis/Reisepass, Abschlussarbeiten und Originalurkunden in englischer Sprache).
Der Antrag ist nach vorheriger Terminvereinbarung samt oben aufgelisteter Nachweise/Dokumente vollständig persönlich im Rektorat der FH Kärnten einzubringen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Gemäß den Regelungen des § 6 (6) und (7) FHG idgF entscheidet die Leitung des Kollegiums über eingebrachte Anträge auf Nostrifizierung im Ausland abgeschlossener Studien. Um solche Beschlüsse auf entsprechend sorgfältig aufbereiteter Basis fällen zu können, wird folgender Ablauf festgelegt:
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Das European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) ist ein studierendenorientiertes System zur Akkumulierung und Übertragung von Studienleistungen.
ECTS ist eines der Hauptcharakteristika des Bologna Prozesses und dient dazu, innerhalb des europäischen Hochschulraumes die gegenseitige Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen sicherzustellen und die internationale Anerkennung von Abschlüssen zu gewährleisten. Dadurch regelt ECTS sowohl die Studierendenmobilität als auch die Zulassung zu weiterführenden Studien.
Das System basiert auf der Transparenz von Lernergebnissen und Lernprozessen. Der Kompetenzerwerb wird durch die Beschreibung der Lernergebnisse auf Studiengangs-, Modul- und Lehrveranstaltungsebene sichtbar, was wesentlich zur Qualitätssicherung beiträgt.
ECTS Credits werden nach dem Arbeitsaufwand von Studierenden berechnet, der im Regelfall für ein positives Lernergebnis notwendig ist.
Die Lernergebnisse beschreiben, was die Studierenden nach dem erfolgreichen Abschluss eines Lernprozesses wissen, verstehen und können sollen. Der Arbeitsaufwand gibt die Zeit an, die Studierende typischerweise für sämtliche Lernaktivitäten (beispielsweise Vorlesungen, Seminare, Projekte, Laborübungen, Selbststudium, Prüfungen) aufwenden müssen, um die erwarteten Lernergebnisse zu erzielen.
Im europäischen Hochschulraum wird ein Semester mit 30 ECTS Credits bewertet, ein Studienjahr mit 60 ECTS Credits. Das Arbeitspensum für ein akademisches Jahr beträgt zwischen 1.500 und 1.800 Stunden. In Österreich entspricht ein ECTS Credit einem Arbeitspensum von 25 Echtstunden.
Das Learning Agreement (Vereinbarung über die zu absolvierenden Kurse im Ausland) umfasst eine Auflistung aller Kurseinheiten/-module oder anderer Lerneinheiten, die Studierende an einer Institution während ihres Auslandssemesters belegen. Ebenfalls werden die Kurs-Kennzahlen und die zugewiesenen ECTS Credits am Dokument aufgelistet. Wenn ein ECTS Credittransfer stattfinden soll, muss der Studienvertrag vorab von drei Seiten unterschrieben und genehmigt werden: Von dem/der Studierenden, von der Gasthochschule und von der entsendenden Hochschule. Es ist möglich das Learning Agreement vier Wochen nach Beginn des Auslandssemesters zu ändern.
Das Dokument Confirmation of Stay (Aufenthaltsbestätigung) bestätigt den tatsächlichen Aufenthalt des/der Studierenden an der Gasthochschule und wird im Regelfall durch das International Relations Office ausgegeben. Das Dokument kann frühestens zwei Wochen vor der Abreise vom zuständigen International Relations Office angefordert werden. Dieses Dokument ist für Erasmus+ Studierende verbindlich.
Das Transcript of Records (Datenabschrift) stellt eine Übersicht über die Studienleistungen (absolvierte Lehrveranstaltungen bzw. Module, Noten und Anzahl der erreichten ECTS Credits) dar. Für die Studierendenmobilität dient das Transcript of Records als Nachweis der erbrachten Leistungen (vor dem Auslandsaufenthalt als Information für die Gastinstitution; nach dem Auslandsaufenthalt als Basis für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen durch die heimische Hochschule).
Das Diploma Supplement (Diplomzusatz) enthält eine standardisierte Beschreibung eines abgeschlossenen Studiums. Das Diploma Supplement soll die internationale Transparenz verbessern und der Anerkennung von akademischen und beruflichen Qualifikationen dienen.
Infos unter www.fh-kaernten.at
Bei Zahlungen in der Nachfrist erhöht sich der Studienbeitrag um 10 %. Die Inskription erfolgt erst nach Zahlungseingang am Konto der FH Kärnten!
*Bitte beachten Sie den individuellen Start der Lehrveranstaltungen! Die genauen Daten entnehmen Sie der Webseite
des jeweiligen Studienganges, oder informieren Sie sich bei der zuständigen Administration
**Bitte informieren Sie sich auf den Webseiten der jeweiligen Studiengänge, welche Bewerbungsperioden geöffnet sind.
*** Abweichungen und Änderungen die vorlesungsfreien Zeiten betreffend, sind möglich! Bitte informieren Sie
sich hinsichtlich Ihres Studiengangs in Ihrer Administration.