Stipendien
Es gibt verschiedene Wege sich das Studium zu finanzieren. Auf dieser Seite finden Studierende Informationen über Zuschüsse und Beihilfen, die beantragt werden können. Informieren Sie sich über die Voraussetzungen und nutzen Sie diese Möglichkeiten der Studienfinanzierung.
Die Fördermöglichkeiten werden in folgende Bereiche unterteilt:
- Studierende der FH Kärnten
- Incoming Exchange Students (an ihrer Heimatuniversität eingeschrieben und zu Gast an der FH Kärnten für 1 oder 2 Semester)
Unter grants.at können Sie in der Stipendien-Datenbank des OeAD nach weiteren Fördermöglichkeiten recherchieren.
Auch scholarshipportal.com und european-funding-guide.eu bieten unterschiedliche Möglichkeiten.
Die FH Kärnten vergibt für internationale Masterstudierende aus Europa, Südamerika & Mexiko ein neues TECH Stipendium.
Um neue und begabte Studierende (High Potentials) aus Europa, Südamerika & Mexiko für ein technisches Masterstudium in Kärnten zu begeistern, schreibt die FH Kärnten gemeinsam mit Firmen und Vereinen vier Stipendien zu je 8.400 Euro aus.
Folgende Ziele werden für die FH Kärnten und die Kärntner Industrie verfolgt:
- Neue potentielle Fachkräfte für die Industrie in Kärnten gewinnen
- Akquise von hochqualifizierten Studierenden aus Europa & Südamerika, Mexiko
- Integration & Verbleib in Kärnten ermöglichen
Das Stipendium beinhaltet:
- 1. und 2. Semester: Monatliches Stipendium von 700,00 Euro / Monat
- 3. und 4. Semester: Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung (für max. 20 Wochenstunden) in einem unserer Partnerunternehmen oder im Forschungsbereich der FH Kärnten (je nach Verfügbarkeit)
- Kostenfreier Deutschkurs (Deutsch für Anfänger*innen, Language Immersion Course German) an der FH Kärnten, um am österreichischen Arbeitsmarkt gute Chancen für einen Berufseinstieg zu haben.
Voraussetzungen / Kriterien:
- Kein Wohnsitz in Österreich bzw. keine österreichische Staatsbürgerschaft.
- Bachelor wurde in einem der ausgewählten Länder absolviert. (* siehe Auflistung der Länder)
- Zuerkennung eines Studienplatzes für ein technisches Masterstudium (** Masterstudiengänge siehe Auflistung) an der FH Kärnten.
- Vollständige Einzahlung der Studiengebühren inkl. ÖH Beitrag (frühestens Mitte Jänner 2025 möglich)
- Ausgezeichneter Bachelorabschluss
Modalitäten & Bewerbung
Nach positivem Abschluss des Aufnahmeverfahrens an der FH Kärnten für den jeweiligen Masterstudiengang und Einzahlung der Studiengebühren von 363,36 Euro (plus ÖH Beitrag rund 25,00 Euro) wird Ihnen nach Prüfung der Kriterien (Länderliste, förderbare Masterprogramme) ein Link zur Bewerbung für das TECH Stipendium automatisch zugesendet.
Bewerben Sie sich hier für ein technisches Masterstudium an der FH Kärnten.
- Frist für die Einreichung der Bewerbung um ein Stipendium: 30. Mai 2025.
- Die offizielle Benachrichtigung für die Zuerkennung des TECH Stipendiums erfolgt spätestens Ende Juni 2025 direkt an die ausgewählten Bewerber*innen.
- Verpflichtungen der Stipendiat*innen: Während des Förderzeitraums erfüllen die Stipendiat*innen alle Bestimmungen der Ausbildungsvereinbarung und Allgemeinen Studien- und Prüfungsverordnung.
*) Liste der technischen Masterstudiengänge an der FH Kärnten, die förderbar sind: Applied Data Science, Communication Engineering, Industrial Power Engineering, Industrial Engineering & Management, Integrated Systems & Circuits Design, Light Weight Engineering, Medical Engineering & Analytics, Electrical Energy & Mobility Systems, Systems Design
**) Liste der Länder: Albanien, Argentinien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Deutschland, Ecuador, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kolumbien, Kroatien, Lettland, Litauen, Mexiko, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien,Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Venezuela
FH Studierende der technischen Studien, welche ein Forschungsvorhaben an einer US-Amerikanischen Hochschule planen, können sich für das Marshall Plan Stipendium bewerben.
Eine interne Kommission entscheidet anhand unterschiedlicher Kriterien (Wissenschaftliche Aufbereitung, Studienfortschritt und Bewertung durch den Supervisor), welche BewerberInnen für das Stipendium nominiert werden. Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Die BewerberInnen werden über ihre Nominierung durch das International Relations Office der FH Kärnten via E-Mail informiert.
Die letzte Entscheidung über der Zuerkennung des Stipendiums liegt bei der Austrian Marshall Plan Foundation und erfolgt jeweils im Mai und im Dezember. Das Stipendium wird je nach Aufenthaltsdauer und Aufwand der Forschung in der Höhe von € 4.000 bis € 10.000 gewährt.
Das Forschungsvorhaben muss
- mindestens 3 Monate andauern
- im akademischen Jahr stattfinden (Sommerferien inkludiert)
- an einer US-amerikanischen Hochschule stattfinden (kann, muss aber nicht eine Partnerhochschule der FH Kärnten sein)
- von den Studierenden selbst organisiert werden – ein Supervisor muss vorhanden sein
- mit einem Paper im Ausmaß von mindesten 7500 Wörter abgeschlossen werden(Seminar/Bachelor/Master Arbeiten möglich)
Nähere Informationen unter international[at]fh-kaernten[dot]at
Die Industriellenvereinigung und Wirtschaftskammer Kärnten vergeben in Zusammenarbeit mit bedeutenden Kärntner Unternehmen Exzellenz-Auslandstipendien, dotiert mit jeweils EUR 10.000 an Studierende, die einen Forschungsaufenthalt im Ausland verbringen möchten. Bevorzugt werden BewerberInnen aus den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik), exzellente Einreichungen aus anderen Bereichen sind aber nicht ausgeschlossen.
Gefördert werden ausschließlich österreichische Staatsbürgerinnen, der angestrebte Auslandsaufenthalt muss mindestens sechs Monate betragen. Außerdem ist für die Bewerbung auch der Abschluss eines Bakkalaureatstudiums und ein überdurchschnittlicher Studienerfolg notwendig. Die Einreichungsdeadline ist normalerweise Ende Mai eines jeden Jahres. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.
Studierende mit österreichischer Staatsbürgerschaft haben die Möglichkeit sich für dieses Stipendium zu bewerben. Dabei wird ein Auslandssemester finanziell unterstützt. Hier können weitere Informationen gefunden werden: www.stipendienfonds-julius-raab.at
Das Land Kärnten, vertreten durch Bildungsreferent Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser, vergibt gemeinsam mit Förderer Dr. Alfred Gusenbauer Stipendien für Kärntner Studentinnen und Studenten, die im Bereich der Sozial- und/oder Wirtschaftswissenschaften, Politikwissenschaften sowie Erziehungs- und Bildungswissenschaften studieren und das Studienjahr WS 2022/ SS 2023 im Ausland absolvieren wollen. Pro Studienjahr erhält der Student ein Stipendium in der Höhe von 5.000€. Für Bewerbungen zugelassen sind ausschließlich aktive Studentinnen und Studenten, die nach Zuteilung des Stipendiums noch mindestens 2 Semester zu absolvieren haben und deren Bewerbungsunterlagen vollständig eingereicht wurden.
Studentinnen und Studenten mit Hauptwohnsitz in Kärnten, die in genannten Studienrichtungen ein Auslandsstudium absolvieren möchten, sind eingeladen, sich zu bewerben. Nähere Informationen zu der Bewerbung finden Sie unter: https://www.ktn.gv.at/Service/Stipendien/Gusenbauer-Stipendium
Studierende, welche die Studienbeihilfe beziehen, können zusätzliche um die Beihilfe für ein Auslandsstudium ansuchen. Nähere Informationen können hier gefunden werden: https://www.stipendium.at/stipendien/studieren-im-ausland
Studierende, welche berufsbegleitend studieren, können sich 2 - 12 Monate freistellen lassen und dabei um die Bildungskarenz ansuchen.
Mehr Informationen finden Sie unter
In speziellen Fällen gibt es die Möglichkeit für einen Auslandsaufenthalt um die Studiengangsförderung des jeweiligen Studienganges anzusuchen. Informationen zur Bewerbung erhalten Sie bei Ihrem Studiengang und im Intranet. Beachten Sie die internen Richtlinien des jeweiligen Studienganges. Personen, die bereits ein Stipendium beziehen, haben nur eine geringe Möglichkeit für den Erhalt der Studiengangsförderung.
Auf www.grants.at gibt es zusätzlich die Möglichkeit, ein „Kärnten: Stipendium für Studien & Forschungsarbeiten im fremdsprachigen Ausland“ zu erhalten. Förderberechtigt sind alle ÖsterreicherInnen, die ihren ordentlichen Wohnsitz in Kärnten haben und unter 30 Jahre alt sind.
Der Verein zur Förderung der Fachhochschule Kärnten vergibt Förderungsstipendien in Höhe von € 3.000,- an erfolgreiche Studierende der Fachhochschulstudiengänge.
Die Stipendien werden durch die fördernden Mitglieder des Vereins ermöglicht. Dazu zählen zahlreiche Kärntner Gemeinden und Institutionen.
Studierende, die sich um ein Vereinsförderungsstipendium bewerben wollen, müssen folgende Kriterien erfüllen:
- Schulabschluss in Kärnten
- Studium an der FH Kärnten
- soziale Förderungswürdigkeit
- sehr guter Studienerfolg (erfolgreiche Ablegung aller geforderten Prüfungen des genannten Studienjahres mit einem Notendurchschnitt ≤ 1,5 ).
Eine Antragstellung ist frühestens nach Abschluss eines vollen Studienjahres an der FH Kärnten möglich.
Genauere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung, die einmal im Jahr stattfindet und an alle Studierenden der FH Kärnten versendet wird.
Hierbei handelt es sich um ein einsemestriges oder ein Jahr langes Stipendium für ein Studium an der FH Kärnten. Die Ausschreibung richtet sich hauptsächlich an nicht-europäische Länder.
Die BewerbwerInnen müssen an der Hochschule in Ihrem Heimatland inskribiert sein. Um sich für das Stipendium zu bewerben, benötigen Studierende einen "Letter of Acceptance" der FH Kärnten. Die Bewerbung erfolgt hierbei über das International Office als Incoming Exchange Students. Im Learning Agreement müssen mindestens 15 ECTS nachgewiesen werden.
Die Austrian Marshall Plan Foundation vergibt für Studierende einer US Amerikanischen Universität (Bereich technische Studien), welche ein Forschungsvorhaben an der FH Kärnten planen, ein Stipendium. Zweimal im Jahr (Oktober und März) gibt es eine detaillierte Ausschreibung. Interessierte Studierende im Bereich technischer Studien melden sich beim International Office der FH Kärnten (Kontakt: international[at]fh-kaernten[dot]at). Eine interne Kommission entscheidet anhand der Kriterien (Wissenschaftliche Aufbereitung, Studienfortschritt und Bewertung durch den Supervisor), welche BewerberInnen für das Stipendium nominiert werden. Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Die BewerberInnen werden über ihre Nominierung via E-Mail informiert.
Die endgültige Entscheidung über eine Zuerkennung des Stipendiums liegt bei der Austrian Marshall Plan Foundation. Die Entscheidung erfolgt jeweils im Mai und im Dezember. Das Stipendium wird je nach Aufenthaltsdauer & Aufwand der Forschung in der Höhe von € 3.000 bis € 6.000 gewährt.
Voraussetzungen:
- Aufenthalt von mindestens 3 Monate andauern
- im akademischen Jahr stattfinden (Sommerferien inkludiert)
- Die US-amerikanische Hochschule muss keine Partnerhochschule der FH Kärnten sein
- Der Aufenthalt wird von den Studierenden selbst organisiert – ein Supervisor muss vorhanden sein
- im Ausmaß von mindesten 7500 Wörtern sein (Seminar/Bachelor/Master/PhD Arbeiten möglich