Berufspraktikum 4 (BOPR)
ZurückLV-Nummer | B3.06651.60.700 |
LV-Kürzel | Praxis4 |
Studienplan | 2019 |
Studiengangssemester | 6. Semester |
Lehrveranstaltungsmodus | Praktikum |
Semesterwochenstunden / SWS | 0,0 |
ECTS Credits | 10,0 |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Die Studierenden sind in der Lage, basierend auf der ärztlichen Anordnung den biomedizinischen Analyseprozess (Präanalytik, Analytik, Postanalytik) als Teil des medizinischen Gesamtprozesses eigenverantwortlich und selbständig durchzuführen, d.h.
- die Anforderung in Bezug auf die zu erstellenden Analysen nachzuvollziehen und zu beurteilen, ob das zur Verfügung stehende Untersuchungsmaterial für die angeforderten biomedizinischen Analysen geeignet ist und sich erforderlichenfalls mit der zuständigen Person über fehlende relevante Informationen zu verständigen oder die Notwendigkeit einer neuerlichen Probeneinsendung abzuklären;
- zu beurteilen, welche Daten und Parameter zur Patienten- und Probenidentifikation notwendig sind;
- die Gewinnung des Untersuchungsmaterials fachgerecht und eigenständig durchzuführen und mittels professioneller Gesprächsführung bei Informations-, Beratungs- und Aufklärungsgesprächen eine Vertrauensbasis zum Patienten oder zur Patientin bzw. den Angehörigen unter Berücksichtigung kultureller und religiöser Bedürfnisse, Lebensweisen und Werthaltungen herzustellen;
- das erworbene Wissen über Messvorgang, Auswertung, methodenspezifische Messwerte, Messergebnisse und Berechnungsverfahren mit der Funktionsweise aktueller und neuer Gerätetechnologien in Zusammenhang zu bringen und umzusetzen;
- Maßnahmen zur Proben-, Reagenzien- und Gerätevorbereitung unter Wahrung qualitätssichernder Kriterien und unter Berücksichtigung der Einflussgrößen und Störfaktoren durchzuführen, methodenspezifische technische und biologische Störfaktoren zu erkennen und adäquat zu reagieren;
- geeignete laboranalytische Schritte und Maßnahmen anzuwenden;
- die Bearbeitung des Probenmaterials probengutspezifisch und laborlogistisch effizient zu organisieren;
- Analysen aus dem Untersuchungsmaterial mit den entsprechenden Mess-, Nachweis- und Beurteilungsverfahren selbstständig durchzuführen;
- zelluläre Strukturen und Strukturveränderungen mikroskopisch zu beurteilen und zu quantifizieren;
- Analyseergebnisse eigenverantwortlich zu beurteilen, technisch und biomedizinisch zu validieren, zu dokumentieren, weiterzuleiten, zu archivieren und gegebenenfalls graphisch darzustellen sowie statistisch auszuwerten;
- die Verwahrung von Untersuchungsmaterialien und Reagenzien sachgemäß durchzuführen;
- Hygienemaßnahmen sach- und bedarfsgerecht anzuwenden und deren Einhaltung mittels geeigneter Untersuchungsmethoden zu überprüfen;
- die Grenzen der eigenverantwortlichen Berufsausübung zu erkennen und den Bezug zu den entsprechenden gesetzlichen Regelungen herzustellen, den Anforderungen des Qualitätsmanagements und den gesetzlichen Regelungen betreffend Arbeitnehmerschutz, Strahlenschutz, Umweltschutz und Hygiene Rechnung zu tragen sowie nach berufsrechtlichen, ökonomischen und ökologischen Grundsätzen zu arbeiten;
- die eigenen Fähigkeiten hinsichtlich fachlicher, organisatorischer, koordinierender sowie administrativer Berufsanforderungen realistisch einzuschätzen;
- eigene Entscheidungen verantwortungsbewusst nach außen zu vertreten und aufgrund ihrer kommunikativen und organisatorischen Fähigkeiten, die für die Bewältigung komplexer interdisziplinärer Aufgaben erforderlich sind, umzusetzen sowie die Zuständigkeit anderer Gesundheitsberufe sowie sonstiger Berufe zu erkennen und im multiprofessionellen Team zusammenzuarbeiten;
- das erworbene Wissen auch in der Forschung, der Wissenschaft, Industrie oder in der Veterinärmedizin anzuwenden.
Darüber hinaus sind die Studierenden in der Lage, die kardiovaskuläre, pulmologische und neurophysiologische Funktionsdiagnostik nach ärztlicher Anordnung durchzuführen. Weiters sind Sie befähigt, lebensbedrohliche Zustände, die auch im Rahmen der funktionsdiagnostischen Untersuchung auftreten können, zu erkennen und entsprechende Erste Hilfe zu leisten. Sie sind in der Lage, einen für die ärztliche Diagnostik bzw. Therapieüberwachung qualitätsgesicherten funktionsdiagnostischen Befund zu erstellen, mittels Informationstechnologien zu dokumentieren und adäquat dem klinischen Personal die Ergebnisse zu kommunizieren.
Alle Module des 1.-5. Semesters
- Berufspraktikum in der Biomedizinischen Analytik gemäß FH-MTD-AV und Praktikumsordnung
Bücher, Fachzeitschriften, Arbeitsanleitungen und Internetseiten entsprechend dem aktuellen Wissensstand in den Fachgebieten;
Berufspraktikum
Modulprüfung