Studienberechtigungsprüfungslehrgang – Studieren ohne Matura

Die Einführung eines Studienberechtigungsprüfungslehrgangs an der Fachhochschule Kärnten ermöglicht Personen ohne Matura den Zugang zu Bachelorstudienprogrammen durch die Studienberechtigungsprüfung. Ziel des Lehrgangs ist es, Teilnehmer*innen die notwendigen fachlichen und methodischen Kompetenzen zu vermitteln, die für eine erfolgreiche Ablegung erforderlich sind. Der erfolgreiche Abschluss des Studienberechtigungsprüfungslehrgangs entspricht der erfolgreichen Absolvierung der Studienberechtigungsprüfung der jeweiligen Studienrichtungsgruppe.

Dieser Lehrgang basiert auf den bestehenden Strukturen des Studienbefähigungslehrgangs der FH Kärnten, wobei die Pflichtfächer Mathematik, Deutsch, Englisch, Biologie und Physik integriert und zusätzlich um studienrichtungsgruppenspezifische Wahlfächer ergänzt werden.

Der Lehrgang wird flexibel gestaltet, um berufstätigen Teilnehmer*innen eine Teilnahme zu ermöglichen.


- Mindestalter von 20 Jahren,
- Staatsbürgerschaft eines EU- oder EWR-Staates oder Berechtigung gemäß Personengruppenverordnung

Der Studienberechtigungsprüfungslehrgang ist flexibel organisiert und kann innerhalb eines Jahres (zwei Semester) oder in bis zu vier Semestern abgeschlossen werden. Die maximale Studiendauer beträgt fünf Semester. Abendkurse ab 18:30 Uhr sowie moderne Hybrid-Formate bieten maximale Flexibilität für Berufstätige und Quereinsteiger*innen.

Alternativ besteht die Möglichkeit, den Kurs im Selbststudium zu absolvieren. In diesem Fall können die Prüfungen direkt abgelegt werden, ohne die Lehrveranstaltungen zu besuchen. Die Prüfungen der Pflichtfächer finden zu den regulären Terminen am Ende des Sommersemesters statt.

Der Lehrgang wird am Campus Villach der Fachhochschule Kärnten durchgeführt. Bei Bedarf stehen Hybrid-Angebote zur Verfügung, um eine flexible Teilnahme zu ermöglichen. Der Zeitplan ist auf die Bedürfnisse berufstätiger Teilnehmer*innen abgestimmt. Die Pflichtfächer werden in Abendkursen ab 18:30 Uhr unterrichtet, während die Wahlfächer flexibel entweder tagsüber oder ebenfalls abends angeboten werden.

Der Lehrgang kann entweder im Einjahresmodell absolviert werden, bei dem alle Fächer auf zwei Semester konzentriert sind, oder im Zweijahresmodell, bei dem die Fächer über vier Semester flexibel verteilt werden.

Der Kursbeitrag beträgt 1.500 Euro, zahlbar in zwei Raten zu je 750 Euro. Dieser Betrag beinhaltet die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, Prüfungsgebühren und die Nutzung der FH-Infrastruktur wie Bibliothek und IT-Systeme. Für Selbststudium-Prüfungen wird eine gesonderte Prüfungsgebühr eingehoben.

FAQ

Die Zielgruppe des Studienberechtigungsprüfungslehrgangs an der Fachhochschule Kärnten umfasst Personen ohne Matura (Abitur), die jedoch über einschlägige berufliche oder außerberufliche Vorkenntnisse verfügen.

Zugangsvoraussetzungen sind ein Mindestalter von 20 Jahren sowie die Staatsbürgerschaft eines EU- oder EWR-Staates oder die Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß der Personengruppenverordnung. Grundlage dafür sind die aktuellen gesetzlichen Regelungen laut § 5 FHG in Verbindung mit § 64a Abs. 2 UG.

Der Kursbeitrag beläuft sich auf 1.500,- Euro (eintausend fünfhundert Euro) für das erste plangemäße Studienjahr 2025/26 und wird in zwei Raten zu jeweils der Hälfte am Beginn des Wintersemesters und am Beginn des Sommersemesters eingehoben. Eine Inskription in ein Semester des Studienberechtigungsprüfungslehrgangs und damit der Besuch eines oder mehrerer Kurse aus der Liste der Wahl- oder Pflichtfächer sind nur nach Entrichtung der jeweiligen Rate des Kursbeitrages möglich.

Eine längere Vorbereitung auf die Studienberechtigungsprüfung durch Verlängerung der Studienzeit ist möglich, ab dem dritten Semester wird für den Besuch eines oder mehrerer Kurse und die Nutzung der Infrastruktur ein Kursbeitrag in der Höhe des zu diesem Zeitpunkt gültigen Studienbeitrags für ordentliche Studierende plus der jeweilige ÖH-Beitrag eingehoben. Eine Unterbrechung für einige noch nicht absolvierte Kurse ist für die maximale Dauer eines Studienjahres möglich. Eine Rückzahlung von bereits geleisteten Kursbeiträgen ist in keinem Fall möglich.

Vorgesehen ist, dass der Studienbeitrag im Fall der Aufnahme eines ordentlichen Studiums an der FH Kärnten für das erste Semester im Regelstudium erlassen wird. Der Studienbeitrag kann aber nur dann erlassen werden, wenn das begonnene Studium direkt auf das letzte Semester im Studienberechtigungsprüfungslehrgang folgt.

Die Pflichtfächer des Studienberechtigungsprüfungslehrgangs decken ein breites Spektrum an grundlegenden und fortgeschrittenen Themen ab, die speziell auf die Anforderungen der jeweiligen Studienrichtung abgestimmt sind.

Die Wahlfächer werden studienrichtungsspezifisch angeboten und sind im Wahlfachkatalog detailliert beschrieben. Je nach Studiengang werden 1-2 Wahlfächer benötigt, um den Studienberechtigungsprüfungslehrgang abzuschließen:

Bei 3 Pflichtfächern benötigen Sie 2 Wahlfächer, bei 4 Pflichtfächern benötigen Sie nur mehr 1 Wahlfach.

Matrix downloaden | Wahlfachkatalog downloaden

 

Der Schwerpunkt liegt auf dem Verfassen schriftlicher Aufsätze, der Analyse von Texten und dem wissenschaftlichen Schreiben. Dabei werden die Teilnehmer*innen in die Lage versetzt, wissenschaftliche Arbeiten zu strukturieren, Argumentationen klar darzulegen und Quellen korrekt zu zitieren.

Es werden sowohl Grundlagen wie Algebra, Geometrie und Analysis als auch fortgeschrittene Themen wie lineare Algebra, Differentialgleichungen und Statistik behandelt.

Dieser Kurs vertieft ingenieurwissenschaftliche Anwendungen mathematischer Konzepte, wie etwa numerische Methoden, Vektorrechnung und komplexe Funktionen. Ziel ist es, praxisnahe Problemstellungen aus den Ingenieurwissenschaften mathematisch zu modellieren und zu lösen.

Der Fokus liegt auf der Entwicklung von Sprachkompetenz auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Hierzu gehören Textverständnis, die Anwendung von Fachsprache sowie die Fähigkeit, englischsprachige Fachliteratur zu analysieren und zu nutzen.

Vermittelt werden grundlegende physikalische Konzepte wie Mechanik, Thermodynamik, Elektromagnetismus und Optik. Ergänzt werden diese durch Anwendungsbeispiele, die speziell für technische Studienrichtungen relevant sind, wie etwa Werkstoffkunde oder Elektrotechnik.

Dieser Bereich umfasst biologische Grundlagen wie Zellbiologie, Genetik und Ökologie. Der Fokus liegt auf der Anwendung biologischer Prinzipien in Bereichen wie Umwelttechnik, Biomedizin oder nachhaltige Technologien.

Bitte bewerben Sie sich über unsere Online Bewerbung. Bitte geben Sie bei der Bewerbung den Studienberechtigungsprüfungslehrgang als 1. Priorität an und den gewünschten Bachelorstudiengang als 2. Priorität.

Die Zulassung zum Studienbefähigungslehrgang erfolgt durch die Lehrgangsleitung nach vorheriger Prüfung der Qualifikation.

Die Studienberechtigung kann auch ohne den Besuch des Studienberechtigungsprüfungslehrgangs absolviert werden. In diesem Fall sind die Prüfungen für die Pflichtfächer am Ende des Sommersemesters bei denselben Terminen wie die Teilnehmer*innen des Lehrgangs abzulegen, die Wahlfächer können nur gemeinsam mit den Studierenden der jeweiligen Studiengänge abgelegt werden. Für Kandidat*innen der Studienberechtigungsprüfung, die den Lehrgang nicht besuchen, wird je Prüfung eine Prüfungsgebühr gemäß der Gebührenordnung der FH Kärnten eingehoben.

Bitte bewerben Sie sich über unsere Online Bewerbung. Bitte geben Sie bei der Bewerbung den Studienberechtigungslehrgang als 1. Priorität an und den gewünschten Bachelorstudiengang als 2. Priorität.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Info-Center gerne zur Verfügung.

Die Zulassung zum Studienbefähigungslehrgang erfolgt durch die Lehrgangsleitung nach vorheriger Prüfung der Qualifikation.

Die Studienberechtigung kann auch ohne den Besuch des Studienberechtigungslehrgangs absolviert werden. In diesem Fall sind die Prüfungen für die Pflichtfächer am Ende des Sommersemesters bei denselben Terminen wie die Teilnehmer*innen des Lehrgangs abzulegen, die Wahlfächer können nur gemeinsam mit den Studierenden der jeweiligen Studiengänge abgelegt werden. Für Kandidat*innen der Studienberechtigungsprüfung, die den Lehrgang nicht besuchen, wird je Prüfung eine Prüfungsgebühr gemäß der Gebührenordnung der FH Kärnten eingehoben.

Nach erfolgreichem Abschluss aller Fächer des Studienberechtigungsprüfungslehrgangs erhalten die Teilnehmer*innen ein Studienberechtigungszeugnis. Dieses bestätigt die erfolgreiche Absolvierung der vorgeschriebenen Prüfungen und berechtigt zur Zulassung zu allen Studien jener Studienrichtungsgruppe, für welche die Studienberechtigung erworben wurde.

Das Studienberechtigungszeugnis berechtigt zum Zugang zu Bachelorstudien der gewählten Studienrichtungsgruppe an österreichischen Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen, sofern entsprechende Studiengänge dort angeboten werden.

Kontakt

FH-Prof. Dipl.-Ing. (FH) Christian Madritsch
Programmleiter, Hochschullehre

+43 5 90500 2127
c.madritsch[at]fh-kaernten[dot]at

Martina Ebner
Studienbereichsadministration, Mitarbeiterin Info-Center

+43 5 90500 2900
m.ebner[at]fh-kaernten[dot]at