Berufspraktikum 2 (BOPR)
ZurückLV-Nummer | B3.06651.40.430 |
LV-Kürzel | Praxis2 |
Studienplan | 2019 |
Studiengangssemester | 4. Semester |
Lehrveranstaltungsmodus | Präsenzveranstaltung |
Semesterwochenstunden / SWS | 0,0 |
ECTS Credits | 12,0 |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Die Studierenden sind in der Lage, basierend auf der ärztlichen Anordnung den biomedizinischen Analyseprozess (Präanalytik, Analytik, Postanalytik) als Teil des medizinischen Gesamtprozesses unter Supervision durchzuführen, d.h.
- die Anforderung in Bezug auf die zu erstellenden Analysen nachzuvollziehen und zu beurteilen, ob das zur Verfügung stehende Untersuchungsmaterial für die angeforderten biomedizinischen Analysen geeignet ist;
- zu beurteilen, welche Daten und Parameter zur Patienten- und Probenidentifikation notwendig sind;
- die Gewinnung des Untersuchungsmaterials fachgerecht und eigenständig durchzuführen und mittels professioneller Gesprächsführung bei Informations-, Beratungs- und Aufklärungsgesprächen eine Vertrauensbasis zum Patienten oder zur Patientin bzw. den Angehörigen unter Berücksichtigung kultureller und religiöser Bedürfnisse, Lebensweisen und Werthaltungen herzustellen;
- das erworbene Wissen über Messvorgang, Auswertung, methodenspezifische Messwerte, Messergebnisse und Berechnungsverfahren mit der Funktionsweise aktueller und neuer Gerätetechnologien in Zusammenhang zu bringen und umzusetzen;
- Maßnahmen zur Proben-, Reagenzien- und Gerätevorbereitung unter Wahrung qualitätssichernder Kriterien und unter Berücksichtigung der Einflussgrößen und Störfaktoren durchzuführen, methodenspezifische technische und biologische Störfaktoren zu erkennen und adäquat zu reagieren;
- geeignete laboranalytische Schritte und Maßnahmen anzuwenden;
- die Bearbeitung des Probenmaterials probengutspezifisch und laborlogistisch effizient zu organisieren;
- Analysen aus dem Untersuchungsmaterial mit den entsprechenden Mess-, Nachweis- und Beurteilungsverfahren unter Supervision selbstständig durchzuführen;
- zelluläre Strukturen und Strukturveränderungen mikroskopisch zu beurteilen und zu quantifizieren;
- Analyseergebnisse zu beurteilen, unter Supervision technisch und biomedizinisch zu validieren, zu dokumentieren, weiterzuleiten, zu archivieren und gegebenenfalls graphisch darzustellen sowie statistisch auszuwerten;
- die Verwahrung von Untersuchungsmaterialien und Reagenzien sachgemäß durchzuführen;
- Hygienemaßnahmen sach- und bedarfsgerecht anzuwenden und deren Einhaltung mittels geeigneter Untersuchungsmethoden zu überprüfen.
Module 1.-3. Semester
- Berufspraktikum in der Biomedizinischen Analytik gemäß FH-MTD-AV und Praktikumsordnung
Bücher, Fachzeitschriften, Arbeitsanleitungen und Internetseiten entsprechend dem aktuellen Wissensstand in den Fachgebieten;
Berufspraktikum, Praxisreflexion, Projektarbeit
Modulprüfung