Rechtsgrundlagen für die Ergotherapie (VO)

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LehrveranstaltungsleiterIn:

Mag. iur. Dr. iur.

 Michael Halmich
LV-NummerB3.00000.50.090
LV-KürzelRG-ET
Studienplan2021
Studiengangssemester 5. Semester
LehrveranstaltungsmodusPräsenzveranstaltung und Fernlehre
Semesterwochenstunden / SWS1,5
ECTS Credits1,5
Unterrichtssprache Deutsch

Die Studierenden sind in der Lage, die für die Ausbildung des Berufes notwendigen, rechtlichen Grundlagen zu erläutern.
Sie können einen Überblick über die Organisationsstrukturen des österreichischen Gesundheitswesens geben und können dessen Einrichtungen und Kostenträger darstellen. Zudem können sie die Organisationsstruktur eines Krankenhauses darstellen und die Prinzipien der Leistungsfinanzierung erklären und sie verfügen über Kenntnisse des Krankenanstaltenrechts.
Sie wissen um die Grenzen der eigenverantwortlichen Berufsausübung Bescheid, können diese reflektieren und den Bezug zu den entsprechenden gesetzlichen Regelungen herstellen. Die Studierenden sind sich der Rechtsfolgen mangelhafter Behandlungen bewusst und können die Grundlagen für die freiberufliche Ausübung des Berufes wiedergeben.

  • Grundbegriffe
  • Überblick über das österreichische und europäische Rechtssystem
  • Eingliederung und Zusammenspiel berufsrelevanter Gesetze, insbesondere: MTD-Gesetz; Ärzte-Gesetz; Krankenanstalten-Gesetz; Sozialversicherungsrecht; Arbeitsrecht
  • Zivilrechtliche Aspekte für Gesundheitsberufe
  • Strafrechtliche Aspekte für Gesundheitsberufe

Flemmich, G. & Nöstlinger, W. (2004). Gesundheits- und Krankenpflegegesetz. Gesetze und Kommentare. Wien: ÖGB Verlag.
Schwarz, A. (2006). Praxiswissen Gesundheitsberufe. Wien: ÖGB Verlag.
Sladecek, E., Marzi, L.-M. & Meißl-Riedl, S. (2018). Recht für Gesundheitsberufe: Mit allen wichtigen Berufsgesetzen (9. Aufl.). Rechtspraxis. Wien: LexisNexis Verlag.

Vortrag im Plenum

Lehrveranstaltung mit abschließendem Prüfungscharakter: schriftliche Abschlussprüfung
Kumulative Modulprüfung: Die Note aus der VO "Rechtsgrundlagen der Ergotherapie" fließ mit einer Gewichtung von 50% in die Modulnote hinein.