Gesundheitsrecht Gesamtgruppe (VO)
ZurückLehrveranstaltungsleiterIn:
Mag. iur. Dr. iur.
Michael HalmichLV-Nummer | B3.02850.50.011 |
LV-Kürzel | GesRe |
Studienplan | 2013 |
Studiengangssemester | 5. Semester |
Lehrveranstaltungsmodus | Präsenzveranstaltung |
Semesterwochenstunden / SWS | 2,0 |
ECTS Credits | 3,0 |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Die Studierenden kennen wesentliche rechtliche Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens. Sie verstehen den Zusammenhang zwischen Bundesrecht und Landesrecht und verfügen über Kenntnisse des Behandlungsvertrages und können die Tätigkeiten verschiedener Gesundheitsberufe vor dem Hintergrund des Berufsvorbehalts einordnen. Weiters verfügen sie über grundlegendes Wissen hinsichtlich des Medizinprodukterechts sowie des Arzneimittelrechts und des Sanitätsrechts.
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Die Lehrveranstaltung setzt sich mit drei Bereichen des Gesundheitsrechts auseinander: 1.) Grundlagen um den Behandlungsvertrag einschließlich der Berufsvorbehalte für diverse Gesundheitsberufe. 2) Rahmenbedingungen für das Inverkehrbringen diverser Güter im Gesundheitsbereich (Medizinprodukterecht, Arzneimittelrecht) sowie 3) Sanitätsrechtliche Bestimmungen. Darüber hinaus werden spezielle berufsrelevante Fragen des Gesundheitsrechts unter besonderer Berücksichtigung des Europarechts behandelt.
Aigner u.a., Handbuch für Medizinrecht für die Praxis; Ecke .u.a., Medizinprodukterecht; Füszl u.a., Pharmazeutische Vorschriften; Haas u,a., Arzneimittelgesetz; Resch u.a., Handbuch Medizinrecht; Sladecek u.a., Recht für Gesundheitsberufe, Hauser und Stock, Gesundheitsrecht
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